Fahrlässige Erfolgsdelikte durch Unterlassen
I. Tatbestand
1. Eintritt des tatbestandlichen Erfolges
2. Nichtvornahme der Erfolgsabwendung
3. Reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung und Zumutbarkeit
4. Garantenstellung
5. Kausalität zwischen Unterlassen und Erfolgseintritt
6. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit
a. Sorgfaltspflichtverletzung
b. Vorhersehbarkeit des Erfolges und des Kausalverlaufs
7. Objektive Zurechnung
a. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
b. Schutzzweckzusammenhang
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
zusätzlich:
-> subjektive Vermeidbarkeit bei
-> subjektive Vorhersehbarkeit. Bsp. : Fahrlässige Tötung durch Unterlassen, §§ 222,
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Fahrlässige Tötung Schema Jura
Begeht ein Täter etwa eine Unfallflucht nach einem Unfall mit Todesfolge, um den Konsequenzen zu entgehen, muss er noch mindestens fünf weitere Jahre bangen, dass ihn die Strafe für die fahrlässige Tötung doch noch ereilt – neben der für die Fahrerflucht. Fahrlässige Tötung durch Unterlassen: Wird ein Arzt oder anderes medizinisches Personal wegen einer fahrlässigen Tötung angeklagt, so handelt es sich in vielen Fällen um eine Tötung durch Unterlassen. Das bedeutet, dass vermeintlich die notwendige Sorgfaltspflicht hier hinsichtlich der benötigten medizinischen Betreuung vernachlässigt wurde. Ob nun durch falsche Medikamentengabe, Nichterkennen eines akuten Notfalls oder auf Fahrlässigkeit beruhender Operationsfehler: In der Ausübung seiner Tätigkeit kann auch ein Arzt eine fahrlässige Tötung begehen. ( 30 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 20 von 5) Loading...
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Hierbei ist in jedem Einzelfall zu entscheiden, wie viele Tagessätze dem Täter anzuordnen sind. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes lässt sich anhand des Einkommens des Beschuldigten festlegen. Ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen gelten Sie als vorbestraft – unerheblich, wie hoch die finale Strafzahlung letztlich tatsächlich ausfallen mag. Wer muss eine fahrlässige Tötung anzeigen? Anders als bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich bei dem darauf aufbauenden Tötungsdelikt nicht um ein Vergehen, dass eines Antrages durch das Opfer oder dessen gesetzliche Vertreter bedarf. Als Offizial- und nicht Antragsdelikt wird die fahrlässige Tötung von Amts wegen durch die Staatsanwaltschaft angezeigt und strafrechtlich verfolgt. Ist auch der Versuch strafbar? Im Strafgesetzbuch finden sich zahlreiche Vergehen und Verbrechen, bei denen bereits die reine Absicht bzw. der Versuch zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Entgegen der versuchten Körperverletzung jedoch ist es bei fahrlässigen Tatbeständen nicht möglich, einen Versuch anzuerkennen.
Fahrlässige Tötung Durch Unterlassen Schema
I. Tatbestand
1. Erfolgsverursachung
a) Handlung
b) Erfolg
c) Kausalität
Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. 2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt zu der er in der konkreten Situation verpflichtet gewesen wäre. P: Individuelle Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigungsfähig (+)
P: Vertrauensgrundsatz
P: Übernahmefahrlässigkeit
3. Objektive Vorhersehbarkeit
Ojektiv vorhersehbar ist jeder Erfolg, dessen Kausalverflauf und Erfolg nicht völlig außerhalb jeder Lebenserfahrung liegt. 4. Objektive Zurechnung
a) Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Objektive Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts bei pflichtgemäßem Verhalten
b) Schutzzweck der Norm
P: Bewusste Selbstgefährdung - > Retterfälle
P: Herausfordererformel -> Fluchtfälle
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Schuldfähigkeit (§§ 19, 20 StGB)
2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
a) Persönliche Fähigkeit, die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen
b) Subjektive Vorhersehbarkeit
c) Entschuldigungsgründe
-> spezieller Entschuldigungsgrund: Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
IV.
5 Die Annahme einer Nebentäterschaft bei einer gemeinsam verabredeten Tat ist überdehnt den Täterschaftsbegriff und bildet das Geschehen nicht korrekt ab. 6
Voraussetzungen für die fahrlässige Mittäterschaft, sofern sie zugelassen wird:
Lässt man eine mittäterschaftliche Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten zu, so wird diese zumeist an untenstehende Voraussetzungen geknüpft (welche in unserem Fallbeispiel sämtlich zu bejahen wären):
Verletzung identischer Sorgfaltspflichten durch arbeitsteiliges Zusammenwirken 7 Bewusstes und gewolltes Zusammenwirken an einem gemeinsamen Handlungsprojekt 8 Erkennbarkeit der Gefährlichkeit dieses Gesamtprojekts 9 Keine vorrangige Verantwortlichkeit eines Beteiligten, insbes. Garanten ggü. Nichtgaranten 10 Allgemeine Voraussetzungen der Mittäterschaft. Quellennachweise: Kühl, in: Lackner/Kühl StGB, 29. Auflage 2018, § 25 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen. zu dieser Argumentation zusammenfassend und sie im Ergebnis ablehnend Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder StGB, 30.
Es gibt zahlreiche, gesetzlich festgeschriebene Regelungen, doch ist jede Handlung durch individuelle Muster geprägt, die sich nicht so einfach in die Schablonen der Gesetzestexte pressen lassen. So verhält es sich auch bei der Körperverletzung. Dennoch gibt es einige Unterscheidungen im Strafgesetzbuch (StGB), die den Tatbestand der "fahrlässigen Körperverletzung mit Todesfolge" zu einem irrealen Faktotum werden lassen. Grundlegender Unterscheidungspunkt der beiden hier kombinierten Tatbestände ist das Schuldverhältnis: Während eine fahrlässig begangene Handlung die Vernachlässigung der notwendigen Sorgfaltspflicht zur Grundlage hat, ist bei einer Körperverletzung mit Todesfolge stets auf Vorsatz zu erkennen, um eine Verurteilung erreichen zu können. Dabei genügt auch schon ein bedingter Vorsatz. Die Körperverletzung mit Todesfolge beschreibt nach § 227 StGB eine vorsätzliche Körperverletzung. Das gleichzeitige Vorliegen der Fahrlässigkeit bei zu erkennendem Vorsatz ist unmöglich. Eine Verurteilung wegen eines Tatbestands, der auf "fahrlässige (vorsätzliche) Körperverletzung mit Todesfolge" lautet, ist damit faktisch ausgeschlossen.