Guten morgen,
Ich hätte mal eine Frage; Die steht schon oben. Nur... angenommen ich geh zu einem Allgemeinmediziner.. und danach wechsel ich die Praxis, weiß der neue Arzt dann auch wieoft ich schon krankgeschrieben worden bin? Oder hat der nur die Patientendaten, die er bereits vorab schonmal aufgenommen hat? Würde das gern mal wissen, es interessiert mich und ich hab bei Google keine hilfreichen Antworten zu diesem Thema erhalten. Darf ich mich von einem anderen Arzt krank schreiben lassen? (Recht, Arbeit, Krankheit). Lg:-)
9 Antworten
früher nicht, aber seit dem es die (tolle:/) E-Card gibt, scheint so alles auf was du je für Medikamente bekommen hast, Krankschreibungen, eben deine ganze Gesundheitsgeschichte. (in Österreich)
Klar kann der das sehen... Das ist alles in deiner Krankenakte...
Hab auch schon die Praxis gewechselt... Und hab auch schon von meinem Arzt Empfehlungen bekommen zu einem Pneumologen zu gehen da ich schon oft wegen schwerem Unerklärlichem Husten beim Artz war... Auch schon bevor ich gewechselt hab
der arzt hat zunächst nur die daten, die er selbst erhoben hat.
Sieht Ein Anderer Arzt Das Ich Krankgeschrieben Bin Die
Zwischen den beiden Besuchen sind ein oder 2 Quartale verstrichen. Ist man dem Arzt bei der Diagnosestellung einfach nur ausgeliefert? Der kann ja jeden scheiß stellen und in die Krankenakte reinschreiben, ohne das man als Patient etwas davon weiß. Brauch ich eine neue Krankschreibung? (Schule, Gesundheit und Medizin, Arbeit). Es kommt mir erhlich so vor, dass die Ärzte und die ganze Medizinbranche ein Betrug ist und diese gegenseitig schützen, und keine Überprüfung oder Kritik zulassen. Die werden wahrscheinlich sogar von der Regierung und Justiz geschützt (falls man vorhat ein Rechtstreit anzufangen). Der Patient wird betrogen, und muss sich damit auch zufrieden geben, dass es so dumm war, zu einem Arzt zu gehen. Ich habe mitlerweile eine sehr negative Einstellung zu Gesundheitsbranche und möchte sie sogut wie möglich meiden. Leider ist man per Gesetzt dafür verpflichtet einer Krankenkasse beizutreten. Ich bedanke mich für eure Antworten und Meinungen zu diesem Thema.
Wo ruft man da an. Bekommt man sofort einen Termin am gleichen Tag? Ich brauche ein Attest. 5 Antworten
Community-Experte
Gesundheit und Medizin
Du musst zum Amtsarzt wenn es dir einer gesagt hat das du dort hin musst. Und dann rufst du an und man sagt dir wann du kommen kannst. Sieht ein anderer arzt das ich krankgeschrieben bin en. Wenn dir keiner gesagt hat, dass so ein Besuch notwendig ist, dann gehst du zu deinem Hausarzt. wahrscheinlich willst du zum Gesundheitsamt wegen einem Attest, da würde ich anrufen und einen Termin ausmachen. Möglich dass du Befunde von deinem Hausarzt mitbringen musst, würde vorher nachfragen
Anrufen und darstellen, weshalb Du den Termin (womöglich taggleich) brauchst, dort wird entschieden, ob Du den Termin auch taggleich bekommst, die können aber auch festlegen, dass der Hausarztbesuch reicht und sie dessen Ergebnis anerkennen. Man braucht kein Attest vom Amtsarzt. Und da macht man keinen Termin, da wird man hingeschickt und bekommt einen Termin. Wo ruft man da an. Beim Gesundheitsamt. Bekommt man sofort einen Termin am gleichen Tag?
