Im Schulalltag ist es - wie in allen Lebensbereichen - denkbar, dass es zu gewissen Konfliktsituationen kommen kann. Der Schule obliegt neben dem Bildungsauftrag auch ein Erziehungsauftrag. Sie ist angehalten bei Konflikten und Störungen in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit gegenüber den Schülerinnen und Schülern vorrangig erzieherische Mittel einzusetzen (Eintrag ins Klassenbuch, vorübergehende Einziehung von Gegenständen, gemeinsame Absprachen etc. ) Soweit Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben oder keine Aussicht auf Erfolg versprechen, kann die Schule sog. Ordnungsmaßnahmen verhängen. Ordnungsmaßnahmen sind 1. der schriftliche Verweis, 2. der Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu zehn Schultagen, 3. 63 schulgesetz berlin marathon. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe, 4. die Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsgangs und 5. die Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist. Die Praxis zeigt, dass in Schulen vermehrt und oftmals frühzeitig zum Mittel der Ordnungsmaßnahme gegriffen wird.
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Rechtsmittel sind immer dann geboten, wenn der Vorwurf nicht stimmt, der Unterrichtsausschluss überzogen erscheint oder eine Stigmatisierung eingetreten ist, die es gebietet, dass man wieder einen Fuß in die Tür bekommt, bevor es Schlag auf Schlag weitergeht. Aus letztem Grunde sollte man auch beachten, dass die Anordnung eines Unterrichtsausschlusses die Überschreitung einer Hemmschwelle der Schule beinhaltet: Wer erst einmal einen Unterrichtsausschluss erhalten hat, bei dem geht es schnell rasch weiter... 63 schulgesetz berlin.com. Wenn also ein Unterrichtsausschluss im Raum steht, sollten Sie mich möglichst frühzeitig für eine Erstberatung
oder ein Mandat
kontaktieren. Anfragen wegen Unterrichtsausschlüssen behandle ich stets als Eilfälle, je schneller ich reagiere, desto mehr Optionen gibt es erfahrungsgemäß!
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Die rechtlichen Regelungen sind sehr
komplex. Im Folgenden wird versucht, die Materie übersichtlich darzustellen. Deshalb
werden zahlreiche Einzelheiten nicht erwähnt. Die Darstellung wird auf die
Schüler der allgemeinbildenden Schulen gemäß 55 SchulG beschränkt. Im
Zweifelsfall müssen die Originaltexte herangezogen werden. Zurück zur Übersicht
2. 0 Erziehung
hat Vorrang vor Strafe
Diese Ausführungsvorschriften - im
Folgenden als AV EOM - bezeichnet, stellen eine Reihe von Grundsätzen auf. Ordnungsmaßnahmen dürfen nur auf der
Grundlage der 55 und 56 SchulG, der AV EOM sowie der Schulordnungen gemäß 53
Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 und 5 SchulVerfG verhängt werden. Im pädagogischen Zusammenhang hat die
Förderung richtiger Verhaltensweisen Vorrang vor Zurechtweisung und Bestrafung - AV EOM
Nr. 2 Abs. 2 Satz 1. Besonders bedeutsam ist es, auf positive
Verhaltensweisen pädagogisch zu reagieren - AV EOM Nr. SchulG Berlin - § 62 Erziehungsmaßnahmen - Schulgesetz Berlin | Schulgesetz und Schulverordnungen. 2 Satz 2. Bei negativem Verhalten von Schülern ist
zunächst zu prüfen, ob Erziehungsmaßnahmen ausreichen.
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Oftmals wird dies von Schulen indes gar nicht oder nur schlampig und einseitig durchgeführt. An dieser Stelle sollte man immer aufpassen, denn was ermittelt wird, ist dann Grundlage einer Ordnungsmaßnahme. Man sollte deshalb immer auf eine Anhörung und auf dieser Basis auch weitere Ermittlungen drängen. Voraussetzungen für Ordnungsmaßnahmen gem. 3 Schulgesetz Berlin: Die Voraussetzungen für Verweise, Unterrichtsausschlüsse und die Umsetzung in eine Parallelklasse sind nicht geregelt. Hierfür ist ein schulisches Fehlverhalten erforderlich und die Ordnungsmaßnahmen müssen natürlich auch verhältnismäßig sein. Wann dies der Fall ist, ist aufgrund der Individualität möglicher Vorwürfe nicht allgemein zu sagen. Sie können mich als erfahrenen Anwalt aber natürlich fragen. 63 schulgesetz berlin film. Die Überweisung in eine andere Schule und Entlassung von der Schule sind in § 63 Abs. 3 SchulG Berlin geregelt: (3) Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 dürfen nur bei schwerem oder wiederholtem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers getroffen werden; sie sind in der Regel vorher schriftlich anzudrohen.
Die
beste Abwehr eines Unterrichtsausschlusses ist die, dass dieser erst gar nicht angeordnet wird. Denn wird erst einmal ein Unterrichtsausschluss angeordnet, dann hat ein Widerspruch meist keine aufschiebende Wirkung oder es wird ein Sofortvollzug angeordnet, d. die Schulen vollziehen den Unterrichtsausschluss auch dann, wenn Eltern einen Widerspruch einlegen! Aus diesem Grunde sollte man immer dann, wenn ein rechtswidriger Unterrichtsausschluss im Raum steht, möglichst vor Erlass des Unterrichtsausschlusses schon professionelle Gegenwehr erfolgen! SchulG Berlin - Abschnitt IV Maßnahmen bei Erziehungskonflikten - Schulgesetz Berlin | Schulgesetz und Schulverordnungen. Ist der Unterrichtsausschluss ergangen, dann ist selbst bei anwaltlicher Vertretung nicht sicher, ob die Schule dem Widerspruch noch stattgibt, oder
es auf einen gerichtlichen Eilantrag ankommen lässt, bei dem dann die Maßnahme überprüft wird. Ich rate deshalb zu einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme, damit man erörtern kann, ob ein anwaltlicher Einsatz schon jetzt geboten ist oder dann im Rahmen des Widerspruchsverfahren erfolgt, was allerdings dazu führen kann, dass man ergänzend einen gerichtlichen Eilantrag benötigt, damit der Unterrichtsausschluss nicht vollzogen wird.
Lehrerinnen und Lehrer können nicht als Elternvertreterin oder Elternvertreter an der eigenen Schule gewählt werden. (4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. § 66 Absatz 6 bleibt unberührt. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit enthält, mit der sie gefasst sind. Einsprüche gegen die Niederschrift sind zu vermerken. Die Niederschriften sind an die Mitglieder sowie an die zur Teilnahme an der Sitzung Berechtigten des jeweiligen Mitwirkungsgremiums zu versenden oder ihnen in geeigneter Weise bereitzustellen. (5) Ein Mitwirkungsgremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. § 63 SchulG, Ordnungsmaßnahmen - Gesetze des Bundes und der Länder. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt das Mitwirkungsgremium als beschlussfähig.