Also ich glaube du darfst nicht einfach so einen Kummerkasten aufstellen ohne die Einverständnis des Chefs.
Kummerkasten In Der Firma Aufstellen - Erlaubt?
Darf man das einfach so machen - ohne den Chef vorher fragen zu müssen? Einen Kummerkasten, in dem die Mitarbeiter ihre Beschwerden, Kritiken und auch Verbesserungsvorschläge einwerfen können. Gerne auch anonym. Man möchte es nicht heimlich tun, bzw. diese von Mitarbeiter zu Mitarbeiter hinter dem Rücken weitergeben. Kummerkasten für die Unternehmen – WFG Kreis Viersen. Den Inhalt des Kastens soll der Arbeitgeber bei der nächsten Betriebsversammlung erhalten. Natürlich wird der Inhalt vorher gesichtet, bzw. werden dann unsachliche Beiträge, wie auch Beleidigungen entfernt. Kann der Arbeitgeber einen solchen Kasten verbieten? Danke! 5 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
damit dein chef auf keinen fall das gefuehl hat, dass ihr ihn "hintergehen" wollt, wuerde ich ihn vorher darauf ansprechen. schliesslich hat so ein "kummerkasten" wirklich auch fuer ihn geosse vorteile, da durch die anonymitaet evtl "missstaende", die sonst (wahrscheinlich / vielleicht) nicht zur sprache gekommen waeren, auch ausgeraeumt werden koennen. also sollte er eigentlich nix dagegen haben.
Kummerkasten Für Die Unternehmen &Ndash; Wfg Kreis Viersen
Wenn du dahingehend was findest insb. Auch auf Aufrüstung einer Bremsanlage Richtung 280 bin ich offen für einen Tip
Der Wohnwagen wird überwiegend auf der Landstraße gezogen, maximal bis 400-500km und das nicht am Stück. Das ist doch eine Antwort mit der ich was anfangen kann - danke. Kummerkasten in der Firma aufstellen - erlaubt?. Aber wozu die Federn? Die Stützlast bleibt ja unverändert? #14
Dadurch wird sowohl die Achslast als auch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs erhöht. Stützlast
#15
Super, danke! Ich dachte die Achslast ein Starrer wert auf Grund der Achse.
Hier hätten die schwere der Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Beschimpften und das Bedürfnis, die Fälle aufzuklären einerseits mit dem Interesse der Belegschaft, nicht durch "Kopfgelder" unter Druck gesetzt zu werden andererseits, miteinander abgewogen werden müssen. Diese Abwägung wäre höchstwahrscheinlich zulasten der Geschäftsführung ausgefallen. Denn zur Sorgfaltspflicht eines Arbeitgebers gehört es unter anderem auch, das Betriebsklima nicht unnötig durch "Wildwest"-Methoden zu strapazieren.