Startseite » Downloads zur "Landesbauordnung NRW im Bild, 5. A. " Die nachfolgend aufgeführten Formulare, begleitenden Vorschriften zur Landesbauordnung NRW sowie Aktualisierungen der Buchseiten stehen zum kostenlosen Download für Sie bereit.
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000 Besucherinnen und Besucherbestimmt ist. Und solche, die für mehr als 5. 000 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind (man beachte: Hier steht nicht "Besucherplätze hat", sondern "für Besucher bestimmt ist". Sonderbauverordnung nrw download youtube. Das ist ein Unterschied! ) Und schließlich alle anderen Versammlungsstätten im Freien, die nicht unter die Nr. 1 oder 2 fallen. Allgemeines:
Der Landesverordnung liegt die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) zugrunde.
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L 204 vom 21. 7. 1998, S. 37), die zuletzt durch Artikel 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 (ABl. L 316 vom 14. 11. 2012, S. 12) geändert worden ist, sind beachtet worden. (1) Red. Anm. : Artikel 1 der Sonderbauverordnung und Verordnung zur Änderung der Verordnung über bautechnische Prüfungen vom 2. Dezember 2016 (GV. NRW. 2017 S. 2, 120)
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Hier gelangen Sie zur Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen (Pflege- und Betreuungsrichtlinie). Hier können Sie die Erläuterungen zur Pflege- und Betreuungsrichtlinie herunterladen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Versammlungsstättenverordnung in NRW, die dort "Sonderbauverordnung" heißt und auch besondere Regelungen für Hochhäuser, Verkaufsstätten u. a. beinhaltet. Texte:
Hier geht es zum Text der SBauVO NRW vom 15. 11. 2019. Hier finden Sie Erläuterungen zur SBauVO vom 04. 04. 2018 des zuständigen Ministeriums. Besonderheiten in NRW:
NRW hat seine SBauVO zum 15. 2019 geändert. U. gab es eine spürbare Änderung schon im Anwendungsbereich der Verordnung. Erläuterungen zur Sonderbauverordnung | Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. In NRW heißt es in § 1 Absatz 1 Nr. 2:
" Die Vorschriften des Teils 1 gelten für den Bau und Betrieb von … Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und deren Besucherbereich für mehr als 1000 Besucherinnen und Besucher bestimmt ist, sowie solche Versammlungsstätten im Freien, die für mehr als 5 000 Besucherinnen und Besucher bestimmt sind… "
Dort hieß es bisher, wie man es auch aus anderen Bundesländern noch kennt: …. "Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen, deren Besucherbereich für mehr als 1 000 Besucherinnen und Besucher bestimmt ist und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht"
NRW unterscheidet also zwischen 2 Versammlungsstätten im Freien:
Solche mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind und deren Besucherbereich für mehr als 1.