Startseite Lokales Landkreis Verden Verden Erstellt: 09. 03. 2022, 19:00 Uhr Kommentare Teilen Das Containerdorf am Kreishaus wird vom Impfzentrum in eine Anlaufstelle für Geflüchtete umfunktioniert. © Wienken Zumindest für eine erste Welle geflüchteter Menschen aus der Ukraine ist der Landkreis Verden gerüstet. Das Corona-Impfzentrum am Kreishaus soll wieder zur Anlaufstelle umgebaut werden. Für 120 Ukraine-Geflüchtete: Impfzentrum wird Aufnahmestelle. Verden/Achim – Mit einschneidenden Maßnahmen reagiert der Landkreis Verden auf die zu erwartende Welle Geflüchteter aus der Ukraine. Konkret soll einer Mitteilung aus dem Kreishaus zufolge das Impfzentrum wieder zu einer Aufnahmestelle umfunktioniert werden. Gleichzeitig wird eine Sporthalle der Berufsbildenden Schulen als Sammelunterkunft hergerichtet. Zusätzlich vertraut die Verwaltung auf weitere kleinere Immobilien, die ebenfalls für den Bezug vorbereitet werden. Landrat Peter Bohlmann geht auf Nachfrage davon aus, die Container am Kreishaus reichen für etwa 120 Menschen. In Dauelsen fänden um die 90 Personen Platz.
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"Wir gehen davon aus, die Erstaufnahme wird jetzt in den Landkreisen erfolgen", so Bohlmann Der Landkreis bittet Verwandte, Freunde, Bekannte und andere Personen, die zwischenzeitlich Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, sich beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnsitzes zu melden und die geflüchteten Personen registrieren zu lassen. Parallel können Passkopien der untergebrachten Personen mit der aktuellen Wohnungsanschrift per E-Mail: an die Ausländerbehörde übersandt werden. Anschließend erfolgt seitens der Ausländerbehörde eine automatische Kontaktaufnahme. Meist seien die Neuankömmlinge mit einem Touristenvisum im Raum Verden/Achim unterwegs. Sie sollten sich unbedingt mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Landkreis verden ausländerbehörde bank. Darum bittet der Landrat. Hintergund: Das Touristenvisum gilt nur 90 Tage. Die Anmeldung ist im Bedarfsfall auch die Voraussetzung für eine Unterstützung der hilfsbedürftigen ukrainischen Staatsangehörigen in Sachen Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Versorgung.
Für 120 Ukraine-Geflüchtete: Impfzentrum Wird Aufnahmestelle
Aktuell hat der Landkreis mit der Herrichtung der Flüchtlingsunterkünfte begonnen. Mit Unterstützung durch das Technische Hilfswerk wird bis zum kommenden Samstag eine der beiden Turnhallen der Berufsbildenden Schulen in Verden als Sammelunterkunft bezugsfertig hergerichtet. Die Container am Kreishaus sollen bis Mittwoch kommender Woche mit Betten und Möbeln bezugsfertig sein. Wohnraumangebote zur Anmietung für einen längerfristigen Zeitraum nimmt der Landkreis unter entgegen. Im Falle einer Aufnahme von Geflüchteten in privaten Unterkünften gibt die Kreisverwaltung zu bedenken, dass diese Unterbringung voraussichtlich für mehrere Monate erforderlich wird. Wenn dies nicht möglich sei, sollte besser von einer privaten Einquartierung abgesehen werden, so der Landkreis. Wie vor sieben Jahren entstehen aktuell in einer der beiden BBS-Sporthallen in Dauelsen Unterkünfte. Ausländerbehörde Verden (Aller). Auf 90 Personen ist die Anlage zunächst ausgelegt. © Wienken
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Sie sind hier: Rathaus » Was erledige ich wo? Ausländerangelegenheiten Allgemeine Informationen Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet. Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Landkreis verden ausländerbehörde germany. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten. Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt. Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.