Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie im Umgang mit der Soka Bau und bezüglich des richtigen Vorgehens in allen Fragen rund um eine mögliche Mitgliedschaft. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf! Bereits seit vielen Jahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten hochspezialisiert und engagiert Rund um das Thema Soka Bau. Vermeiden Sie unnötige Kosten und profitieren Sie von unserer Erfahrung als hochspezialisierte Rechtsanwälte in diesem Themenbereich. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist neben dem Arbeitsgericht Berlin allein zuständig für Klagen der Soka Bau, sodass wir direkt am Sitz der Soka Bau in Wiesbaden für Sie tätig werden können. Wir sind ständig beim Arbeitsgerichts Wiesbaden vor Ort, sowohl für deutsche, als auch für ausländische Unternehmen, welche in Deutschland tätig sind. Zusätzlich treten wir als anerkannte Experten zum Thema Soka Bau für verschiedene Rechtsanwaltskanzleien als Terminsvertreter bei Gericht auf. Rechtsanwalt soka bau wiesbaden university. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über die entstehenden Kosten.
Rechtsanwalt Soka Bau Wiesbaden University
Herr Rechtsanwalt Wupschahl überprüft den Bescheid, z. B. für Arbeitslosengeld oder Hartz IV und setzt sich konsequent für Ihre Rechte ein. So informiert er Sie über Mehrbedarfszuschlag und Erstattung von Bewerbungskosten, berät zu Ansprüchen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe und vertritt Sie, wenn es zu einer ungerechtfertigten Sperrzeit kam oder Ihnen die Teilnahme an nicht sinnvollen Maßnahmen und Kursen vorgeschrieben wurde. Bürozeiten Um Wartezeiten in der Kanzlei zu vermeiden, bitten wir Sie einen Termin per Telefon zu vereinbaren. Selbstverständlich können Sie auch das Kontaktformular des Profils nutzen. Rechtsanwalt soka bau wiesbaden aktuell. Anfahrtsinformationen Die Kanzlei befindet sich auf der Biebricher Allee 79 an der Kreuzung gegenüber vom Matratzenconcord. Es halten die Buslinien 4, 14 und 39. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Rechtsanwalt Soka Bau Wiesbaden School
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google. Mehr erfahren Karte laden Google Maps immer entsperren
Rechtsanwalt Soka Bau Wiesbaden Aktuell
Die Soka-Bau wollte gerne einen siebenstelligen Betrag von dem Industrieunternehmen haben. Das LAG hat nun festgestellt, das Eisenschutzarbeiten auf Schiffen nicht vom Geltungsbereich des VTV erfasst werden. Bei Schiffen handelt es sich offensichtlich nicht um Bauwerke. Bauwerke sind fest mit dem Boden verhaftet. Die Soka-Bau hat in beiden Instanzen verloren. Es bleibt abzuwarten, ob die Soka-Bau in Revision geht. Sieg vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden
Soka-Bau verliert großen Prozess
Ich habe einen großen Prozess in Wiesbaden gegen die Soka-Bau gewonnen. Die Soka-Bau wollte einen hohen siebenstelligen Betrag von meinem Mandanten. Nun hat sich zu Recht herausgestellt, dass es sich nicht um einen Baubetrieb handelt, sondern Arbeiten an Schiffen ausgeführt werden. Die Soka-Bau muss nun ca. 30. 000, 00 € allein an Gerichtskosten zahlen! Darüber freue ich mich sehr! Rechtsanwalt soka bau wiesbaden school. Bundesarbeitsgericht erklärt die AVE für die Jahre 2012 und 2013 für unwirksam – mit welchen Konsequenzen? Am 25. 01. 2017 hat das Bundesarbeitsgericht meinen Anträgen auf Unwirksamkeit der AVE für das Jahr 2012 und das Jahr 2013 stattgegeben.
12. 2009 >
< Tarifvertrag über
das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV 20. 08. 2007 (Auszug)>
über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe VTV 04. 2002 >
< Gesetz
zur Stärkung der Tarifautonomie [TarifautonomiestärkungsG] 11. 2014 >
Wechselseitig in engem Zusammenhang stehen
damit die sog. SOKA-Bau und ULAK - Rechtsanwaltskanzlei Pantke. Baubetriebe-Verordnung (BaubetrV) und die
Winterbeschäftigungs-Verordnung (WinterbeschV). Diese ist Grundlage
der Winterbeschäftigungs-Umlage, durch die die Bundesagentur für Arbeit
die ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe durch das
Saison-Kurzarbeitergeld fördert. < Verordnung
über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige
Beschäftigung zu fördern ist, Baubetriebe-Verordnung, BaubetrV 1980 >
über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die
Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der
Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung -
WinterbeschV 2006) >
SEITENANFANG