Lehrbücher gibt es zu allen Fächern satt! Ich hätte Jugendstrafrecht genommen, das fand ich einfach spannender und es ist mit Kriminologie gut kombinierbar. Aber vermutlich auch Ansichtssache! Gruß
von Pappnase » Mittwoch 14. Juni 2006, 09:22
Super, schonmal vielen Dank! Hat zufällig sonst noch jemand Erfahrung aus dem Bereich oder Tips? Strafvollzugsrecht | Kriminologie, Straf- und Medizinrecht, Jugendstraf- und Strafvollzugsrecht. strafrechtler
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von strafrechtler » Donnerstag 15. Juni 2006, 14:55
Würde wegen der vielen Bezüge zur Kriminologie, zum allgemeinen Strafrecht und zum Strafprozessrecht auch zu Jugendstrafrecht raten, auch wenn das Strafvollzugsrecht mir isoliert betrachtet (noch) etwas übersichtlicher erscheint. The Devil's Advocate
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Re: Strafvollzug oder Jugendstrafrecht als Wahlfach? von The Devil's Advocate » Donnerstag 15. Juni 2006, 15:50
Pappnase hat geschrieben: Wo lässt sich eher am konkreten Fall arbeiten, statt allgemein über irgendwelche Theorien daherreden zu müssen?
Strafvollzugsrecht | Kriminologie, Straf- Und Medizinrecht, Jugendstraf- Und Strafvollzugsrecht
Vorlesung Strafvollzugsrecht
(Wahlpflichtbereich Kriminologie)
Jogustine 03. 135. 15032
Zeit: Montag, 16. 15 - 17. 45 Uhr
Ort: N 6
Beginn: 25. 04. 2022
Diese Begriffe spielen auch im materiellen Recht eine Rolle (namentlich im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz). Für Laien vervieltältigen sich die Verständnisprobleme. In Österreich ist es demgegenüber gelungen, durch umfassende Reformen sowohl im Erwachsenenstrafrecht als auch im Jugendstrafrecht eine neue Gesamtlösung zu entwickeln. Sie zeitgemäß, sachlich-fachlich schlüssig und und jedenfalls grundsätzlich auch für Normalbürger inhaltlich gut nachvollziehbar. Sie definiert Opferrechte und Opferplichten sehr klar, ohne die klassischen Rechte /Schutzbestimmungen für Tatverdächtige bzw. Angeklagte zu beschneiden. Im Vortrag wird die österreichische Regelung, mit möglichst anschaulichen Erläuterungen und Beispielen, im Vordergrund stehen. Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug - Universitätsbibliothek der LMU - LMU München. Zum Referenten:
Prof. Hans-Jürgen Kerner: Emeritus an der Universität Tübingen. Zuletzt: Von November 2011 bis Dezember 2019 = Funktionsstelle als Seniorprofessor der Universität
Tübingen für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafprozessrecht.
Kriminologie, Jugendstrafrecht Und Strafvollzug - Universitätsbibliothek Der Lmu - Lmu München
Lucia Sommerer
Juniorprofessur für Kriminologie, Criminal Compliance, Risk Management und Strafrecht
Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Maximilian Johannes Hanisch
E-Mail:
Tel. : 0345 5523203
Markus Loer
Fax: 0345 5527293
Dr. Marcus Bergmann
Lukas Maria Hohner
Johannes Porzelle
Emeritierte Professoren
Prof. Heiner Lück
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte; Ordentliches Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig
Prof. Gerfried Fischer, LL. M.
Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Arztrecht zu erreichen über das Dekanat
Prof. Armin Höland
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht
Prof. Michael Kilian
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- u. Umweltrecht, Völker- und Europarecht; Richter am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt a. D.
Prof. Wolfhard Kohte
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht
Prof. h. c. Rolf Lieberwirth †
Prof. Hans Lilie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht, Rechtsvergleichung und Medizinrecht
Prof. ONLINE - 24.02.2022 - Vortrag „Stellung und Rechte von Opfern im Strafprozess..." | BIOS BW e.V.. Walter Rolland †
Ministerialdirektor a. mult.
