Ich wäre dankbar für eine Aufklärung, damit mein Nachbar nicht gegen mich vorgehen kann. Hier der Gesetzestext:
Edited August 6, 2018 by goody
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Im Dekret über das Bewilligungsverfahren des Kantons Bern unter Art. Nachbarrecht und Grenzabstände in Baden-Württemberg | KANZLEI TETTENBORN STUTTGART - Rechtsanwalt & Fachanwalt Wolf-Thilo Tettenborn Immobilienrecht - Mietrecht - Baurecht - Maklerrecht – Nachbarrecht - Grundstücksrecht. 6 a sind "unbeheizte Bauten mit einer Grundfläche von höchstens zehn Quadratmetern und einer Höhe von höchstens 2, 50 Metern, die weder bewohnt sind noch gewerblich genutzt werden und die funktionell zu einer Hauptbaute gehören" bewilligungsbefreit. Das entspricht Art. 79a EGzZGB in deinem link zum Nachbarrecht, aber es handelt sich sicher nicht um einen Zaun, der definiert ist, oder um eine Düngegrube mit "Abortstoffen, Jauche, Dünger und anderen übelriechenden Abfällen" - das gilt fürs Gülleloch, aber nicht für ein Gartenhaus
Grundsätzlich gilt: Baubewilligunsbefreiung ändert nichts an den Abstandsvorschriften. Baurechtlich braucht es keine Bewilligung, wenn das Gartenhaus höchstens 2, 5m hoch und 10qm Grundfläche aufweist. Nachbarrechtlich darf es zwar höher und insgesamt grösser sein - dann bräuchte es aber eine Baubewilligung.
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Aufgrund der vielen Anfragen möchten wir auch auf diesem Weg folgende Informationen vermitteln:
Einfriedungen und Zäune
entlang von öffentlichen Gemeindestraßengrundgrenzen sind immer bewilligungspflichtig:
• Bis zu einer Höhe von 1, 50 m im Anzeigeverfahren,
• ab 1, 50 m im Bewilligungsverfahren;
Sie müssen von der Straßengrenze im Allgemeinen einen Abstand von mind. 2, 00 m einhalten. Massive Mauern und Sockel unterliegen strengeren Bestimmungen. Bei Errichtung eines Einfahrtstores muss zwischen der öffentlichen Straße (Asphaltrand) bzw. § 44 V-StrG (Straßengesetz) - JUSLINE Österreich. dem Gehsteigrand und dem Tor ein Mindestabstand von 5, 00 m gegeben sein, wenn nicht außerhalb der Einzäunung neben der Einfahrt die Abstellmöglichkeit für mind. 1 PKW gegeben ist (Einfahrt muss immer frei bleiben). Entlang der Straße dürfen Sträucher oder Gebüsch vor dem Schnitt nicht über die vorgegebene Abstandslinie in die Straße ragen. Besonders zu beachten ist, dass bei der Errichtung von Zäunen und Bepflanzungen im Bereich von Grundstückseinfahrten keine Sichtbehinderung geschaffen wird, und es darf auch keine Gefährdung der Straßenbenützer entstehen.
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Frage vom 19. 3. 2009 | 10:18
Von Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Zaun direkt an Straße zulässig??? Hallo,
muss seitens meines Nachbarn bei einem Sichtschutz auf der Grundstückesgrenze ein Abstand zur Straße eingehalten werden? Der Sichtschutz (2m hoch) geht entlang der Grenze zu unserem Grundstück bis an die Straße und dann noch an der Straße entlang bis zu seinem Haus. Die Straße hat keinen Bürgersteig und der Sichtschutz hindert mich nun daran, gefahrlos aus meiner Einfahrt auf die Straße zu kommen. Ich muss nun ein ganzes Stück "blind" auf die Straße fahren, weil ich diese sonst nicht mehr einsehen kann. LG Mohr
# 1
Antwort vom 19. 2009 | 13:08
Von Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1374x hilfreich)
# 2
Antwort vom 19. 2009 | 13:21
Von Status: Frischling (47 Beiträge, 54x hilfreich)
Hängt das nicht zum einen vom Bundesland ab, des Weiteren von den individuellen örtlichen Bestimmungen, z. B. Abstand zaun gemeindestrasse and son. Bebauungsplan? Bei mir (Rheinland-Pfalz) ist die Situation die gleiche - Straße ohne Bürgersteig, Neubaugebiet, Bebauungsplan schreibt bzgl.
