Die Kosten für eine Psychotherapiestunde werden im Erstgespräch vereinbart. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, so erstattet die Krankenkasse einen Teil des Honorars zurück. Derzeit bezahlen die Österreichische Gesundheitskasse und die KFA einen Zuschuss in der Höhe von EUR 28, 00; BVAEB und SVS erstatten EUR 40, 00 pro Sitzung. Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Außerdem benötigen Sie spätestens vor der zweiten Psychotherapiestunde eine Bestätigung darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Die Untersuchung kann von jeder praktischen Ärtzin*jedem praktischen Arzt durchgeführt werden. Für die Bestätigung gibt es ein Formular, das in den Arztpraxen vorliegt. Informationen über das konkrete Vorgehen geben wir gerne im Erstgespräch. Wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.
Antrag Auf Kostenzuschuss Psychothérapie
Vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden
Bestätigung der ärztlichen Untersuchung für eine psychotherapeutische Behandlung
Kosten
Die Kosten für eine Therapiestunde (50 min) liegen bei ca. 80 € aufwärts
Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuti(en) ab der 11. Stunde
G-II - Erweiterter Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme einer(s) freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeutin(en) ab der 40. Sitzung
Antrag Auf Kostenzuschuss Psychotherapie Youtube
Begriffsdefinition Indikation Wirkung Sitzungs-Infos Supervision Kontakt Persnliches Bilder Praxis-Bilder weitere Infos Veranstaltungen 18 Grnde... Gesprchstherapie Kostenzuschuss
Wenn Sie die Psychotherapie bei niedergelassenen PsychotherapeutInnen
durchfhren, die nicht in ein Finanzierungsmodell eingebunden sind,
haben Sie die Mglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die
Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen
die Kassen einen Teil des an die Psychotherapeutin bzw. den
Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurck. Diese Finanzierungsform trifft auf den Groteil der Psychotherapien
zu. Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn
eine so genannte krankheitswertige Strung vorliegt, da die
Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. mehr
dazu (Fortsetzung)
Die
Krankenversicherungsanstalten leisten folgende Zuschsse:
Therapieart
Dauer
Kostenzuschuss
GKK
50 Minuten
28, 00
BVA
40, 00
SVB
50, 00
SVA-GW
21, 80
Da ich mich meinen KlientInnen nher fhle, als den Krankenkassen,
mchte ich hier meinen Unmut ber die Hhe dieses Kostenzuschusses
kund tun.
Antrag Auf Kostenzuschuss Psychotherapie E
Eine Therapieeinheit kostet 120 Euro für 60 Minuten. Die eigentliche Sitzung dauert 50 Minuten, 10 Minuten fallen für Vorbereitung und Dokumentation an. Bei schwierigen finanziellen Umständen biete ich meine Leistungen in Ausnahmefällen kostengünstiger an. Melden Sie sich diesbezüglich direkt bei mir. Von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie- je nach Kasse- zwischen 28 und 60 Euro pro Einheit rückerstattet. Es besteht auch die Möglichkeit auf zusätzlichen Zuschuss durch private Krankenversicherungen. Außerdem können Sie die Kosten der Psychotherapie bei der Arbeitnehmerveranlagung
einreichen. Da es sich um ein wahlpsychotherapeutische Leistung handelt, zahlen Sie die Therapiesitzungen direkt bei mir und erhalten den Zuschuss durch die Krankenkasse, wenn Sie die Rechnung dort
Bis zur zweiten Sitzung, die Sie bei der ÖGK einreichen benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung. Diese stellt sicher, dass körperliche Ursachen, die zu psychischen Beschwerden führen könnten,
ausreichend abgeklärt sind.
Der Zuschuss der meisten Krankenkassen von 21, 80 bestand unverndert
von 1991 bis 2018. Damals waren
das genau ATS 300, -
Die Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, Psychotherapie fr
jede Person, die dies braucht, zu ermglichen. Diesem Auftrag wird
einfach nicht nachgekommen. Zwar wurde dieser Betrag mit Sept. 2018 auf 28, - erhht, aber es wurde der geringe Kostenzuschuss von 21, 80 seit seinem Bestehen nicht einmal
an den vernderten VerbraucherpreisIndex (Inflation) angepasst. Wre dies
geschehen, dann htte der Betrag im Sept. 2018 bereits ber 36, -
betragen. Sollten sie sich Psychotherapie nicht leisten knnen, mchte ich
sie ermutigen, sich bei ihrer Krankenkasse schriftlich zu beschweren. Je
mehr Beschwerden dort einlangen, desto mehr Druck entsteht, der die
Kassen vielleicht doch einmal zum Handeln zwingt.