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Reisevertrag leicht erklärt. (© alan-sunners/ Fotolia)
Der Reisevertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich der Reiseveranstalter zur Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen gegen Zahlung eines Reisepreises verpflichtet. Beim Reisevertrag handelt es sich um eine besondere Vertragsart, die in §§ 651a - 651m BGB geregelt ist, wobei bei der Art des Reisevertrages zwischen einer
Pauschalreise,
Individualreise
unterschieden wird. Auskunft zu einer angebotenen Reise - Lösungen CodyCross Rätsel. Der Reiseveranstalter wird durch den Reisevertrag BGB verpflichtet, dem Reisenden die gesamten Reiseleistungen frei von Mängeln zu erbringen. Dafür hat der Reisende im Gegenzug den Reisepreis an den Reiseveranstalter zu entrichten. Zustandekommen Reisevertrag im BGB
Der Reisende sucht aus dem Reisekatalog ein passendes Angebot aus und bietet dem Reiseveranstalter die Buchung dieser Reise an. Die Bindung des Kunden an dieses Angebot gilt solange, bis der Reiseveranstalter angenommen hat, was durch
die Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail,
die Aushändigung der Buchungsbestätigung durch den Reisevermittler nebst Vorgangsnummer,
die Übersendung der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter
erfolgen kann.
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So funktioniert der Reisetausch Pauschalreise
Die Suche nach einem Ersatzreisenden ist bei der Pauschalreise gesetzlich geregelt. Typisch für eine Pauschalreise ist die Buchung von mehreren verschiedenen Reiseleistungen als Paket, z. B. die Kombination aus Flug, Hotel oder Mietwagen. Die Buchung eines einzelnen Fluges oder einer Hotelübernachtung ist keine Pauschalreise. Mitteilung an Reiseveranstalter
Sie sollten Ihrem Reiseveranstalter frühzeitig, möglichst aber sieben Tage vor Reisebeginn mitteilen, dass der Reisevertrag auf einen Ersatzreisenden übertragen werden soll. Die Mitteilung muss schriftlich, also per Brief, E-Mail oder Mitteilung über ein Online-Portal erfolgen. Auskunft zu einer angebotenen Reise CodyCross. Ein Anruf beim Reiseveranstalter reicht nicht. Lassen Sie sich den Zugang der Mitteilung bestätigen und heben Sie sich diese auf. Die Zustimmung des Reiseveranstalters ist nicht notwendig. Er kann der Übertragung der Reise aber widersprechen, wenn der Ersatzreisende besondere Anforderungen der Reise nicht erfüllt (z. mangelnde Taucherfahrung bei Tauchreise, fehlendes Visum).
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Reisevertrag Mangel
Sofern die Reise nicht den vereinbarten bzw. den allgemein erwarteten Leistungen entspricht, hat der Reisende die Möglichkeit, den Mangel zu rügen und gemäß § 651c BGB innerhalb einer angemessenen Frist die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Dazu muss er vor Ort bei dem Reiseveranstalter (örtliche Reiseleitung) die Reklamation protokollieren lassen bzw. ihn über seine gesetzlich vorgeschriebene Notrufnummer informieren. Ist der Reiseveranstalter nicht erreichbar, so ist der Mangel umgehend dem Erfüllungsgehilfen (z. B. Busunternehmen, Hotel) mitzuteilen. In den Fällen, in denen der Reiseveranstalter bzw. Auskunft zu einer angebotenen reisen. dessen Erfüllungsgehilfe keine Abhilfe schaffen kann, hat der Reisende die Möglichkeit, bei
schwerwiegendem Mangel den Reisevertrag gemäß § 651e BGB zu kündigen. Da er eine Schadensminderungspflicht hat, muss der Reisende die möglichst preiswerteste Variante wählen und kann nach der Rückkehr gemäß § 651c BGB beim Reiseveranstalter die Erstattung des Mehraufwand fordern.
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Die Rechtskraft des Reisevertrages entsteht durch die Annahme des Angebots und nicht erst durch die Unterzeichnung des Reisevertrages bzw. Entrichtung einer Anzahlung. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist eine Anzahlung von 10-20% des Reisepreises angemessen. Frühestens vier Wochen vor Reiseantritt ist die Zahlung des Restbetrages zu leisten. [ BGH, 20. 6. 2006, Az. X ZR 59/05]
Sicherungsschein
Anfang der 1990er Jahre gingen viele Reiseveranstalter in Konkurs bzw. Insolvenz, bevor die Reisenden zurückgekehrt waren. Seit 1994 sind alle Reiseveranstalter zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet, die derartige Fälle absichert und
bereits geleistete Zahlung zurückzahlt,
bei Insolvenz des Reiseveranstalters die Kosten des Rücktransports an den Reiseendpunkt übernimmt. Auskunft zu einer angebotenen Reise – App Lösungen. Der Reiseveranstalter muss den Sicherungsschein an den Kunden aushändigen, bevor dieser die erste Zahlung bzw. eine Anzahlung des Reisepreises an den Reiseveranstalter vornimmt. Rechte und Pflichten für den Reisevertrag
Aus dem gegenseitigen Reisevertrag ergibt sich, dass
die versprochenen Leistungen von dem Reiseveranstalter zum vereinbarten Reisepreis erbracht werden;
die Sicherheit der in der Leistungsbeschreibung beworbenen Einrichtung durch den Reiseveranstalter kontrolliert wurde;
für diese Leistungen der vereinbarte Reisepreis zu den vereinbarten Reisebedingungen vom Reisenden entrichtet wird.