Meinung Pro und Contra Sollten wir den Verkauf harten Alkohols in Supermärkten und Tankstellen verbieten? Veröffentlicht am 15. 03. 2022 | Lesedauer: 2 Minuten Quelle: AP Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann, Suchtexpertin ihrer Partei, möchte hochprozentigen Alkohol nur noch in lizenzierten Fachgeschäften verkaufen – wie in Schweden. Sollte Deutschland dem Beispiel der Skandinavier folgen? Ja, findet Rainer Haubrich Quelle: Claudius Pflug Jugendliche kommen zu leicht an harten Alkohol, findet die Grünen-Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann aus Hamburg. Es reiche nicht, das Mindestalter zu kontrollieren, so die Suchtexpertin der Partei: "Wir sollten darüber nachdenken, harten Alkohol nur noch in lizenzierten Fachgeschäften zu verkaufen" – also nicht mehr im Supermarkt, an der Tankstelle oder im Späti. Das meint auch Berlins Landessuchtbeauftragte, denn in der Hauptstadt sind die Zahlen krass. Diskussion im Bund: Ab welchem Alter sollte Alkohol erlaubt sein? | NDR.de - Nachrichten - Mecklenburg-Vorpommern. 117. 000 Berliner sind laut der Fachstelle für Suchtprävention alkoholabhängig, weitere 357.
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Die Stadt reagierte damit auf die massiv gestiegene Zahl von Pöbeleien und Gewaltdelikten in der Gegend. Die Regelung wirkte anfangs wie gewünscht, einen echten Test aber werden erst verschieden laue Nächte im Sommer bedeuten. Allen Städten gemein ist die Gewissheit, dass es bei der Regulierung von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum keine Lösung gibt, die niemanden in seinem subjektiven Wohlempfinden begrenzt. Es geht um Abwägung, um individuelle Freiheiten einerseits und den Schutz von Jugendlichen und Anwohnern andererseits. Im sächsischen Görlitz ist man in dieser Frage - je nach Perspektive - bereits einen Schritt weitergekommen oder eben zurückgefallen. Alkohol ab 18 pro und contra info. Im Sommer des vergangenen Jahres hatte der Stadtrat ein Alkoholverbot beschlossen. Dagegen stellte ein Bürger der Stadt Görlitz einen Antrag. Zur Begründung führte er an, er habe "im Geltungsbereich der Polizeiverordnung in der Vergangenheit auf dem Rückweg von seiner Arbeit Bier getrunken und will dies auch zukünftig tun". So steht es in einer Entscheidungsbesprechung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen.
Auch in der sonst so friedlichen Highway-Redaktion kommen manchmal strittige Fragen auf. Genau dafür wurde unsere neue Rubrik Pro & Contra kreiert – ein hemmungslos subjektiver Meinungsaustausch, der dem ein oder anderen Leser vielleicht auch als Orientierungshilfe dienen kann. Heute geht es um die brisante Frage, ob Alkohol zum Schutze der gesellschaftlichen Gesundheit verboten werden sollte. Pro
Cannabisgegner versuchen immer wieder aus der Legalisierung eine Gesundheitsfrage zu machen. Das Narrativ von der Überforderung der Gesellschaft wird gerne gepflegt: "Zwei schädliche Droge sind ja schon legal – mit allen negativen Folgen. Argumentation Alkohol ab 21 Jahren - Schulhilfe.de. Warum also noch eine dritte erlauben? " Ich kann gar nicht ausdrücken, wie sehr mich diese Argumentation ärgert. Deshalb sage ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich: ja, dann verbietet doch einfach Alkohol und Tabak! Wenn die Stoffe doch so gefährlich sind (und das sind sie), warum sind sie dann sogar Jugendlichen teilweise legal zugänglich und warum zum Henker dürfen sie noch immer beworben werden?
Leichte Getränke unter 15 Vol. % dürfen ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Für starke Getränke wie Spirituosen sowie für alkoholische Süßgetränke ("Alkopops") gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Zu den nationalen Bestimmungen können noch weitergehende kantonale Regelungen im Rahmen der Gastgewerbegesetze hinzukommen. Spirituosen und Alkopops
Ausgehzeiten für Jugendliche
Achten Sie beim Fortgehen auch auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bezüglich der Ausgehzeiten. Alkohol ab 18 pro und contra costa. Diese beschränken für Jugendliche den Zeitraum, in dem sie ohne Begleitperson unterwegs sein dürfen:
Österreich:
Unter 14-jährige bis 23:00, gilt für die meisten Bundesländer
Oberösterreich: Unter 14 Jahren bis 22:00
Salzburg: Von 12 - 14 Jahren bis 23:00, unter 12 Jahren bis 21:00
Zwischen 14 und 16 Jahren bis 01:00
Oberösterreich: Zwischen 14 und 16 Jahren bis 24:00
Ab 16 Jahren gelten keine Ausgehbeschränkungen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Ausgehzeiten. Die Erziehungsberechtigten können den Jugendlichen also auch kürzere Zeiten vorschreiben.