6) Die schriftlichen Lernkontrollen sollen in den Schuljahrgängen 5 und 6 in der Regel nicht länger als eine Unterrichtsstunde, in den übrigen Schuljahrgängen in der Regel nicht länger als zwei Unterrichtsstunden, im Fach Deutsch in den Schuljahrgängen 8 bis 10 in der Regel nicht länger als drei Unterrichtsstunden dauern. 7) An die Stelle einer der verbindlichen Lernkontrollen nach den Nrn. 4 und 6. 5 kann in den Schuljahrgängen 8 bis 10, in den Fächern Musik und Kunst in den Schuljahrgängen 5 bis 10 nach Beschluss der Fachkonferenz eine andere Form von Lernkontrolle treten, die schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren ist. Die Lernkontrolle hat sich auf die im Unterricht behandelten Inhalte und Methoden zu beziehen. Das Nähere regelt die Fachkonferenz. In den modernen Fremdsprachen ersetzt die Überprüfung der Kompetenz "Sprechen" in den Schuljahrgängen 5 bis 10 eine schriftliche Lernkontrolle je Doppelschuljahrgang. 8) Weitere Einzelheiten zu den schriftlichen Lernkontrollen sowie den Zeugnissen sind durch den Bezugserlass zu f und den Erlass "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen" geregelt.
- Arbeit in den schuljahrgängen 5 10 des gymnasiums wochenblatt news
- Arbeit in den schuljahrgängen 5 10 des gymnasiums 7
- Arbeit in den schuljahrgängen 5 10 des gymnasiums video
Arbeit In Den Schuljahrgängen 5 10 Des Gymnasiums Wochenblatt News
Aufgrund der großen Nachfrage nach unserer Broschüre "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums" gibt es eine Neuauflage 2019 unserer bisherigen Publikation, um den Lehrkräften an Gymnasien diese Unterricht und Erziehung in den Klassen 5 bis 10 des Gymnasiums so grundlegend bestimmende Rechtsvorschrift weiterhin aktuell zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsbestimmungen, die die Schulen gemäß Nr. 11 des Erlasses in Teilen eigenverantwortlich im Rahmen der erweiterten Entscheidungsspielräume regeln können, sind an den einzelnen Punkten des Grundsatzerlasses mit einem Sternchen gekennzeichnet. Mitglieder des Philologenverbandes können die Broschüre bei Bedarf in der Geschäftsstelle anfordern. Hier gelangen Sie als Mitglied des Philologenverbandes zu der Seite mit dem Download der Broschüre "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums"
Arbeit In Den Schuljahrgängen 5 10 Des Gymnasiums 7
Schuljahrgang der Grundschule
ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule
Bei der Aufnahme in öffentliche Schulen fallen keine Gebühren an. Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien
Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen. Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums"
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (EB-VO-GO)
Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüssse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)
§ 11 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor. Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar.
Arbeit In Den Schuljahrgängen 5 10 Des Gymnasiums Video
"[1](Verlinkung zu AG-Angeboten)
[1]Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums. 5. 1)
Die Klassensprecher/innen der Jahrgänge bilden die Schülervertretung der Schule und haben damit die Möglichkeit, das Schulleben mitzugestalten und zu bereichern. "Dieser Zielsetzung dienen der Unterricht, aber auch andere Formen des Umgangs miteinander in der Schule, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich an den schulischen Belangen zu beteiligen und an den für sie wesentlichen Entscheidungsprozessen angemessen mitzuwirken. Ihr dient ferner ein Schulleben, das Anregungen und Möglichkeiten für eine sinnvolle Freizeitgestaltung gibt und das die Teilnahme am politischen, kulturellen und sportlichen Leben der Gemeinde unterstützt. 9. 4)
Als Besonderheit bieten wir zudem den Schüler/innen die Möglichkeit, an außerschulischen Fahrten teilzunehmen und die verschiedensten Eindrücke aus anderen Kulturen und kulturellem Leben zu gewinnen. Sie können sich regelmäßigen Theaterfahrten der Schule ins Staatstheater nach Oldenburg anschließen und so unterschiedlichste Stücke kennenlernen.
In Jahrgang 7 findet zudem eine Zusammenarbeit mit der Polizei Brake, das Projekt "Wir sind stark" statt. In diesem lernen Schüler/innen einander Vertrauen zu schenken, Zivilcourage zu entwickeln und in Gefahrensituation sich möglichst optimal zu verhalten. Weitere Präventionsangebote werden z. von der Fachschaft Biologie im Bereich Drogen, Rauchen und Alkohol in den Fachunterricht integriert. Individuelle Förder- und Forderangebote stehen den Schüler/innen im AG- und Nachmittagsangebot zur Verfügung. So haben sie die Möglichkeit, an vielfältigen AG-Angeboten oder (Schul-) Wettbewerben teilzunehmen. (Verlinkung Fördern und Fordern)
"Arbeitsgemeinschaften berücksichtigen die Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler und geben Anregungen für die Schul- und Freizeitgestaltung […] mit jeweils ein bis zwei Wochenstunden […]. Arbeitsgemeinschaften dauern in der Regel ein Schulhalbjahr. Die Teilnahme ist freiwillig und wird ohne Note im Zeugnis bescheinigt. Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Arbeitsgemeinschaft entschieden haben, sind zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet.