Risiko Zahnarztbesuch in Corona-Zeiten: Was gibt es jetzt zu beachten? |
Auf nicht notwendige Besuche beim Zahnarzt verzichten Patienten in Corona-Zeiten besser. © Markus Scholz/dpa-tmn
Aktualisiert am 30. 03. 2020, 12:55 Uhr
Zahnschmerzen müssen behandelt werden - auch in Zeiten des Coronavirus. Doch wie sieht es mit Vorsorgeuntersuchungen aus? Und was ist, wenn man Symptome hat, die vielleicht auf COVID-19 schließen lassen? Mit erkältung zum zahnarzt corona. Hier gilt absolute Vorsicht, denn Zahnärzte sind in der Coronakrise besonders gefährdet sich anzustecken. Mehr aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie hier Auf nicht unbedingt notwendige Besuche beim Zahnarzt verzichten Patienten angesichts der Corona-Pandemie momentan besser. Auf dem Zahnarztstuhl habe man engen Kontakt, der eine Virusübertragung generell erleichtere, erklärt John Ziebuhr, der Leiter des Instituts für Medizinische Virologie der Universität Gießen. "Wenn man also keine Zahnschmerzen hat, sollte man aus meiner Sicht jetzt nicht zum Zahnarzt gehen.
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Regelmäßige Kontrolltermine in der Zahnarztpraxis sorgen dafür, dass Zähne, Zahnfleisch und Mund gesund bleiben. Denn der Zahnarzt kann Krankheiten frühzeitig erkennen und behandeln. Auch bei akuten Beschwerden ist es ratsam, schnell einen Zahnarzt aufzusuchen. Denn Erkrankungen im Mund haben nachweislich auch einen Einfluss auf Erkrankungen des gesamten Körpers wie z. B. Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Mit erkältung zum zahnarzt die. Zudem ist eine gesunde Mundhöhle wichtiger Bestandteil einer funktionstüchtigen Immunabwehr des gesamten Körpers. Die zahnmedizinische Versorgung gehört zur medizinischen Grundversorgung und sollte auch in der Corona-Pandemie nicht verschoben werden. Ich habe Symptome einer Atemwegserkrankung. Kann ich zum Zahnarzt? Bei Krankheitsanzeichen wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot oder Fieber sollten Patienten vor dem vereinbarten Termin in ihrer Zahnarztpraxis anrufen. Sie müssen die Praxis über die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung informieren. Das Praxisteam wird das weitere Vorgehen mit dem Patienten besprechen.
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Mit Symptomen nicht in die Praxis Grundsätzlich gilt: Zahnarztbesuche sind weiterhin möglich, betont die Bundeszahnärztekammer. Sie bittet aber Patienten, die Symptome haben, begründete Verdachtsfälle sind oder bestätigt an Covid-19 erkrankt sind, nicht in die Praxis zu kommen. Sie sollten sich zunächst telefonisch beim Zahnarzt melden. Corona oder doch nur Erkältung - Wann der Gang zum Arzt sein muss - Finanzen.de. Zahnmedizinische Notfälle bei Menschen mit einem begründeten Verdacht auf eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus sollten demnach in speziell eingerichteten Zentren durchgeführt werden. Notwendigkeit der Behandlung abklären Angst vor dem Gang in die Praxis muss man allerdings nicht haben, teilt die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe mit: Man könne sich beim Besuch einer Zahnarztpraxis in Deutschland auf ein sehr hohes festgelegtes Hygieneniveau verlassen, hieß es. Im Zweifelsfall wenden sich Patienten an den Zahnarzt und klären individuell mit ihm ab, ob eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist, rät die Kammer mit Sitz in Münster. Der Zahnarzt würde diese Entscheidung dann im Einzelfall treffen.
Bitte sage Deinen Termin ab. Auf ein paar Tage kommt es mit der Spange nicht an.