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(5) 1 Anlagen der Außenwerbung im Sinne von § 2 Absatz 9 der Landesbauordnung stehen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten den Hochbauten des Absatzes 1 und den baulichen Anlagen des Absatzes 2 gleich. 2 An Brücken über Landesstraßen und Kreisstraßen außerhalb dieser Teile der Ortsdurchfahrten dürfen Anlagen der Außenwerbung nicht angebracht werden. 3 Anlagen der Außenwerbung im Sinne dieser Vorschrift und im Sinne von § 9 Abs. 6 des Bundesfernstraßengesetzes sind auch Werbeanlagen in Form von Anschlägen. (6) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht, soweit das Bauvorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht, der mindestens die Begrenzung der Verkehrsflächen sowie die an diesen gelegenen überbaubaren Grundstücksflächen enthält und unter Mitwirkung des Trägers der Straßenbaulast zustandegekommen ist oder dem der Träger der Straßenbaulast nachträglich zugestimmt hat. (7) 1 Die Gemeinden können durch Satzung bestimmen, daß die Absätze 1 bis 6 für bestimmte Gemeindeverbindungsstraßen entsprechend anzuwenden sind und daß Zufahrten zu solchen Straßen nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde angelegt werden dürfen; für die Zustimmung zur Anlegung einer Zufahrt gilt § 18 Abs. Abstand zaun gemeindestrasse and english. 2 Nr. 2 entsprechend.
(wie geschrieben, der Zaun steht bereits und ist bewilligt) * Falls ja, für die gesamte Planung oder nur bestimmte Bestandteile davon? * Die Leistensteine beim Rasen dürfen lt. Telefonat mit dem Gemeindebauamt nicht mal 1cm über dem Straßenniveau sein, sofern ich nicht 60cm damit in meinen Grund reinrücke. Ich würde diese gerne Oberkante bis zu 5cm über Straßen-/Bankettniveau auf meiner Grundgrenze setzen. Abstand zaun gemeindestrasse and shop. Welche Rechte habe ich hier? (Pflastermulde, Rasengittersteine, Pflaster, Blumenbeet wären an der Grundgrenze bodeneben) Übrigens: Es wurde mir seitens Bürgermeister und Bauamt defintiv nicht vermittelt, dass ich die Asphaltierung + Pflasterung meiner Auffahrt vorab zu beantragen habe. Hat meines Wissens auch keiner an unserer Siedlungsstraße als auch in den anderen gerade asphaltierten Siedlungen gemacht. Es gibt zig Neubauten in diesen anderen Siedlungen, wo Rigol/Pflastermulde an der Grundgrenze liegen, wo die Leistensteine an der Grundgrenze über Asphaltniveau liegen, etc.
Zäune sind keine Pflanzen. Es muss daher auf Grund von Art. 43 AGBGB für den Zaun kein Mindestabstand eingehalten werden. 2. Ein Zaun ist eine bauliche Anlage, daher gilt die Bauordnung. Art. 6 Abs. 1 BayBO bestimmt:
"Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Satz 1 gilt entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber [... ] Grundstücksgrenzen. Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf. " Art. 9 Nr. 3, 2. Variante BayBO macht Ausnahmen von der Pflicht zur Einhaltung von Abstandsflächen. "(9) [... ] [O]hne eigene Abstandsflächen sind [... ] zulässig
[... Ausnahmegenehmigung Bauverbot neben der Landesstraße - Antrag - Verwaltung - Land Steiermark. ] geschlossene Einfriedungen [... ] mit einer Höhe bis zu 2 m. "
3. Sie dürfen - vorbehaltlich einer gemeindlichen satzungsrechtlichen / bebauungsplanungsrechtlichen - Regelung den Sichtschutzzaun bis zu einer Höhe von 2 Meter an die Grundstücksgrenze bauen.