Merkblatt "Was nicht ins Abwasser gehört" Das Merkblatt "WAS NICHT INS ABWASSER GEHÖRT" können Sie hier (PDF) ansehen. Hinweis: Das oben angegebene Dokument kann nur mit dem Acrobat Reader angezeigt beziehungsweise ausgedruckt werden. Sollten Sie dieses Programm nicht installiert haben, können Sie es kostenlos hier herunterladen. Was gehört nicht ins abwasser translate. Ihre Ansprechpartnerin: Suchergebnisse werden geladen Keine Mitarbeiter gefunden.
Was Gehört Nicht Ins Abwasser Part
Seiteninhalt
Nicht alles was durch die Abwasserrohre passt gehört auch ins Abwasser. Da der Abbau der belastenden Schmutzstoffe im Abwasser hauptsächlich auf biologischen Verfahren beruht, gehören Kunststoffe, Chemikalien und andere Feststoffe nicht ins Abwasser. Die folgenden Stoffe gehören nicht ins Abwasser:
Feststoffe: Lebensmittel- und Rauchwarenreste, Textilien, Hygieneartikel, Rasierklingen, Kleintiersand, Katzenstreu und Verpackungen aller Art. Öle und Fette: Öle und Fette aller Arten, ins besondere Mineralöle. Chemikalien: Benzin, Farbreste, Verdünner, Farblöser und ähnliches
Medikamente: jegliche Art von Medikamenten
Die oben erwähnten Stoffe führen zu folgenden Problemen:
- Feststoffe führen zu Verstopfungen sowohl im privatem als auch im öffentlichen Bereich. - Öle und Fette können in der Kläranlage nicht abgebaut werden. Abwasser: Müll gehört nicht in die Toilette | NDR.de - Ratgeber - Verbraucher. - Chemikalien sind Sondermüll und zerstören die Biologie auf der Kläranlage. - Medikamente verändern die Biologie nachteilig auf der Kläranlage. Eine Bitte noch: Helfen Sie mit, das Abwasser zu entgiften, in dem Sie nur Dinge ins Abwasser gelangen lassen, die dort auch hingehören.
Auszug aus der Abwassersatzung der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard, Stand 2008
§ 6 Allgemeine Ausschlüsse
(1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. Was darf nicht ins Abwasser erklärt inkl. Übungen. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen:
Stoffe - auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehrricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände);
Feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe).