Rechtsfrage des Tages:
Diebstahl am Arbeitsplatz ist eine schlimme Sache und hat weitreichende Folgen. Wie sieht es aber mit Werbeartikeln wie Kugelschreibern und Zettelblöcken aus? Dürfen Arbeitnehmer diese mit nach Hause nehmen? Antwort:
Lässt ein Mitarbeiter aus dem Büro oder der Werkstatt etwas mitgehen, ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Entsprechend hart können auch die Folgen eines solchen Diebstahls ausfallen. Manch einer weiß aber vielleicht gar nicht, dass er seiner Firma etwas stiehlt. Denn auch kleine Gegenstände wie Kugelschreiber mit Firmenlogo oder eine Briefmarke dürfen Sie ohne Absprache nicht einfach in die Tasche stecken. Fristlose Kündigung
Wird ein Arbeitnehmer bei einem Diebstahl erwischt, muss er in den meisten Fällen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dabei kommt es nicht darauf an, was er gestohlen hat oder welchen Wert der Gegenstand hatte. Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Tat durch den Arbeitgeber zugegangen sein.
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Der Langfinger muss also Hindernisse überwinden, um an dein Hab und Gut zu gelangen. Ist in deiner Hausratversicherung der einfache Diebstahl am Arbeitsplatz mit aufgenommen, gelten in der Regel sowohl maximale Entschädigungssummen also auch ein Ausschluss von bestimmten Gegenständen wie Gold, Edelsteinen, Wertpapieren & Co. FRIDAY Hausratversicherung Auch versichert am Arbeitsplatz, sogar bei einfachem Diebstahl - bis zu 12 Monate: mit der FRIDAY Hausratversicherung. Bis zu 1. 250 € bei Diebstahl aus dem Auto in der EU sowie bei einfachem Diebstahl am Arbeitsplatz bis max. 2. 500 €. Was ist eine Außenversicherung? Die Außenversicherung ist vertraglicher Bestandteil einer Hausratversicherung. Die Hausratversicherung bezieht sich auf deinen Wohnort – und schützt die Dinge, die du dort unterbringst. Natürlich führst du Dinge deines täglichen Umgangs aber auch an anderen Orten vorübergehend mit dir. So zum Beispiel auf Reisen – im Auto oder im Hotel. Dafür gibt es die Außenversicherung. So hast du für vorübergehend außerhalb mitgeführte oder gelagerte Gegenstände deines Hausrates vollen oder teilweisen Versicherungsschutz.
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Damit kommt das Datenschutzrecht ins Spiel, auf dessen penible Einhaltung die Gerichte pochen. Wer als Arbeitgeber falsch und vorschnell beobachten lässt, verbaut sich unter Umständen sogar die Möglichkeit, einen überführten Dieb im Team zu entlassen: Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hob zum Beispiel in einem Fall die fristlose Kündigung einer Angestellten auf, die in einem Büro einen Umschlag mit 500 Euro aus einem Tresor entwendet hat. Der Arbeitgeber legte dem Gericht ein Video vor, auf dem der Diebstahl klar und eindeutig zu sehen war – nur ließ das Gericht dieses Video nicht als Beweismittel zu. Die Begründung: Der Arbeitgeber hatte angegeben, dass der Tresor schon immer routinemäßig per Video überwacht wurde und nicht erst aufgrund eines konkreten Verdachts. Das Gericht bewertete die heimlichen Videoaufnahmen daraufhin als erheblichen Verstoß gegen das Grundrecht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und gab der Kündigungsschutzklage der Frau wegen fehlender Beweise recht.
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Ein paar Tage später war der Container aufgebrochen, der wertvolle Inhalt verschwunden. Der Dieb hatte sich offenbar mit dem Generalschlüssel Zugang verschafft, der aus einem aufgebrochenen Spind verschwunden war. So weit wäre es nicht gekommen, wenn der Arbeitgeber dafür gesorgt hätte, dass der Generalschlüssel sicher aufbewahrt würde, argumentierte der Bestohlene. Das Landesarbeitsgericht ließ den Mann aber abblitzen und stellte noch einmal klar, wann der Arbeitgeber für Diebstahlhaften haften muss. Nämlich nur dann, "wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig" mit sich führt oder aber "unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung" benötigt. Und davon kann bei privaten Wertsachen eben keine Rede sein. Zumal, wenn der Arbeitgeber überhaupt keinen Überblick habe, welche wertvollen Gegenstände der Arbeitnehmer zur Arbeit mitbringe, befand das Gericht. Manchmal hilft die Hausratversicherung Womöglich könnte sich der Mann einen Teil des Geldes aber über die Hausratversicherung zurückholen – zumindest dann, wenn er einen besonders guten Tarif hat.
Immerhin den Wert der Tasche und den Inhalt würde die Versicherung vergüten.