Wir bitten sie dabei um Verständnis, dass wir für diese Informationen keine Gewähr bzgl. Vollständigkeit oder inhaltliche Fehler geben können. Wir halten Sie auf diesem Weg weiterhin auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund! Ihr Team von
Zwangsversteigerungen Amtsgericht Speyer
Liebe Besucher und Bieter-Interessenten von Die Amtsgerichte sind laufend dabei, Zwangsversteigerungs-Termine neu zu terminieren, durchzuführen, sowie die für solche Termine erforderlichen CORONA-Schutzmaßnahmen festzulegen. Selbstverständlich werden diese immer wieder an die aktuelle Lage angepasst. Amtsgerichte, die bei uns veröffentlichen, unterstützen wir dabei tatkräftig. Sobald Amtsgerichte uns über Schutzmaßnahmen informieren, veröffentlichen wir diese auf der Stammseite des jeweiligen Amtsgerichtes SOWIE auch auf der jeweiligen Objekt-Exposé-Seite. Wir bitten Sie, vor der Wahrnehmung eines Versteigerungs-Termins im Amtsgericht, die aktuellen Informationen zu den CORONA-Schutzmaßnahmen auf einzusehen. Amtsgericht speyer zwangsversteigerungen. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleistet den Schutz vor Covid-19 für Sie als Bietinteressent und alle anderen Teilnehmer der Versteigerung, sowie eine Entlastung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Wenn Sie weitergehende fachliche Fragen zu Zwangsversteigerungen haben, finden Sie in unserem Fachforum " " wertvolle Antworten.
Er soll im Juli 2021 in seiner Wohnung in Speyer 40 Gramm Marihuana aufbewahrt haben um den Großteil des Betäubungsmittels gewinnbringend weiterzuverkaufen. Der Bußgeldrichter: am 20. Mai 2022 um 9:00 Uhr gegen eine Bauträgergesellschaft, der mit Bußgeldbescheid der Stadt Speyer vorgeworfen wird gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Sie soll in der Zeit vom 1. bis 4. Zwangsversteigerungen Amtsgericht Speyer. März 2021 bei einem Bauvorhaben in der Speyerer Innenstadt (einem Grabungsschutzgebiet) Schäden und Mängel, die die Erhaltung von geschützten Kulturdenkmälern gefährden könnten, nicht angezeigt, ferner Funde nicht unverzüglich angezeigt, sowie Erd– und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten war, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, nicht rechtzeitig angezeigt und schließlich ohne Genehmigung Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden könnten, durchgeführt haben. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 8. April 2022 stattfinden. II. Zwecks weiterer Auskünfte kann bei mir (Telefon-Durchwahl: 06232-6092800) nachgefragt werden.