Innerhalb eines Versorgungsauftrags könne ein Arzt mit Doppelzulassung aber frei entscheiden, in welchem Fachbereich er seinen Schwerpunkt setzen will. Weil er dies jederzeit ändern könne, sei es richtig, dass die KV den Sitz planerisch hälftig aufteile. Aerzteblatt.de - Praxisabgaben. Ohne Erfolg hatte der klageführende Arzt noch darauf verwiesen, dass sein Vertrag mit dem MVZ vorsah, dass seine Tätigkeit nach einem Jahr von 31 auf 13 Stunden verringert wird. Doch nach einjähriger Tätigkeit mit über 30 Stunden gehe der Sitz voll auf das MVZ über, betonten die Kasseler Sozialrichter. Az. : B 6 KA 32/15
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Kv Sitz Abgabe 2
Wenn ein Praxisabgebender auf seine Zulassung verzichtet, erhält der favorisierte Nachfolger die Zulassung, nachdem sich beide über den Praxisverkauf geeinigt haben.
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< vorheriger Artikel Bei der Frage, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Nachbesetzung halber Kassensitze verfahren werden, scheint sich in einigen KV-Bezirken die Lage (zum Positiven) geklärt zu haben. Zur Erinnerung: im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-OrgWG im Jahr 2008 hatte die KBV mit folgender Begründung die Möglichkeit, halbe Sitze nachzubesetzen, abgelehnt: "Für das entsprechende Instrument der Kommerzialisierung halber Versorgungsaufträge besteht kein Bedarf. Das Instrument würde zu einer ungleichen Verteilung und weiteren Erhöhung der Arztzahlen vor allem in Ballungsgebieten führen. (…) Das System der Zulassungsbeschränkungen würde durch die Vermehrung von Arztzahlen – unbeschadet der Überwachung der Einhaltung hälftiger Versorgungsaufträge – weiter ausgehöhlt. Kv sitz abgabe 2. " Demnach war mit "Anlaufschwierigkeiten" seitens der KVen bei der Umsetzung der dann doch erfolgten Gesetzesklarstellung (wir berichteten, vgl. Rosa Beilage 4/2008) zu rechnen. Inzwischen haben einige KVen bereits gute Lösungen gefunden.
Die Situation in der KV Nordrhein hingegen sieht derzeit noch unerfreulich aus. Nach Auskunft der dortigen Abteilung Sicherstellung wird bei der Teilung einer Zulassung wie folgt entschieden: Es soll nur für den Fall, dass der bisherige Inhaber eines vollen Versorgungsauftrags auch eine vollzeitige Praxis geführt hat (ca. 30-50 Behandlungsfälle pro Quartal! ) die Übergabe eines halben Praxissitzes ermöglicht werden. Die KV Nordrhein behält sich vor, jeden Fall im Wege einer "Einzelfallentscheidung" zu bearbeiten. Damit wird es schwierig werden für potentielle Praxisabgeber, mit der KV Nordrhein ohne Beschreiten des Rechtsweges "handelseinig" zu werden. Sollte die KV Nordrhein diese Vorgaben an die Nachbesetzung halber Sitze anwenden, könnten vermutlich nur sehr wenige Praxen überhaupt geteilt werden. Zwischenzeitlich haben diverse Landespsychotherapeutenkammern und KVen sog. Praxisabgabe und Nachbesetzung. Tauschbörsen ins Leben gerufen. Hiermit sollen potentielle Abgeber und Nachfolger zueinander finden. Es empfiehlt sich für InteressentInnen, frühzeitig potentielle Vertragspartner zu finden, um die Übernahme eines halben Sitzes durch die frühzeitige Vereinbarung eines Jobsharings vorzubereiten.