"Diese Daten wurden uns von vornherein vorenthalten. (…) Soweit die Transparenz", konstatierte Pfeiffer. Derselbe Kardinal Marx, der beim Kinderschutzgipfel im Vatikan eine fulminante Rede über Transparenz gehalten habe und über einen Neuanfang, dessen Voraussetzung ein radikales Öffnen der Akten sei, "verhindert durch sein Einschreiten, dass wir Wissenschaftler Diözese für Diözese eine Kultur der Verantwortung kreieren können". Eine einzelne Doktorarbeit habe abgeschlossen werden können, bevor die Zusammenarbeit mit den katholischen Bischöfen scheiterte: Dabei stellte sich heraus, dass die Opfer schwerer mit dem, was ihnen angetan wurde, umgehen konnten, je gläubiger sie waren. Die neuen Wissenschaftler, die die Missbrauchsstudie letztlich für die Deutsche Bischofskonferenz durchführten, hätten einen von der Kirche selbst hergestellten Datensatz erhalten, der von eigenen Mitarbeitern erarbeitet wurde, ohne dass es eine Kontrolle darüber gegeben hätte, welche Akten sie einbeziehen und welche nicht.
Online - 24.02.2022 - Vortrag „Stellung Und Rechte Von Opfern Im Strafprozess...&Quot; | Bios Bw E.V.
Von Oktober 1986 Ordinarius für dieselben Fächer sowie Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen. Frühere deutsche Professuren an den Universitäten Bielefeld, Hamburg und Heidelberg. Auslandsprofessuren zwischen 1975 und 2004 als "Visiting Professor" bzw. "Visiting Fellow" an den Universities of Southampton, Peking, Philadelphia, Melbourne und Cambridge (UK). Mitglied, zwischendurch auch Funktionsträger, in vielen deutschen, europäischen und internationalen wissenschaftlichen Fachgesellschaften, vor allem der Kriminologie, der Jugendkriminologie und der Rechtssoziologie (vereinzelt auch Ehrenmitglied auf Lebenszeit). Vorsitzender der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS). Ehrenpräsident auf Lebenszeit der International Society for Criminology und des DBH-Fachverbandes für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik. Früher auch Mitglied von Gremien des Europarates in Straßburg und der UNO (Vienna Center). Empirische Forschungsprojekte in etlichen Bereichen des Profils, auch durch Drittmittel finanzierte Projekte, sowie zahlreiche Veröffentlichungen in Form von Büchern, Sammelbänden, Zeitschriftenaufsätzen und elektronischen Ressourcen.
Dies wird aber durch eine konsistente Erziehung behoben. Ist die Erziehung fehlerhaft, so kann das "Ich" nicht mehr zureichend zwischen "Es" und "Über-Ich" vermitteln. Sind dann entweder "Es" oder "Über-Ich" zu dominant, kommt es zur Kriminalität. Später fügte Freud, basierend auf der Idee des Ödipuskomplexes, die Theorie hinzu, dass jeder Mensch sich schuldig fühle und durch die der Straftat folgende Strafe Befriedigung suche. Obwohl theoretisch interessant, ist die Brauchbarkeit dieser Ansätze für die Kriminalwissenschaften begrenzt, da schlicht kein empirischer Nachweis erbracht werden kann. Auf Basis der Freudschen Theorie wurde später auch die Sündenbocktheorie entwickelt. Diese besagt, dass die Gesellschaft Verbrecher brauche, um ihre eigene Schuld auf ihnen abzuladen und ihre Lust nach Strafe zu befriedigen. Interessant wird diese Theorie freilich bei der Betrachtung spezieller Vorkommnisse, wie beispielsweise der Verfolgung religiöser Minderheiten. Für die Erklärung allgemeiner Kriminalität ist sie jedoch kaum relevant.