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Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften können weitere Beratungsstellen unterhalten, wenn dadurch die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird, § 34 Abs. 2 Satz 1 StBerG. Dies gilt entsprechend für Zweigniederlassungen von Steuerberatungsgesellschaften. Eine weitere Beratungsstelle/Zweigniederlassung ist als solche im Geschäftsverkehr kenntlich zu machen und der Steuerberaterkammer zur Eintragung in das Berufsregister anzuzeigen. Die Leitung einer weiteren Beratungsstelle muss durch einen anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Beratungsstelle oder in deren Nahbereich unterhält, erfolgen (§ 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG). Gem. Weitere Beratungsstellen. § 34 Abs. 2 Satz 4 StBerG kann die zuständige Steuerberaterkammer auf Antrag eine Ausnahme vom sog. Leitererfordernis zulassen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung liegt im Ermessen der zuständigen Steuerberaterkammer.
- Weitere Beratungsstellen
- Steuerberaterkammer – Leitungserfordernis
- BUS Rheinland-Pfalz - Steuerberatung Genehmigung beantragen für weiterer Beratungsstellen
Weitere Beratungsstellen
BOStB § 11 i. d. F. 08. 09. 2010 2. Teil:
Berufspflichten § 11 Weitere Beratungsstellen
(1) 1 Weitere Beratungsstelle im
Sinne des
§ 34 Abs. 2
Satz 1 StBerG ist jede organisatorische selbstständige
Einheit, die keine berufliche Niederlassung ist. BUS Rheinland-Pfalz - Steuerberatung Genehmigung beantragen für weiterer Beratungsstellen. 2 Zweigniederlassungen von
Steuerberatungsgesellschaften sind weitere Beratungsstellen. (2) Weitere Beratungsstellen und Zweigniederlassungen sind
als solche kenntlich zu machen.
Steuerberaterkammer – Leitungserfordernis
Eine Ausnahmegenehmigung kann insgesamt nur für eine weitere Beratungsstelle erteilt werden (§ 34 Abs. 2 Satz 6 StBerG). Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis entsteht eine Gebühr in Höhe von 200 € (Erstantrag) bzw. 100 € (Verlängerungsantrag) (§ 2 Nr. 1 f der Gebührenordnung der StBK Westfalen-Lippe). Der entsprechende Gebührenbescheid wird nach Eingang des Antrags und des Fragebogens erlassen. Eine gewerbliche Tätigkeit ist mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar. Steuerberaterkammer – Leitungserfordernis. Der Steuerberater übt einen freien Beruf und kein Gewerbe aus. Die zuständige Steuerberaterkammer kann jedoch von dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten, insbesondere der Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung, nicht zu erwarten ist, vgl. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG. Genehmigungsfähige Fallgruppen sind in § 16 BOStB aufgeführt. Zur Prüfung eines Antrages auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit sind Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit detailliert und unter Vorlage von Nachweisen (Gesellschaftsverträge etc. ) darzulegen.
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Entwicklung der modernen Kommunikationsmittel Erheblichen Einfluss auf die Arbeitsabläufe in einer Steuerkanzlei und des Steuerberaters hat zudem die Entwicklung der modernen Kommunikationsmittel genommen. Viele Abläufe, die bislang händisch vorgenommen werden mussten, werden heute mithilfe von EDV erledigt oder von dieser vollständig übernommen. Bedingt durch die von der Finanzverwaltung gestellten Anforderungen an die elektronische Abgabe u. Weitere beratungsstelle steuerberater. Ä., sind Steuerberater quasi von Berufs wegen gezwungen, moderne EDV einzusetzen. Werden moderne Telekommunikations- und Serversysteme eingesetzt, ist es unerheblich, wo sich der Steuerberater gerade befindet, da Telefonate weitergeleitet werden können und die Tätigkeit an fast jedem Standort ausgeübt werden kann. Auch wird eine Kontrolle der Mitarbeiter ermöglicht, sodass eine Anwesenheit in der Kanzlei nicht mehr zwingend notwendig ist. Systematische Brüche im StBerG Das StBerG enthält an vielen Stellen systematische Brüche, die die eingangs geschilderte Intention des Leitererfordernisses unterlaufen.
Egal ob Sie dabei sind ein eigenes Unternehmen zu gründen, als Freiberufler Fragen zum Steuerrecht haben oder einen Experten brauchen, der Ihnen bei der jährlichen Steuererklärung hilft - eine Beratung beim Steuerberater ist dabei ein Muss. Und das nicht nur, um Zeit und Nerven, sondern auf lange Sicht, auch Geld zu sparen und womögliche kostenschwere Fehler zu vermeiden. Trotzdem scheuen sich viele vor dem Gang zum Steuerberater wegen der Kosten. Wir bringen Licht ins Dunkel, was eine Beratung beim Steuerberater kostet und was Sie für weitere Dienstleistungen ausgeben müssen. Und natürlich finden Sie bei uns den passenden Experten für Ihr Anliegen! Steuerberater finden
Die Kosten für ein Beratungsgespräch bzw. für eine Erstberatung beim Steuerberater können unterschiedlich ausfallen. Denn auch wenn die Kosten für einen Steuerberater in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt sind, handelt es sich dabei nur um einen Kostenrahmen. Dieser ist je nach Steuerberater und Arbeitsaufwand recht unterschiedlich, sodass sich der Vergleich lohnt.