Eine solche Regelung "aus einer Hand" minimiert zudem versicherungsrechtliche Risiken. Es entspricht regelmäßig billigem Ermessen, wenn die Wohnungseigentümer diesen Interessen den Vorzug geben gegenüber den Interessen solcher Eigentümer, die in ihren Wohnungen bereits eigene Rauchwarnmelder betreiben und deshalb von einer einheitlichen Regelung ausgenommen werden möchten. Individuelle Lösungen führen insbesondere in größeren Wohnungseigentumsgemeinschaften zur Unübersichtlichkeit und zu einem erheblichen Mehraufwand für den Verwalter bei der Prüfung, ob im jeweiligen Einzelfall die Einbau- und Wartungspflicht erfüllt und der Nachweis darüber geführt ist. Wie ein solcher Nachweis aussehen soll, ist zudem unklar. Das kann zu Lücken in der Gebäudesicherheit führen. Weg urteile 2018 2019. Aber auch in kleineren Gemeinschaften ist das den Wohnungseigentümern eingeräumte Ermessen nicht überschritten, wenn die Gemeinschaft den praktikabelsten und sichersten Weg zur Erfüllung der Pflicht zum Einbau und zur Wartung von Rauchwarnmeldern wählt.
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18. Mai 2018
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob vor der Einleitung eines Verfahrens zur Entziehung des Wohnungseigentums nach § 18 Abs. Abmahnung gegen Wohnungseigentümer wegen fortgesetzten gemeinschaftswidrigen Verhaltens – BGH vom 25.01.2018 – Az. V ZR 141/17 – Neue Gerichtsurteile – Aktuelle Urteile. 1 WEG zwingend eine Abmahnung erforderlich ist und dazu Folgendes ausgeführt:
"Grundsätzlich setzt eine Entziehung des Wohnungseigentums eine Abmahnung voraus, denn die harte Maßnahme Entziehung darf nur als letztes Mittel zur Wiederherstellung des Gemeinschaftsfriedens eingesetzt werden. Eine Abmahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich, etwa wenn diese der Gemeinschaft unzumutbar ist oder offenkundig keine Aussicht auf Erfolg besteht. Setzt ein Wohnungseigentümer, gegen den bereits ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, das in der Klage gerügte Fehlverhalten weiterhin fort, ist eine Abmahnung hinsichtlich des fortgesetzten Verhaltens grundsätzlich entbehrlich. Denn aufgrund der bestehenden Klage, ist dem Wohnungseigentümer der Ernst der Lage klar. Ändert er trotzdem sein gemeinschaftswidriges Verhalten nicht und setzt es trotz Klage fort, bringt er damit zum Ausdruck, dass er sich nicht ändern will.
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Die beiden Gerichtssachverständigen bestätigten den Befund und bezifferten die Beseitigungskosten mit 31. 000 €. Das Gutachten wurde der Beklagten am 19. BGH, Urteil vom 4.5.2018, AZ: V ZR 163/17. Mai 2008 übersandt. Die Wohnungseigentümer beschlossen auf einer weiteren Versammlung vom 22.... Urteile Bundesgerichtshof V ZR 94/11... Fallleitung an" im Sondereigentum der Wohnungseigentümer. Die Wohnungseigentümer fassten am 26. Oktober 2007 den Beschluss, die alte Heizungsanlage inklusive Steigleitungen auf der Grundlage eines Gutachtens zu erneuern.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 7. Dezember 2018 entschieden, dass Wohnungseigentümer bei Bestehen einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern durch die Gemeinschaft in allen Wohnungen auch dann wirksam beschließen können, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben (Az. : V ZR 273/17). Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Im Hinblick auf die nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bestehenden Pflicht zur Nachrüstung vorhandener Wohnungen mit Rauchwarnmeldern beschlossen die Wohnungseigentümer 2015 die Installation sowie die Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern für sämtliche Wohnungen durch eine Fachfirma. Energieverbraucher.de | Gesammelte Gerichtsentscheidungen aus 2018. Die Anschaffungskosten sollten aus der Instandhaltungsrücklage finanziert und die laufenden Kosten für die Wartung und Kontrolle über die Jahresabrechnung nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden.