Sie ist anonym und kostenlos"
Heilig-Kreuz-Gemeinde, Asyl- und Flüchtlingsberatung
Zossener Straße 65 (Eingang Blücherstraße), 10961 Berlin-Kreuzberg
Tel. 030-691 41 83, Fax 030-690 41 018
Sprechzeiten: Mo 11-15 Uhr (auch arabisch),
Di 13-16 Uhr (auch serbokroatisch), Do + Fr 11-15 Uhr (auch serbokroatisch)
U7/U6 "Mehringdamm", U7 "Gneisenaustraße", U1/U6 "Hallesches Tor"
Al Muntada – Diakoniewerk Simeon e. V.
Morusstraße 18a, 12053 Berlin-Neukölln
Tel. 030-682 47 719, Fax 030-682 47 712
Sprechzeiten: Di 10-13 Uhr, Do 14-17 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten: Beratung nach Vereinbarung
Sprachen: Arabisch, Französisch, Englisch, Türkisch
U7 "Rathaus Neukölln"
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e. V.
Oranienstraße 159, 10969 Berlin–Kreuzberg
Tel. Öffnungszeiten von Kath. Kirchengemeinde St. Canisius, Witzlebenstraße 30, 14057 Berlin | werhatoffen.de. 030-614 94 00/04, Fax 030-615 45 34
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-13 Uhr
Sprachen: Arabisch, Kurdisch, Rumänisch, Italienisch, Spanisch, Französ.,
Persisch, Türk., Englisch; Russisch (bei Bedarf)
U8 "Moritzplatz
Oase Berlin e.
- Witzlebenstraße 30 berlin wall
Witzlebenstraße 30 Berlin Wall
Von daher ist es notwendig, eine solche Einrichtung als Gegengewicht zu haben, die diese Aspekte im Blick hat und sich für die Menschen einsetzt, auch wenn es manchen konservativen Politikern nicht gefällt. Dieser Artikel ist als Editorial in der aktuellen Ausgabe von "Stimmen der Zeit" (Oktober 2021) erschienen.
Wo und wie ein Härtefallantrag gestellt werden kann, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Berlin gibt es dafür sieben Stellen, die nach eingehender Beratung die Unterlagen sichten und zusammenstellen. Witzlebenstraße 30 berlin wall. Anschließend wird ein Antrag, der nur von einem Mitglied der Kommission erstellt werden kann, formuliert und bei der Geschäftsstelle eingereicht. Dort wird die Akte bei der Ausländerbehörde angefordert und ein Aktenauszug für die Beratung der Kommission erstellt. Da die Errichtung der Kommission Angelegenheit der jeweiligen Landesregierung ist, können auch hier unterschiedliche Bedingungen herrschen, die die Antragstellung und das Votum beeinflussen. In Berlin sind neben staatlichen und kirchlichen Stellen auch Vertreter von Wohlfahrtsverbänden oder dem Flüchtlingsrat als Mitglieder berufen worden. Die Vertreter können selbst nicht die letztgültige Entscheidung treffen, sondern richten, wenn sie im konkreten Einzelfall das Vorliegen einer Härte bejahen, ein "Ersuchen" an den Innensenator.