Kann man den Pflichtverteidiger wechseln: Selbstverständlich – wenn Sie etwa einen Pflichtverteidiger erhalten haben obwohl Sie bereits einen Rechtsanwalt haben kann man das ändern. Allerdings tritt dieser Fall regelmäßig ein, weil Betroffene sich um nichts gekümmert haben, tatsächlich haben sie ja die Wahl ihres Pflichtverteidigers. Inzwischen haben Sie die Möglichkeit, den Pflichtverteidiger je nach vergangener Zeit sogar recht einfach zu wechseln. Wir stehen in unserer auf das Strafrecht fokussierten Kanzlei bei Strafverteidigungen zur Verfügung und unter geeigneten Umständen auch für einen Pflichtverteidiger-Wechsel. Rufen Sie an und fragen Sie – von alleine wird nichts passieren. Auf Strafverteidigung spezialisierte Fachanwälte für Strafrecht sind im strafrechtlichen Notfall, bei Durchsuchung, Anklage, Haft, Bewährungswiderruf, Beschuldigtenvernehmung kurzfristig verfügbar. Strafverteidiger-Notruf: 0175 1075646 (wir bieten keine kostenlose Erstberatung, schätzen aber am Telefon ein, wie sinnvoll unsere Beauftragung ist! Unterschied Wahl- und Pflichtverteidiger | Kanzleiblog Leonhard Graßmann. )
Unterschied Wahl- Und Pflichtverteidiger | Kanzleiblog Leonhard Graßmann
Rechtsanwalt Oliver Marson
Verteidigerwechsel bei Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger
Bei einem Verteidigerwechsel muss zwischen dem Wechsel eines Pflichtverteidigers und dem Wechsel des Wahlverteidigers unterschieden werden. Austausch von Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger
Den Austausch des bisherigen Wahlverteidigers durch einen anderen gewählten Verteidiger kann der Beschuldigte jederzeit durch Kündigung selbst in der Hand nehmen. Verteidigerwechsel - Pflichtverteidiger - Wahlverteidiger - Strafverteidiger. Der Verteidigerwechsel des Pflichtverteidigers dagegen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Verteidigerwechsel – Einschränkungen bei der Pflichtverteidigerbestellung
Grundsätzlich ist die Pflichtverteidigerbestellung aufzuheben, wenn der Beschuldigte sich eines Wahlverteidigers bedient. Die Abbestellung des Pflichtverteidigers ist jedoch dann nicht geboten, wenn zu befürchten ist, dass der neue Wahlverteidiger demnächst sein Wahlmandat niederlegen wird, um dann seine Beiordnung als Pflichtverteidiger zu beantragen ( § 143a Abs. 1 StPO). Diese Einschränkung soll das Herausdrängen des Pflichtverteidigers durch einen vorläufigen Wahlverteidiger verhindern, der absehbar in Folge das Mandat niederlegt und anschließend dann seine eigene Beiordnung beantragt.
Verteidigerwechsel - Pflichtverteidiger - Wahlverteidiger - Strafverteidiger
Ein Strafverteidiger wird nicht selten von interessierten Außenstehenden gefragt, ob man in diesem oder jenem Verfahren Verteidiger oder "nur" Pflichtverteidiger sei. Diese Frage ist an sich überflüssig, gibt es doch, was die Verteidigertätigkeit anbelangt, keinen Unterschied. Offenbar vertritt der Laie häufig die Auffassung, der Pflichtverteidiger sei, ggf. noch gegen seinen eigenen Willen, mit einem Fall betraut worden, den sonst niemand bearbeiten will oder der nur schlecht bezahlt ist. Diese Auffassung ist aber falsch. Die Qualität der Verteidigung hängt davon nicht ab, sondern liegt ausschließlich am Engagement des Anwalts selbst. Auch sind die Anwaltsgebühren nicht zwingend geringer als diejenigen des Wahlanwalts. Bei kurzen Gerichtsterminen mag der Pflichtverteidiger sogar aufgrund der Festgebühren bessergestellt sein als der Wahlanwalt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beiordnung als Pflichtverteidiger ergeben sich aus § 140 StPO. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte einkommenslos ist, sondern nur auf die Höhe der möglichen Straferwartung.
Was ist aber nun genau ein Pflichtverteidiger? Ein Pflichtverteidiger ist nichts anderes, als ein Anwalt, der dem Beschuldigten im Verfahren beigeordnet wurde. Man spricht hier vom "notwendigen Verteidiger". Hierbei kann es sich sowohl um den zuvor selbst gewählten Wahlverteidiger handeln, der sich zum Pflichtverteidiger bestellen lässt, als auch um einen vom Gericht bestimmten Verteidiger. Ein Anwalt wird immer dann zum Pflichtverteidiger bestellt, wenn ein Fall der "notwendigen Verteidigung" vorliegt. Wann genau ein Fall der "notwendigen Verteidigung" vorliegt, habe ich hier erklärt:
Bekomme ich im Strafrecht als Beschuldigter Prozessko stenhilfe? Das bedeutet, dass Gericht muss im Fall der notwendigen Verteidigung grundsätzlich einen Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellen. Wen das Gericht letztlich als Pflichtverteidiger bestimmt, liegt letztendlich beim Beschuldigten selbst, dem Gelegenheit gegeben wird, einen Anwalt seiner Wahl zu benennen. Das bedeutet jedoch auch, dass man sich zuvor einen Wunschanwalt ausgesucht haben sollte.