Sofern nichts weiter für aussergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe). In einigen verwaltungsrechtlichen Verfahren sind des weiteren amtliche Gebühren und in Gerichtsverfahren in der Regel Gerichtskosten zu berücksichtigen. Dr. Roland Bömer, Rechtsanwalt & Wirtschaftsmediator, München. Allerdings vereinbaren wir auf Wunsch ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar, um die Transparenz der anfallenden Kosten für unsere Mandanten zu erhöhen. Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Honorierungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an. Eine erste konkrete Rechtsberatung bieten wir für Pauschalen ab € 232 an. Des weiteren ermöglichen wir eine telefonische Erstberatung ab € 89 in einfach gelagerten Fällen. In jedem Fall können Sie von uns für Ihren Einzelfall eine Gebühren- und Kostenabschätzung vorab erwarten. lles zum IP-/IT-Recht
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Diese fällt den Entwicklungsingenieuren des Herstellers, die für den Einbau der Funktion zur Manipulation der Emissionswerte auf dem Prüfstand verantwortlich sind, zur Last. Rechtsanwalt softwarerecht münchen austria. Hieraus ergibt sich eine Haftung… Anforderungen an eine ordnungsgemäße Mängelrüge bei der Lieferung von Standardsoftware Eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (19 U 88/96) aus dem Bereich des Softwarerechts möchte ich der Vollständigkeit halber erwähnen: Es geht um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Mängelrüge bei der Lieferung von Standardsoftware. Dabei hat das OLG Köln seinerzeit entschieden, dass bei einem Vertrag über die Lieferung einer aus mehreren Komponenten bestehenden Standardsoftware die… Softwarepflegevertrag: Pflicht zur Anpassung von Software an gesetzliche Änderungen? Softwarepflegevertrag und gesetzliche Änderungen: Spätestens mit der Datenschutzgrundverordnung ab Mitte 2018 dürfte gerade in Fällen von Software im Bereich "Big Data" und beim Kundenbezug die Frage aufkommen, ob eine Pflicht des Softwareanbieters zur Anpassung an gesetzliche Änderungen besteht.
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Das gesamte Recht der Informationstechnologien und der Telekommunikation einschliesslich der Nachrichtenverarbeitung, Soft- und Hardwaretechnik sowie Netzwerke bilden unsere Spezialisierung. Dies umfasst insbesondere: Projekt- und Unternehmensbegleitung in allen branchenspezifischen Rechtsfragen aus dem IT-/ TK-Markt. Vertragserstellung und Vertragsprüfung (nebst it-rechtlichen besonderen und allgemeinen AGB) Lizenzwesen (Software, Hardware, Hinterlegung/ Escrow) Vertragsdurchsetzung Abwehr von Ansprüchen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz und sonstige Sicherung von Unternehmenswerten.
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Von Beginn an stehen wirtschaftsrechtliche Aspekte nationaler wie internationaler Unternehmen verschiedenster Größenordnungen im Fokus der Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Vogt. Für kleinere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung nimmt Herr Dr. Vogt auch die Funktion einer ausgelagerten Rechtsabteilung wahr und unterstützt seine Mandanten in den verschiedensten Entscheidungsphasen mit rechtlicher Implikation. Er vertritt die Unternehmensinteressen neben den gestalterischen Phasen zudem in außergerichtlichen wie gerichtlichen Konfliktsituationen. Softwarerecht & Open‐Source-Recht. Einen besonderen Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Vogt bildet das Recht der Informationstechnologie (u. a. E-Commerce, Internetrecht, Softwarerecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, und Wettbewerbsrecht). Rechtsanwalt Dr. Aegidius Vogt studierte an den Universitäten Passau, Salzburg und München und promovierte an der Universität Gießen. Er arbeitete die ersten Jahre seiner Berufstätigkeit für eine große internationale Wirtschaftskanzlei, bevor er sich einer in IT spezialisierten Rechtsanwaltsboutique anschloss und später zusammen mit seinen Partnern Alexander Herberger und Jennifer von Schoeler die Kanzlei "Herberger Vogt von Schoeler Rechtsanwälte und Fachanwälte PartGmbB" gründete.
Warum sind wir im IT-/TK-Recht tätig? Die IT-/TK-Branche kennen wir von unseren Mandanten sowie durch die besondere Aus- und Fortbildung unserer Rechtsanwälte. So hat unser seit nunmehr über 20 Jahren auf dem Gebiet des IT-/TK-Rechts tätiger Anwalt Dipl. -Ing. Michael Horak neben seinem rechtswissenschaftlichen Studium ein solches der Elektrotechnik mit entsprechenden Schwerpunkten auf den Gebieten Informationstechnologie/ Telekommunikation absolviert. Ferner sind wir auch Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Darüberhinaus ist einer unserer Anwälte zugleich Physiker. Anwälte & Professionals. Wir kennen natürlich die Fachbegriffe und Branchenzusammenhänge. Darüber hinaus vermögen wir insbesondere auch komplizierte technische Sachverhalte so für die übrigen Organe der Rechtspflege aufzubereiten, dass die tatsächlichen technischen Probleme erfasst und entsprechend gewürdigt werden können. Präzise und schnell können wir erschliessen, worauf es Ihnen ankommt. Welche Leistungen bieten wir?
+49 - 89 - 64914148 IT- und Technologierecht Spezielle Arbeitsbereiche sind
Softwarerecht (u. a. Rechtsanwalt softwarerecht münchen uli bauer. "Open Source")
Cloud Computing
Lizenz- und Urheberrecht
deutsches und internationales Vertragsrecht
Produkthaftung
Handels- und Wirtschaftsrecht
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Vertrags- und Sales Support Roland Bömers Steckenpferd sind "schwierige" Vertrags-verhandlungen. Aus seiner langjährigen Erfahrung als Unternehmensjurist weiß er, wie man Verhandlungspartner mit größerer Marktmacht dazu bringt, nachzugeben. Die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von komplexen Verträgen gehört zu seinen Schwerpunkten:
internationale Softwarelizenzverträge
Software on-Demand/as-a-Service (Cloud Computing)
Hardware-Vertriebsverträge
IT-Projektverträge
Konsortial- und Kooperationsverträge
OEM- und VAR-Verträge
Outsourcingverträge