Zum anderen etabliert sich derzeit ein Dienstrad-Abonnement, bei dem Kunden sich ein Rad ihrer Wahl mieten und dafür eine monatliche Rate zahlen. Wie finanziert sich das? Im Regelfall wird das Fahrrad über Gehaltsumwandlung finanziert.
Verein der lohnsteuerzahler e. Heißt konkret: "Beim Dienstrad-Leasing verzichtet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin etwa für die Dauer der Rad-Überlassung auf Barlohn in Höhe der Nutzungsrate und gegebenenfalls der Versicherungen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die monatlichen Raten müssen die Beschäftigten nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Nur die private Nutzung, der geldwerte Vorteil, ist mit 0, 25 Prozent von der unverbindlichen Preisempfehlung zu versteuern. Der Arbeitgeber kann sich mit Zuschüssen an den Raten beteiligen. Erhalten Beschäftigte das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn in Form eines Gehaltsextras und übernimmt der Arbeitgeber die anfallenden Kosten vollständig, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das Dienstrad ist also für die Beschäftigten kosten- und steuerfrei.