MieterEcho 359 / April 2013
20 Jahre "Geschütztes Marktsegment" in Berlin
Von Christian Linde
Vor knapp zwei Jahrzehnten rief der Berliner Senat das "Geschützte Marktsegment" ins Leben. Dieses wohnungspolitische Instrument soll Menschen in prekären Lebensverhältnissen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern. Doch die mit dem "Geschützten Marktsegment" verbundenen Ziele wurden zu keinem Zeitpunkt erreicht. Der Kontrast könnte nicht größer sein. Im größten Hotel Europas mit Konferenz- und Entertainmentcenter steigen Prominente ab und finden Parteitage statt. In unmittelbarer Nähe gibt es Häuser mit bis zu 18 Stockwerken, die zu den Großtafelbauten zählen, dem westlichen Pendant der DDR-Plattenbauten. Die Rede ist von der Sonnenallee im Bezirk Neukölln. Viele, die hier leben, stehen nicht auf der Sonnenseite des Lebens. Dazu gehört auch Helmut Schrön*, der seit sieben Jahren, als ihm die Wohnung zugewiesen wurde, mit seinem Sohn eine Parterre-Wohnung in der Dieselstraße bewohnt. Geschütztes marktsegment erfahrung mit. Helmut Schrön wohnt hier, weil er zu jenen Personen gehört, die sich aufgrund von Arbeitslosigkeit und Verschuldung nicht selbst auf dem Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen können, wie es im Amtsdeutsch heißt.
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Lange Zeit waren erworbene Anteile an geschlossenen Fonds nur schwer veräußerbar. Doch mittlerweile gibt es einen florierenden Zweitmarkt, der in erster Linie durch Online-Plattformen funktioniert. Es gibt Momente, da muss man flüssig sein: Man möchte sich endlich mal die Fernreise gönnen, von der man schon seit Jahren spricht. Das neue Auto ist fällig oder vielleicht stehen andere plötzliche Zahlungsverpflichtungen an. Hatte man früher ein Teil seines Vermögens in einen oder in mehreren geschlossenen Fonds angelegt, war es schwierig, diese Anteile zeitnah und ohne große Verluste zu veräußern. Jahresbericht Geschütztes Marktsegment - Eine Wohnung für Menschen am Ende der Schlange | Berliner Mieterverein e.V.. Um auf diese Weise an das Geld zu kommen, blieb entweder die Annonce in der Zeitung oder der Weg führte über den Treuhänder, der Anteile verkaufswilliger Anleger über persönliche Kontakte vermittelte. Gelang der Verkauf, war dieser dann meist nur mit einem größeren Abschlag zum eigentlichen Wert der Beteiligung verbunden. Doch mit dem Beginn des neuen Jahrtausends und der zunehmenden Digitalisierung konnte sich ein richtiger Zweitmarkt mit interessierten Käufern und Verkäufern etablieren.
Ich habe nirgendwo aber diese Voraussetzung gelesen, dass zuerst es eine Zustimmung des Jobcenters geben muss und dann wird man in die Wohnungen des "Geschützten Marktsegments" aufgenommen. Kennt sich Jemand damit aus? Ist das eine Voraussetzung für Aufnahme in die Wohnungen des "Geschützten Marktsegments"? Kleine Unwahrheit des Sozialarbeiters vom sozialpsychiatrischen Dienst: ich war gerade bei ihm und er sagte mir, dass er mir diesen Sachverhalt auch per E-Mail geschrieben hat, dass es eine Zustimmung des Jobcenters zum Umzug geben muss. Eine E-Mail hat er aber nicht geschrieben, als ich wieder zu Hause war. KEINE E-MAIL VOM SOZIALARBEITER. Unter anderem das erweckt in mir Zweifel und dass man in keinerlei Unterlagen, Gesetzestexten oder Empfehlungen lesen kann, dass es für diese Aufnahme in Wohnungen des "Geschützten Marktsegments" ZUERST eine Zustimmung des Jobcenters geben muss. Geschütztes marktsegment erfahrung synonym. Danke