Preisliste gültig ab 01. 01. 2022
Podologische Behandlungen:
Podologische Komplexbehandlung ab 45, 00 €
(mit Privatrezept)
Medizinische Fußpflege ab 52, 00 €
(ohne Rezept inkl. MwSt. ) Hausbesuche nur auf ärztl. Verordnung
Nagelkorrekturspangen Behandlung: Preis auf Anfrage
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ab 15, 00 €
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Heilmittelverordnung Für Podologische Therapie - Podologie Guido Zarbock - Fußpflege Leipzig
Eine Heilmittelverordung für Podologische Komplexbehandlung kann jeder Diabetiker mit diabetischem Fußsyndrom durch seinen Diabetologen oder Hausarzt bekommen, um Folgeschäden zu verhindern. Hier eine Musterverordnung für medizinische Fusspflege
(Formular Verordnung Nr. 13)
So sollte die Verordnung aussehen, welche Ihnen Ihr Arzt ausgestellt hat. Mit der Fußpflege muss spätestens nach 28. Tagen ab Ausstelldatum begonnen werden. Muster zum Download als PDF und zum ausdrucken
Muster für ein Privatrezept zur Fußpflege
Hier ein Beispiel wie das Privatrezept von einem Arzt oder Heilpraktiker ausgestellt werden kann. Leistungen | Podologie Offenbach. Hierauf sollte die Diagnose und die Anzahl der Behandlungen ersichtlich sein. Dieses Rezept kann nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Jedoch fallen bei Übergabe dieses Privatrezeptes keine Umsatzsteuer für die Verordneten Fußpflegen an. Muster zum Download als PDF und zum ausdrucken
Leistungen | Podologie Offenbach
Podologische Leistungen sind ab 01. Juli 2012 umsatzsteuerpflichtig (19%) sofern sie nicht aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgen. Bei Vorlage eines gültigen Privatrezeptes, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung von Ihrem Arzt angeordnet wird, entfällt für Sie die Umsatzsteuer von
19%. Andernfalls wird die Umsatzsteuer auf die Behandlungskosten aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt. Auf dem Privatrezept muss die Podologische Komplexbehandlung oder Medizinische Fußpflege verordnet sein. Heilmittelverordnung für Podologische Therapie - Podologie Guido Zarbock - Fußpflege Leipzig. Die Anzahl kann vom Arzt
beliebig festgelegt werden. Es begründet die Heilbehandlung als medizinisch notwendige Maßnahme z. B. zur Vermeidung von Hautschädigungen oder bei verdicktem oder verändertem
Nagelwachstum. Alle Behandlungen ohne gültiges Rezept werden als "Wellnessbehandlung" mit 19% Umsatzsteuer belegt. Gerne stellen wir Ihnen bei bestehendem podologischen Befund eine Behandlungsempfehlung für Ihren Hausarzt aus.
Preise – Podologie Am Eschberg
Im Allgemeinen ist das ein gesondertes Kärtchen, das Sie auch in Apotheken oder Arztpraxen vorweisen müssen. Preise – Podologie am Eschberg. Wenn Sie von Zuzahlungen nicht befreit sind, müssen Sie bei Abgabe eines Rezeptes die Gebühr von 23, 20 €, die für alle drei Behandlungen gilt, in bar entrichten. Diese Summe behalten wir für die Krankenkassen ein und sie wird uns dann auch von der Vergütung abgezogen. Wenn alles stimmt, nehmen wir Ihr Rezept gerne an und werden Ihnen dann bei der ersten Behandlung die fortlaufenden Termine bekannt geben.
Die Kosten? Wenn Sie die Fußpflege verordnet bekommen und Gebührenbefreit sind treten keine Kosten für Sie auf. Sollten Sie es nicht sein, beträgt der Eigenanteil für z. 3 verordnete Fußpflegen zusammen
nur rund 23, 00€. Wir beraten Sie gerne! Ihr Team der Fachpraxis für Podologie Paschalis