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Diese Antwort ist vom 15. 12. 2009 und möglicherweise veraltet. Wissentlich falsche anwaltliche versicherung Strafrecht. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich möchte Ihre Frage anhand des geschilderten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
Leider stellen Sie den Sachverhalt sehr allgemein dar, wenn ich Sie richtig verstehe geht es Ihnen um die ordnungsgemäße Bevollmächtigung eines/einer Rechtsanwältin. Es gibt verschiedene gebräuchliche Floskeln in Anwaltsschreiben in welchen die ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert wird. Die anwaltliche Versicherung stellt ein gewisses Maß an Glaubwürdigkeit dar, so dass abgesehen von Zahlungen an diese Anwälte oder die Erklärungen von Gestaltungsrechten wie einer Kündigung, die Bevollmächtigung meist nicht in Zweifel gestellt wird. Sie können zwar die Vollmacht bestreiten, dann ist der Anwalt verpflichtet eine solche vorzulegen.
Diese Rechtsprechung der OLG ist zwar zu Auslagen ergangen, man wird sie aber auf diese Fallkonstellationen entsprechend anwenden können. Die Frage wird sich unter Geltung des 2. KostRMoG v. 23. 07. 2013. ( BGBl 2013, S. Anwaltliche versicherung form 6. 2586) kaum noch so stellen lassen. Denn nach den Änderungen in der Nr. 4100 VV RVG fallen jetzt die Verfahrensgebühr und die Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG immer nebeneinander an. Auf die erbrachten Tätigkeiten kommt es nicht mehr an. Die haben nur noch für die Frage der Bemessung der Gebühren Bedeutung.
Es bedeutet, dass sich die Summe aus den tätigen Personen ergibt, unabhängig davon, ob es sich um Teilzeitkräfte handelt. Bei der Zahl der Personen sollte allein die Zahl der Anwälte für die 10-Personen-Grenze maßgeblich sein trotz des auf den ersten Blick eindeutigen Wortlauts nach § 59o Abs. 2 BRAO "in denen nicht mehr als zehn Personen anwaltlich oder in einem Beruf nach § 59c Absatz 1 Satz 1 tätig sind". Es wären andernfalls damit alle sozietätsfähigen Gesellschafter/Angestellten als Personen maßgeblich für die Kopfgrenze, die aber nicht das Risiko der anwaltlichen Berufstätigkeit erhöhen können. b) Bedingungen
Wie bei Einführung der PartGmbB ist der Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei haftungsbeschränkten Gesellschaften nicht möglich (§ 59n Abs. 2 Satz in Verbindung mit § 51 Abs. ᐅ Anwaltliche Versicherung. 2, 3 Nr. 2-5 BRAO). Die Streichung betriff t ausschließlich die anwaltlichen Tätigkeiten, die von der Pflichtversicherung im Sinne des § 51 BRAO umfasst sind. Es bedeutet, dass weiterhin kein Versicherungsschutz bei einer wissentlichen Pflichtverletzung besteht bei Ausübung einer sonstigen amtsähnlichen persönlichen Tätigkeit wie zum Beispiel Insolvenzverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlass- und Vormundschaftsrisiken.
Demgegenüber war die Klägerin der Ansicht, dass die einstweilige Verfügung schon deswegen wirksam zugestellt worden sei, da die Beklagte die Adresse der Vertreterin selbst über ihre Homepage veröffentlichte. Aus der Korrespondenz mit der Vertreterin ergebe sich darüber hinaus, dass es sich bei der Frau nicht bloß um eine Handelsvertreterin handle. Dies sei schon deswegen nicht anzunehmen, da die Frau die postalischen Schreiben mit i. V. unterzeichnet habe. Anwaltliche versicherung form 2019. Dem hielt die Beklagte entgegen, dass es sich bei der Frau sehr wohl um eine selbständige Handelsvertreterin handle. Die Beklagte selbst verfüge innerhalb der Bundesrepublik weder über eine Niederlassung noch über ein Büro. Ferner habe die Handelsvertreterin die Zustellung, die durch den Gerichtsvollzieher vollzogen werden sollte, auch verweigert. Dennoch sei das Zustellpaket abgelegt worden, so dass die Handelsvertreterin das Paket mit Schreiben vom 16. Mai 2013 direkt an die Klägerin zurückgeschickt habe. In der mündlichen Verhandlung rügte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin die fehlende Prozessvollmacht des Verfahrensbevollmächtigten der Beklagten.
Anwaltliche Vollmacht anfordern Darf ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine anwaltliche Vollmacht anfordern? In der anwaltlichen Praxis ist es weit verbreitet, die Vollmacht in der Akte abzuheften. Das erscheint durchaus sinnvoll, so geht zumindest nichts verloren. Die Frag die man sich hier aber stellen muss ist, bringt das für den Mandanten Nachteile? Einige Anwälte bejahen dies. Beispiel: Ein Gericht fordert die Akte bei Ihrem Rechtsanwalt an und die Vollmacht liegt der Akte bei. Das Gericht versucht nun, eine Ladung an Sie zuzustellen. Dies misslingt jedoch, weil Sie gerade für zwei Wochen verreist sind. Entscheidungen: Andere Gerichte: Vollmacht, Zustellungsvollmacht, anwaltliche Versicherung / OLG Celle, Beschl. v. 30.08.2018 - 3 Ss (OWi) 157/18 - Burhoff online. Das Gericht wird nun die Ladung Ihrem Anwalt zustellen. Das kann das Gericht nur, weil die Vollmacht Ihrer Akte beilag. Nun versucht Ihr Anwalt Sie erfolglos zu erreichen. Wenn Sie dann nach zwei Wochen wieder zu Hause sind, stellen Sie fest, dass das Gericht Ihnen ein Ordnungsgeld auferlegt hat, da Sie zu dem Termin nicht erschienen sind. Das ist sogar rechtens. Ihr Anwalt ist Ihr Bevollmächtigter und konnte die Ladung für Sie entgegennehmen.