Das LAG Düsseldorf hat dies nicht als ausreichend angesehen. Damit tritt das Problem auf, dass der gesamte Vorschlag ungültig sein kann. Genügt die Paraphe zum Einverständnis der Bewerbung nicht, kommt § 8 Abs. 2 Nr. 2 WO zur Anwendung. Nach dieser Bestimmung ist eine Vorschlagsliste ungültig, wenn die schriftliche Zustimmung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht vorliegt. Dem Tatbestand des Nichtvorliegens der schriftlichen Zustimmung entspricht es (jedenfalls nach der Entscheidung des LAG Düsseldorf), wenn ein Bewerber seine Zustimmung nur in der Form der Paraphe äußert und seinen Namen nicht ausschreibt. Der Mangel ist allerdings, wie das auch bei den anderen in § 8 Abs. 2 WO genannten Mängeln der Fall ist, innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen heilbar ("falls diese Mängel trotz Beanstandung nicht binnen einer Frist von drei Arbeitstagen beseitigt werden. Ungültiger Wahlvorschlag - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. "). Das Verfahren nach § 8 Abs. 2 WO zur Heilung der Vorschlagsliste hat wie folgt zu verlaufen: Nachdem der Wahlvorstand festgestellt hat, dass der Wahlbewerber die Zustimmung zur Bewerbung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß abgegeben hat, ist der Listenvertreter unverzüglich zu verständigen.
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Hallo auch,
wir stehen vor der Neuwahl. Heute sind zwei Mitglieder aus dem WV durch die Verkaufsstellen Tour gefahren und haben unsere eigene Voschlagsliste mit dabei gehabt. So weit so gut. In einer bestimmten Verkaufsstelle angekommen haben sich zwei "spezielle" Mitarbeiterinnen mit auf unserer Liste aufstellen lassen. Ne viertel Stunde später nachdem der WV die Vkst verlassen hatte, riefen die beiden "speziellen" Mitarbeiterinnen bei den beiden WV-Mitgliedern an und meinten das sie sie wieder streichen sollen. Dieses haben die beiden dann auch eigenhändig ohne schriftlichen Nachweis getan. Betriebsratswahl unwirksam wegen irreführendem Listennamen | Personal | Haufe. Was nun, das war doch bestimmt nicht rechtens oder??? Können wir, nachdem wir von denjenigen MA, die Stützunterschriften bis dahin geleistet haben, uns ebenfalls ne schriftliche Einverständniserklärung von denen geben lassen damit wir unsere Liste wieder zurück nehmen können und brauchen wir auch noch nachträglich ne Erklärung der "speziellen MA" bevor die dann später vor Gericht erklären sie wollten sich ja garnicht streichen lassen, der WV hätte dies absichtlich es dadurch zur Wahlanfechtung kommen???
Dabei erstreckt sich die Prüfpflicht des Wahlvorstands auf alle erkennbaren Unwirksamkeitsgründe für den eingereichten Wahlvorschlag. Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen, und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann. II. Vorhandensein eines Kennworts Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 und Abs. 2 WO BetrVG bezeichnet mögliche Gründe für die Ungültigkeit einer Vorschlagsliste. Die Unzulässigkeit eines Kennworts ist darin nicht erwähnt. Betriebsratswahl: Kennwörter auf Vorschlagslisten - Jota Rechtsanwälte - Notariat. Allerdings folgt aus § 7 Abs. 1 WO BetrVG, dass der Wahlvorstand zumindest das Vorhandensein eines Kennworts auf dem Wahlvorschlag zu prüfen hat. Nach dieser Bestimmung hat der Wahlvorstand die eingereichten Vorschlagslisten, wenn die Liste nicht mit einem Kennwort versehen ist, mit Familienname und Vorname der beiden in der Liste an erster Stelle benannten Bewerber zu bezeichnen. III. Prüfung der Zulässigkeit eines Kennworts Kennworte auf Vorschlagslisten können nach herrschender Meinung unzulässig sein.
Betriebsratswahl: Kennwörter Auf Vorschlagslisten - Jota Rechtsanwälte - Notariat
Die Einführung nur einer Vorschlagsliste in den Wahlgang führt zwingend dazu, dass die Wahl nunmehr als Mehrheitswahl (Personenwahl) durchzuführen ist (vgl. § 14 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Bei der Mehrheitswahl gibt es das Problem der Doppelkandidatur überhaupt nicht. Sie ist ausschließlich eine Frage des Verhältniswahlrechts (Listenwahl). Zum Wahlverfahren bei nur einer Liste vgl. die §§ 20 ff. WO. Ergänzend ist noch hinzuzufügen: Ist eine Liste unheilbar ungültig, gibt es auch keine wirksamen Bewerbungen zur Wahl. Die auf der unheilbaren Liste aufgeführten Wahlbewerbungen teilen das Schicksal dieser Liste: Ihre Kandidatur ist nicht wirksam. Gibt es aber keine wirksame Kandidatur, kann es auch keine Doppelbewerbungen geben, jedenfalls nicht mit Bezug zu der unheilbaren Liste. Daher kann der Feststellung des LAG München auch nicht zugestimmt werden, die Vorschrift des § 6 Abs. 7 WO mit der Regelung zur Doppelkandidatur habe eine eigenständige Bedeutung. Richtig ist vielmehr, dass die Regelung des § 6 Abs. 7 WO an das Vorliegen mehrerer Listen gebunden ist und daher nur Wirkung entfalten kann, wenn Verhältniswahl erfolgt.
Es erfolgt keine Rückgabe an den Listenführer! Soweit noch Mängel geheilt werden können, bedarf es der Originalunterlagen nicht! Allerdings muss der Wahlvorstand gegenüber dem Listenvertreter den Mangel klar und deutlich bezeichnen. Dem Listenvertreter kann vom Wahlvorstand eine Fotokopie der eingereichten Vorschlagsliste zur Verfügung gestellt werden, sofern er sich eine solche nicht ohnehin vor Einreichung gefertigt hat. Bei der Vorschrift, dass die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen soll, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, handelt es sich um eine Sollvorschrift. Vorschlaglisten, die weniger Bewerber enthalten sind also gleichwohl gültig. Ist während der Frist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht worden, so hat der Wahlvorstand dies sofort in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben und eine Nachfrist von einer Woche zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen. Außerdem ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Wahl nur stattfinden kann, wenn innerhalb der Nachfrist mindestens eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird.
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v. 05. 2013 - 13 TaBV 98/10). Dies gilt ebenso für beleidigende oder diffamierende Kennwörter. Hält der Wahlvorstand ein gewähltes Kennwort für unzulässig, muss er den Listenvertreter hierüber unverzüglich informieren. Er ist nach Auffassung des BAG (Beschl. 2013 - 13 TaBV 98/10) in Anwendung von § 7 Abs. 2 S. 1 WO berechtigt, das Kennwort zu streichen und die Liste stattdessen mit den Namen der ersten beiden Wahlbewerber zu bezeichnen. Der Wahlvorschlag dürfe aber nicht als ungültig zurückgewiesen werden. Über uns
Wir sind eine zivil- und verwaltungsrechtlich ausgerichtete Partnerschaft von Rechtsanwälten. Bei uns finden Sie Ihren Experten für die Rechtsgebiete Mietrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Datenschutzrecht.
Bei den Stützunterschriften muss sich jedoch die jeweilige Unterschrift einem Wahlberechtigten zuordnen lassen und sich erkennbar auf einen zuvor konkret festgelegten Wahlvorschlag beziehen. Eine nachträgliche Änderung des Wahlvorschlags bedarf der Zustimmung aller Unterstützer. Eine Rücknahme einer Stützunterschrift nach Einreichung der Vorschlagsliste ist weder durch den Arbeitnehmer selbst noch durch den Listenvertreter noch durch sonstige Personen wirksam. Sie berührt die Gültigkeit einer Vorschlagsliste nicht. Werden mehrere Listen von einem Arbeitnehmer durch seine Unterschriften unterstützt, so fordert der Wahlvorstand ihn auf, sich für eine von ihm unterstützte Liste zu entscheiden. Der Arbeitnehmer hat sich in einer vom Wahlvorstand gesetzten Frist, spätestens aber innerhalb von drei Arbeitstagen zu äußern. Tut er dies nicht, so wird sein Name auf der zuerst eingereichten Vorschlagsliste gezählt und auf den übrigen Listen gestrichen. Sind mehrere Vorschlagslisten gleichzeitig eingereicht worden, so entscheidet das Los.