03. 07. 2017 20:21 Dipl. -Jur. Philipp Guttmann, LL. B. Dieses Repetitorium behandelt die Handlung, die Kausalität und die objektive Zurechnung im Strafrecht mit Erklärungen, Definitionen, Schemata und Streitständen.
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Definition Objektive Zurechnung Jura
Nach der Theorie der objektiven Zurechnung ist ein Erfolg nur dann objektiv zurechenbar, wenn das erfolgsursächliche Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr des Erfolgs-eintritts geschaffen oder erhöht hat und diese sich in dem konkret eingetretenen Erfolg tatsächlich realisiert hat. Hinweis: Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Theorie der objektiven Zurechnung. Erklärung und Erläuterung des Begriffs. Alle Angaben ohne Gewähr. Unterlassungsdelikt - Kausalität & objektive Zurechnung. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/ oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Hier wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Rechtsthemen.
Definition Objektive Zurechnung Francais
1. Examen/SR/AT 1
Prüfungsschema: Objektive Zurechnung
Definition
Ein Erfolg wird dem Täter dann objektiv zugerechnet, wenn dieser eine rechtlich relevante Gefahr geschaffen hat und sich diese im Erfolg typischerweise niedergeschlagen hat. I. Schaffung einer rechtlich relevanten Gefahr
Entfällt bei sozialadäquatem Verhalten und bei Risikoverringerung. Beispiel: A begibt sich mit einer Erkältung in eine Menschenmenge, wobei sich jemand ansteckt (= sozialadäquates Verhalten). Beispiel: C will mit einem Baseballschläger auf den Kopf des D schlagen. E greift in den Schlagarm und lenkt den Schlag auf die Schulter des D um. Definition objektive zurechnung definition. Dieser erleidet eine Schulterverletzung. II. Gefahrzusammenhang
Entfällt insbesondere bei Eingreifen Dritter in das Geschehen, bewusster Selbstgefährdung und atypischem Kausalverlauf. Beispiel: A fährt den X über den Fuß. Dieser erleidet einen komplizierten Bruch und muss ins Krankenhaus gebracht werden. Auf dem Weg dorthin wird der Fahrer des Krankenwagens erschossen, der Wagen verunglückt und der X stirbt (= Eingreifen Dritter in das Geschehen/atypischer Kausalverlauf).
Der eingetretene Erfolg ist dann nicht adäquat und trotz Kausalität nicht zurechenbar, wenn sein Eintritt außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt, maW atypisch ist. innerhalb der Lebenserfahrung
Der Verletzte stirbt an einer hinzukommenden Lungenentzündung oder Embolie
Der Arzt hat die Tiefe einer Stichwunde unterschätzt oder beginnende Komplikationen zu spät erkannt. Atypischer Kausalverlauf
Der Verletzte stirbt an harmloser Wunde, weil er Bluter ist.