Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)
Vom 29. April 2014
§ 3
Befreiung und Beurlaubung
(1)…
Schülerinnen und Schüler, die konfirmiert werden oder zur Erstkommunion oder Firmung gehen, haben an dem Montag, der auf den Sonntag der Konfirmation, Erstkommunion oder Firmung folgt, unterrichtsfrei. Fällt die Konfirmation, Firmung oder Erstkommunion auf einen Feiertag, haben die Schülerinnen und Schüler am nächsten unmittelbar darauffolgenden Unterrichtstag unterrichtsfrei. Die betroffenen Lehrkräfte sind von der Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler nach Satz 3, 4 und 5 vorher zu informieren. An diesen Tagen sind keine schriftlichen Arbeiten nach § 32, die der Leistungsbewertung dienen, anzufertigen, wenn Schülerinnen oder Schüler der Klasse oder Lerngruppe von der Befreiungsregelung betroffen sind.
Verordnung Zur Gestaltung Des Schulverhältnisses Hessen Corona Special Tagungen
Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
vom 21. Juni (ABl. 2000, S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. S. 463)
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| 31. 7. 2008
Verordnung Zur Gestaltung Des Schulverhältnisses Hessen Aktuell
Dokument von: Hessisches Kultusministerium
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Hessen,
Behinderter,
Chancengleichheit,
Leistungsnachweis,
Lese-Rechtschreib-Schwäche,
Nachteilsausgleich,
Prüfung,
Rechenschwäche,
Schulrecht,
Verordnung,
Bildungsbereich
Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie
Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit
Hessisches Kultusministerium
Erstellt am
Sprache
Deutsch
Rechte
Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
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Technische Anforderungen
Acrobat Reader
Zuletzt geändert am
03. 12. 2021
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c) Das Thema "Hausaufgaben" soll auf Versammlungen der Klassenelternschaft mit den Eltern erörtert werden. Hierbei sollen den Eltern von den Lehrerinnen und Lehrern auch Informationen und Hilfen gegeben werden, die geeignet sind, zum besseren Verständnis der Hausaufgaben und ihrer pädagogischen Zielsetzung beizutragen. Für weitergehende Fragen hierzu, einer Erstberatung anhand Ihres konkreten Falls sowie einer deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.