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Bundesjagdgesetz Und Hessisches Jagdgesetz Niedersachsen
4 zu verschonen sind Bläß-, Saat-, Ringelgänse keine Jagdzeit Kanadagänse vom 1. Oktober Stockenten vom 1. September bis 15. Januar Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Reiher-, Tafel-, Samt- und Trauerenten keine Jagdzeit Waldschnepfen keine Jagdzeit Blässhühner keine Jagdzeit bis zum 31. 3 Satz 2 zu verschonen sind Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen keine Jagdzeit bis zum 31. Oktober bis 15. 3 Satz 2 zu verschonen sind Nilgänse vom 1. Januar Zur Herstellung einer einheitlichen Jagdzeit in einem länderübergreifenden Rot- oder Damwildgebiet kann die oberste Jagdbehörde vom Bundesrecht oder vom hessischen Landesrecht abweichende Jagdzeiten festsetzen. Für nicht abschussplanpflichtiges Niederwild, insbesondere Feldhase und Stockente, soll die Bejagung nur so erfolgen, dass sich die Strecke bei ausreichenden Besatzdichten im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegt und die Aufgaben und Ziele nach § 1 des Hessischen Jagdgesetzes berücksichtigt werden. Jagd in Hessen | umwelt. hessen.de. Abweichend von Abs. 1 Nr. 2 sind ab dem 1. Januar 2020 Rebhuhn, Türkentauben, Blässhühner und Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen von der Jagd zu verschonen, wenn kein ausreichender Besatz vorhanden ist.
Die Wildbestände müssen also grundsätzlich langfristig gesichert sein. Die größte weltweit tätige Naturschutzorganisation, die "World Conservation Union" (IUCN), hat dieses Prinzip in ihren "Leitlinien zur bestandserhaltenden Nutzung von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten" übernommen und bezeichnet es als "wise use". Auch der Umweltgipfel von Rio de Janeiro hat sich 1992 für den Grundsatz der Nachhaltigkeit bei der Nutzung von Naturgütern ausgesprochen.