veröffentlicht am 20. Mai 2009 Wie das Shopping-Portal Gimahhot in einer Pressemitteilung im April verkündet hat, wurde ein kleiner Aprilscherz ernster genommen, als man es vermuten sollte. Mit weitreichenden Konsequenzen. In der augenzwinkernden Absicht, sich von Gimahhot in "Ginahot" umtaufen zu lassen, meldete sich der Rechtsanwalt einer Pornodarstellerin, welche in der Vergangenheit u. a. mit der Wortmarke "Gina Wild" auf sich aufmerksam gemacht hatte und verlangte Unterlassung. Thomas Promny, Geschäftsführer Marketing der Gimahhot GmbH, reagierte auf die Abmahnung mit den Worten: "Mit so einer Reaktion haben wir nicht gerechnet. Mittlerweile haben sich Fake-Meldungen am ersten April schon fest eingebürgert. Abmahnung Wild Beauty GmbH durch FPS Rechtsanwälte. Auf keinen Fall haben wir gedacht, dass dies ein Fall für die Anwälte wird. Ich frage mich, ob Twitter den Axel-Springer-Verlag auch abgemahnt hat. " ( Aprilscherz).
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- Obacht! Der kleine Aprilscherz kann auch mal zur Abmahnung führen. › Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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Ein bisschen Spass kann nicht schaden. Dachte sich unsere Mandantin, das Unternehmen Gimahhot, und stellte einen Scherz zum 1. April in ihr Blog ein, wo eine Werbepartnerschaft mit der ehemaligen Erotikdarstellerin Gina Wild, heute unter ihrem bürgerlichen Namen Michaela Schaffrath bekannt, verkündet wurde. Dass an dem nicht war, war für jeden ersichtlich. Der Aprilspass veranlasste Frau Schaffrath aber zu einer Abmahnung und einer Geldforderung von 40. 000, - EUR. Da Gimahhot sich keiner Schuld bewusst ist, lehnt der Betreiber der Online-Shoppingplattform die Zahlung ab. Um doch noch an die 40. 000, - EUR zu kommen, hat Michaela Schaffrath nun Klage vor dem LG Hamburg erhoben. Mit der Verteidigung hat Gimahhot die Kanzlei Dr. Obacht! Der kleine Aprilscherz kann auch mal zur Abmahnung führen. › Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt. Bahr beauftragt. Rein juristisch betrachtet ist das Verfahren absolutes Neuland. Schließlich hat es eine Geldforderung wegen eines Aprilscherzes noch nicht gegeben;-) Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass die Ausnutzung der Bekanntheit einer Person zu Reklamezwecken auch zu Geldforderungen führen kann.
Die Regensburger Kanzlei U + C Urmann und Collegen mahnt für die Videorama GmbH Nutzer von Internet-Tauschbörsen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ab. Die Videorama GmbH hält die Urheberrechte an zahlreichen pornographischen Filmen, dementsprechend werden von der Kanzlei U + C Urmann und Collegen für die Videorama GmbH ausschließlich Urheberrechtsverletzungen bei Pornos abgemahnt. Unter anderem handelt es sich dabei um Filme von Gina Wild. Die derzeit am meisten abgemahnten Filme sind:
- Gina Wild: Orgasmus pur
- Gina Wild: Ich will kommen
- Gina Wild: Jetzt wird es schmutzig! Abmahnung Wild Beauty GmbH durch Bear + Wolf powered in Germany by Winterstein Rechtsanwälte PartG mbB. - Gina Wild: Jetzt wird es schmutzig 2 - Ich will kommen! - Gina Wild: Durchgefickt
- Gina Wild: Ich will euch alle (Gangbang für Gina)
- Gina Wild: Joker - Die Sperma-Klinik
- Gina Wild: Im Rausch des Orgasmus
- Gina Wild: 5 - Gang Bang für Gina. Dies sind lediglich die gängigsten im Auftrag der Videorama GmbH abgemahnten Filme. Sofern andere Gina Wild Filme verstärkt abgemahnt werden, werde ich die Liste aktualisieren.
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Ein Problem an den Nachrichten ist, dass diese in Bezug auf den Text recht authentisch wirken. Die Kriminellen haben teils einfach Texte von echten Rechtsanwälten kopiert und angepasst. Allerdings wird für den Versand teils die E-Mail-Adresse bestehender Rechtsanwaltskanzleien verwendet. Die verwendeten Namen der Rechtsanwaltskanzleien existieren tatsächlich. Deshalb öffnen Nutzer diese E-Mails immer wieder. Wir weisen darauf hin, dass die echten Rechtsanwaltskanzleien laut Absender oder atur nicht der Versender der E-Mails sind. Vielmehr sind diese selbst geschädigt, da E-Mail-Adressen und Namen missbräuchlich verwendet werden. Porno-abmahnung: anwälte scheffelten millionen - und drehten clips selbst Bitte rufen Sie bei den entsprechenden Kanzleien nicht an, da Sie damit unter Umständen den Geschäftsbetrieb zum Erliegen bringen. Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des betreffenden Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt. Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:.
Schwieriger ist die Frage, was im Falle einer Urheberrechtsverletzung zu tun ist, dann zu beantworten, wenn dieser Verstoß möglich oder sogar wahrscheinlich erscheint. Bei einer tatsächlich erfolgten und auch bewiesenen Urheberrechtsverletzung sind zumindest die Anwaltskosten der abmahnenden Kanzlei zu erstatten. Diese sind jedoch nach der von unserer Kanzlei vertretenen Auffassung auf € 100, 00 begrenzt. Uns ist natürlich bekannt, dass in so gut wie jeder Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung irgendwo der Satz steht, dass § 97 a Abs. 2 UrhG nicht anwendbar sei. Diese Behauptung wird dann durch Zitierung mehrerer Gerichte untermauert. Lassen Sie sich hiervon jedoch nicht verwirren! Auch wenn die noch überwiegende Anzahl an Gerichten diese Auffassung vertritt, ist die Frage derzeit höchst umstritten. Wir argumentieren in jedem Fall mit der Gebührendeckelung auf € 100, 00 und waren damit recht erfolgreich. Eine andere Frage ist, ob auch Schadensersatz verlangt werden kann. Während es bei der Frage, ob Anwaltskosten zu erstatten sind, lediglich darauf ankommt, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung über den Internetanschluss des Abgemahnten erfolgt ist, hat der Schadensersatzanspruch weitere Voraussetzungen.
Obacht! Der Kleine Aprilscherz Kann Auch Mal Zur Abmahnung Führen. › Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt &Amp; Fachanwalt
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht. FAQ Abmahnung
Die nachfolgenden Fragen werden mir im Falle von Abmahnungen immer wieder gestellt. Daher möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle ein paar Tipps zum richtigen Verhalten im Falle einer Abmahnung geben. Weitere Fragen und unsere Antworten finden Sie hier. Muss ich eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben? NEIN! Ich warne dringend davor, eine vorformulierte Unterlassungserklärung einfach ungeprüft zu unterschreiben. Hier lauern unter Umständen Gefahren. Wenn Sie sich überhaupt zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entscheiden, dann sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben werden.
Abmahner: Wild Beauty GmbH
Vertreter des Abmahners: Bear + Wolf powered in Germany by Winterstein Rechtsanwälte PartG mbB
Gegenstand der Abmahnung: fehlende Information auf einem Kosmetikprodukt über die verantwortliche Person, Verstoß gegen Artikel 19 EU-KosmetikVO (Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009))
Stand: 10/2018
Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:
Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben. Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z. B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten.