(MTD 11/2010) Der GKV-Spitzenverband hat Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln erlassen. Die Empfehlungen enthalten eine Präambel, eine Beschreibung der Kriterien zur Erfüllung der Anforderungen, die nicht erfassten Bereiche, Bestandsschutzregelungen und Hinweise auf Vertriebswege, Versorgungsbereiche sowie für Betriebsbegehungen. MTDialog fasst die Empfehlungen zusammen. Präambel
In der Präambel wird darauf hingewiesen, dass Leistungserbringer zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln eine fachlich-berufliche Befähigung haben und über eine fachgerechte räumliche sowie sachliche Ausstattung verfügen müssen.
Präqualifizierung: Anpassungen im Hilfsmittelbereich | APOTHEKE ADHOC. Es wird darauf verwiesen, dass die Kassen vor Vertragsabschluss mit einem Leistungserbringer die Einhaltung der notwendigen Anforderungen überprüfen müssen. Eine solche Einzelfallprüfung kann aber entfallen, wenn der Leistungserbringer ein Präqualifizierungsverfahren durchlaufen hat, das von allen Kassen anzuerkennen ist.