Zusammenfassung Handbetriebene Transportmittel sind Arbeitsmittel zum Fortbewegen von Lasten. Sie unterscheiden sich von Transportmitteln mit Kraftantrieb dadurch, dass sie ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden. Anhang 1. 1 und 1. 2 BetrSichV
DIN EN 1757-3:2003-07 "Sicherheit von Flurförderzeugen – Handbetriebene und teilweise handbetriebene Flurförderzeuge – Teil 3: Plattformwagen"
1 Allgemein Es gibt eine Vielzahl von handbetriebenen Transportmitteln. Auswahl und Einsatz richten sich grundsätzlich nach:
Transportgut: Form, Zustand, Eigenschaft, Gewicht, Abmessung;
Transportweg: Länge, Zustand;
Höhendifferenz: Größe der zu überwindenden Höhendifferenz. 2 Gefährdungen und Sicherheitsanforderungen Typische Gefährdungen sind:
Umkippen des Transportmittels;
Abkippen der Ladung;
Quetsch-/Klemmverletzungen durch ungeschützt bewegte Geräteteile (z. B. Gefährdungsbeurteilung mitgänger flurförderzeuge dguv. Räder, Deichselendbereich) oder während des Beladevorganges;
Prellungen (z. B. durch Rückschlag der sog. Betätigungseinrichtung (Handgabel an einem Handpritschenwagen oder die Deichsel an einem Hubwagen));
Fußverletzungen durch unbeabsichtigtes Absenken der Deichsel oder der Hubvorrichtung.
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§ 7 (1) Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Durchführungsanweisungen zu § 7 Abs. BGHM: § 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen. 1: Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können. Vor Erteilung der schriftlichen Beauftragung ist sowohl eine gerätespezifische Einweisung, als auch eine Unterweisung in Bezug auf die betrieblichen Gegebenheiten erforderlich; siehe auch DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand". Die Beauftragung kann z.
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(9) Versicherte auf der Arbeitsbühne dürfen sich während
der Hub, Senk und Fahrbewegungen nicht über die Arbeitsbühne
hinausbeugen oder über diese hinausgreifen. (10) Vom Unternehmer für die Verständigung zur Verfügung
gestellte technische Einrichtungen sind im Bedarfsfall zu benutzen. DA zu § 26 Abs. ARAMIS - Mitgänger-Flurförderzeuge - QM-aktuell.de. 1:
Die Tragfähigkeit gilt als ausreichend, wenn
der Hersteller oder Lieferer das Auf- und Abwärtsfahren mit einer
Arbeitsbühne zu Arbeiten an hochgelegenen Stellen als bestimmungsgemäße
Verwendung vorgesehen hat und die Vorgaben für diese Art der Verwendung mit
den örtlichen Betriebsbedingungen vereinbar sind
oder
eine ausreichende Standsicherheit unter den örtlichen Betriebsbedingungen
durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen ist. Bei Frontgabelstaplern gilt die Tragfähigkeit auch als ausreichend, wenn
die Bodenfläche der Arbeitsbühne die Abmessungen einer Euro-Palette
(1200 mm x 800 mm) nicht überschreitet,
sich der Standplatz der mitfahrenden Person(en) in Höhe der Gabelzinken
befindet
und
die Tragfähigkeit des Gabelstaplers bei der Hubhöhe, die
der Höhe der angehobenen Arbeitsbühne entspricht, mindestens das 5fache
des Gewichtes beträgt, das sich aus dem Eigengewicht der Arbeitsbühne,
dem Gewicht der mitfahrenden Person(en) und der Zuladung ergibt.
Welche Variante zur Kennzeichnung von Flurförderzeugen gewählt wird, richtet sich somit nach dem Bedarf und auch Geschmack den Kunden. Die Prüfplaketten erhalten Sie im brewes Onlineshop. Prüfplakette Geprüft nach BGV D27
Prüfplakette Nächster Prüftermin nach § 37 BGV D27