Informieren Sie sich hierzu am besten direkt beim Fachbereich Schulverwaltung/ KVHS - Fachdienst BAföG/AFBG - (Amt für Ausbildungsförderung). Wo bekommt man die Antragsunterlagen? Anträge erhalten Sie im Fachbereich Schulverwaltung/ KVHS - Fachdienst BAföG/AFBG- (Amt für Ausbildungsförderung), in den Bürgerämtern des Landkreises Anhalt-Bitterfeld oder unter zum Download. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines Online-Antrages mittels De-Mail. Beachten Sie bitte,
dass, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind, ein Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag und Unterhaltsbedarf erst ab dem Monat der Antragstellung bestehen. Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum letzten Tag des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden. Öffnungszeiten und telefonische Sprechzeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr Freitag: 9 bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die genannten Öffnungszeiten auch für die telefonischen Sprechzeiten gelten und das Amt für Ausbildungsförderung außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch nicht erreichbar ist!
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Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen, werden Sie von Ihrem Amt für Ausbildungsförderung angeschrieben. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird Ihnen nach der Bearbeitung der Bescheid per Post zugesandt. Folgende Antragsformulare stehen hier online zur Verfügung: Anträge nach dem AFBG
Fragen zu den einzelnen Formularen kann Ihnen das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung beantworten. Die Adresse und eine Telefonnummer werden Ihnen angezeigt, wenn Sie den Landkreis oder die kreisfreie Stadt ausgewählt haben. Bitte beachten Sie, dass die Ämter für Ausbildungsförderung zur möglichst zügigen Bearbeitung der eingehenden Anträge häufig Sprechzeiten eingerichtet haben und nur zu diesen Zeiten für Auskünfte zur Verfügung stehen.
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Sind Ihre Angaben vollständig und plausibel, wird Ihr Antrag als PDF-Datei erstellt und mit einer Telenummer versehen. Diesen PDF-Antrag drucken Sie bitte aus und schicken ihn unterschrieben an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dies ist zwingend erforderlich, da Ihre Unterschrift im Original benötigt wird. Die für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Unterlagen werden Ihnen in einer Liste angezeigt. Diese Liste kann ebenfalls ausgedruckt werden. Wichtig: Erst zu dem Zeitpunkt, an dem der unterschriebene Antrag in Papierform bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht, sind die Leistungen beantragt. Das Datum des Posteingangs gilt als Antragsdatum. De-Mail: Alternativ können Sie Ihren Antrag als PDF-Datei mit De-Mail ohne Unterschrift auf elektronischem Weg an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung senden. Sie benötigen hierzu einen eigenen De-Mail-Account. Versenden Sie die De-Mail bitte mit Absenderbestätigung. In diesem Fall gilt das Datum des Versands als Antragsdatum.
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2022 aufgetretene Ausbildungsbeeinträchtigungen einen Antrag auf Verlängerung der BAföG-Förderung wegen eines schwerwiegenden pandemiebedingten Grundes stellen, wenn sie die Beeinträchtigung im Einzelfall darlegen und nachweisen können. Weitere aktuelle und im Zuge der Pandemieentwicklung angepasste Regelungen finden Sie hier:
Informationen für BAföG-Geförderte
Die Regeln im Einzelnen
KfW-Studienkredit auch bei Wegfall eines Nebenjobs
Elterneinkommen sinkt wegen Corona?
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Für mögliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie gelten wieder die allgemeinen Regelungen des BAföG. D. h. es können Ausbildungsverzögerungen geltend gemacht werden, sofern diese im Einzelfall nachgewiesen werden. Für vor dem Auslaufen der Coronaschutz-Regelungen in den Ländern ab dem 02. 04. 2022 aufgetretene pandemiebedingte Beeinträchtigungen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort. Das bedeutet:
Studierende in Bundesländern, die eine pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit geregelt haben, profitieren hiervon für die betreffenden Semester (Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/22; in der Mehrzahl zusätzlich auch: Sommersemester 2020) auch durch eine entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass auch die mit einer Regelstudienzeitverlängerung verbundene Verschiebung von Terminen, bspw. für die Vorlage eines Leistungsnachweises, im BAföG nachvollzogen wird. Studierende in Bundesländern ohne (weitere) Regelstudienzeitverlängerung können für vor dem Stichtag 02.
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BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
Ihres Studiums,
unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Studiums. Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
Ihre Eltern und/oder Ihr Lebenspartner verdienen vergleichsweise wenig. Sie selbst haben kein oder ein geringes Einkommen. Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag von EUR 8. 200. Sie studieren in Vollzeit
Altersgrenze: 30 Jahre; im Master 35 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
Wenn Sie studieren, erhalten Sie die Förderung zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss. Das heißt, Sie müssen nach dem Studium nur die Hälfte des Geldes zurückzahlen. Das Darlehen ist dabei zinsfrei, Sie müssen grundsätzlich keine Zinsen bezahlen ("zinsloses Darlehen"). Mit der Rückzahlung beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, was im Regelfall ihrer Regelstudienzeit entspricht.
Für Fragen steht auch eine kostenfreie Hotline zur Verfügung, die das BMBF gemeinsam mit dem deutschen Studentenwerk eingerichtet hat. Die BAföG-Hotline ist unter der Nummer 0800-223 63 41 montags bis freitags von 8 – 20 Uhr zu erreichen. Bundesministerium für Bildung und Forschung - BAföG Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur