: Auflage rechtswidrig, aber wirksam; isolierte Anfechtung wurde versäumt
d) Widerrufsfrist, §§ 49 II 2, 48 IV VwVfG
Problem: Fristbeginn
aA: ab Kenntnis der Tatsachen; Arg. : Wortlaut
aA: ab Kenntnis des Widerrufsgrundes; Arg. : Wortlaut
hM (einschließlich Rspr. ): ab Kenntnis aller Umstände, die für die Widerrufsentscheidung von Bedeutung sind; Arg. : Wortlaut; Rechtsstaatsprinzip
2. Rücknahme eines Verwaltungsaktes, § 48 VwVfG - Prüfungsschema - Jura Online. Rechtsfolge: Ermessen
Grundsatz: Widerruf nur mit Wirkung für die Zukunft, § 49 II VwVfG
Ausnahme: Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit, § 49 III VwVfG. Auf die zusätzlichen Voraussetzungen des § 49 III VwVfG ist nur einzugehen, wenn die Behörde auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen hat.
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Wirksamer Kaufvertrag
II. Mangelhafte Leistung durch den Verkäufer bei Gefahrübergang/Erwerb…
Weitere Schemata
A. Zulässigkeit
I. Verwaltungsrechtsweg
1. Spezialzuweisung zum VerwG
2. Generalklausel, §…
Wirksamkeitsvoraussetzungen:
1. Testierfähigkeit, § 2229 BGB
Bei Minderjährigen ab dem 16. Leb…
I. Tatbestand
1. Rücknahme verwaltungsakt schéma régional climat. Objektiver Tatbestand
a) Unfall im Straßenverkehr
Hierbei handelt es sich…
a) Straftat
Erforderlich ist eine rechtswidrige und…
Rücknahme Verwaltungsakt Schéma Régional Climat
Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat. Rücknahme verwaltungsakt schema.org. (4) Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. Dies gilt nicht im Falle des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1. (5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist. § 49 VwVfG
(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen Gründen ein Widerruf unzulässig ist.
Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat. § 48 VwVfG - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes | iurastudent.de. (4) Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. Dies gilt nicht im Falle des Absatzes 2 Satz 3 Nr. 1. (5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.