RÄTSEL-BEGRIFF EINGEBEN ANZAHL BUCHSTABEN EINGEBEN INHALT EINSENDEN Neuer Vorschlag für Teil der Küche?
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Teil Der Küche Von
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Fall (Bundesland Bayern):
Ich verkaufe ein Zweifamilienhaus mit zwei getrennten Wohnungen mit jeweils einer Einbauküche. Die Einbauküche im EG wurde bereits bei der Herstellung des Hauses eingebracht (Baujahr 1982). Die Küche im OG wurde nachträglich eingebaut (ca. 2006). Der Käufer verlangt den Ausbau beider Küchen zur Übergabe, weil er neue Einbauküchen installieren möchte. Ich vertrete den Standpunkt, dass die untere Küche Teil der Immobilie ist und nicht als beweglicher Gegenstand betrachtet wird. Der Ausbau sollte zu Lasten des Käufers gehen. Die obere Küche müsste ich auf meine Kosten entfernen lassen, weil diese nachträglich eingebaut wurde. Beide Küchen sind in den Raum eingepasst, bestehen aber abgesehen von maßgefertigten Arbeitsplatten, Blenden, etc. aus Standard-Küchenelementen. Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort und bedanke mich im voraus für Ihre Mühen! Nette Grüße
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Frage, ob Einbauküchen Zubehör des Hausgrundstücks sind, wird von der Rechtsprechung regional unterschiedlich beurteilt.
Teil Der Küche In English
Im süddeutschen Raum entspricht es nach Ansicht der Rechtsprechung nicht der Verkehrsauffassung, Einbauküchen als Zubehör anzusehen (vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19, 20; NJW-RR 1988, 459, 460; OLG Frankfurt/Main ZMR 1988, 136; OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169, 170; OLG Koblenz ZMR 1993, 66, 68). Daher empfehle ich, beide Küchen zu entfernen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen. Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion! Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers
23. 02. 2022 | 22:01
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 23. 2022
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
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Reinhäuser Landstraße 80
37083 Göttingen
Tel: 0551/43600
Tel: 0170/4669331
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(Foto: Blum)
Was ist bei den einzelnen Küchenzonen in der Planung zu beachten? Kochgeschirr und Küchenwerkzeuge sollten bei der Kochzone immer in greifbarer Nähe sein. (Foto: Blum)
(01) Die Kochzone
Während, wie eben erwähnt, Teller und Gläser besser in der Nähe der Geschirrspülmaschine aufbewahrt werden, ist es ratsam, Kochutensilien wie Töpfe, Pfannen und Kochlöffel in der Zone Kochen/Backen anzusiedeln. Gleiches gilt selbstverständlich für Backbleche, die im Backofen selbst oder in einer naheliegenden Schublade gut aufgehoben sind. Um die Arbeitsvorgänge zwischen Koch- und Vorbereitungszone zu erleichtern, ist es ratsam, auf eine feuerfeste und kratzfeste Arbeitsplatte zu achten, damit eilig abgestellte Töpfe oder rasch geschnittene Lebensmittel für den Kochtopf zwischen den Stationen wandern können, ohne etwas zu beschädigen. Zur "Nasszone" gehören nicht nur Spülbecken und Geschirrspülmaschine, sondern auch ein Schrank mit Reinigungsutensilien. (Foto: Blum)
(02) Die Spülzone
Die Zone Spülen setzt sich als " Nasszone " aus Geschirrspüler und Spülbecken zusammen.