Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Besitzerwechsel im Pferdepass ein "Muss"? (Recht, Pferde, Rechtslage). Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden für solche Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mit der normalen Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), jeweils auf höchstens etwa 70 Euro geschätzt. "
Pferdepass Besitzer Ändern
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von Lil_Princess » Fr Jul 04, 2008 9:38
Hallo Chamba,
meines Wissens nach MUSST du das nicht bei der FN melden, an deinem Eigentum an dem Pferd hat sich ja durch den Wohnortwechsel nichts geändert. Eigenhändige Änderungen DARFST du nicht vornehmen. Der Equidenpass ist ein amtliches Dokument. Handschriftliche Änderungen oder Eintragungen könnten sogar Urkundenfälschung sein, so dass du dich dadurch sogar strafbar machen könntest. Pferdepass besitzer anders paris. Wenn du Mitglied bei der FN bist, dürfte eine Änderung aber sogar kostenlos sein (bei der EWU ist das so). Liebe Grüße
Lil_Princess
Beiträge: 77 Registriert: Mi Jun 13, 2007 8:09 Wohnort: Kreis Kusel
Website ICQ
von ladyesprit » Fr Jul 04, 2008 11:36
Ich glaube das ist nicht kostenlos, DU musst den Pass dort hin schicken und dann ändern die das. Wenn sich aber nur die Strße und der Ort geändert hat würde ich es nciht unbedingt melden wenns nicht nötig ist. Natürlichsolltest du wenn du aufs Turnier gehst, die Änderung schon eintragen lassen, sonst bekommt jemand anderes deine angeforderten Aufkleber fürs Turnier.
Pferdepass Besitzer Anders Breivik
Auch der Status "Schlachtpferd" oder "Nicht-Schlachtpferd" muß im Equidenpass vermerkt werden. Wenn ich nun beim Kauf des Friesen ein Papier mitbekommen habe, kann ich gegen Mitgliedschaft im KFPS – in Deutschland über den DFZ – das Papier auf meinen Namen umschreiben lassen. Adressenänderung im Equidenpass vermerken? • Landtreff. Dazu schicke ich das Papier mit meinen Daten ein, und bekomme gegen Zahlung eines Pfandgeldes ein neues Papier, welches auf meinen Namen ausgestellt ist. Dazu muß ich aber vorher Mitglied im DFZ werden, und somit gleichzeitig Mitglied im KFPS. Die Regelung basiert auf der Tatsache, dass im KFPS alle ausgestellten Papiere dem Stammbuch gehören und nicht dem Eigentümer des Pferdes. Das mag man jetzt gut finden oder nicht, es ist aber nicht zu ändern, genauso wie das KFPS Papiere ausschliesslich an Mitglieder ausstellt. Dann gibt es noch eine weitere Variante, wie ein Verkäufer vorgehen kann, sollte er einen Friesen mit KFPS-Papieren verkaufen: Der Verkäufer schickt das Papier beim Verkauf des Pferdes ans KFPS zurück mit dem Vermerk daß das Pferd verkauft ist.
Pferdepass Besitzer Anders Paris
Die Anzeige ist durch den Halter des Equiden unter Angabe seiner Registriernummer vorzunehmen. Dies erfolgt schriftlich mit diesem Formular. Abweichend davon kann ein Besitzer/Eigentümer im Auftrag und mit Einverständnis des Halters des Equiden und unter Angabe dessen Registriernummer die Änderung anzeigen. Die Pass ausgebende Stelle prüft die aktuellen Tierhalterdaten (Registrierung als Halter von Einhufern) und hinterlegt die Änderung des Besitzers/Eigentümers (im Auftrag des Tierhalters) in der HIT-Datenbank. Die Pass ausgebende Stelle sendet einen Aufkleber mit den neuen Besitzer-/Eigentümerdaten an den Halter des Equiden, den dieser in der Pass klebt. Soll der im Equidenpass eingetragene Name geändert werden, ist die Anzeige einer Namensänderung bei der Stelle, die den Pass ausgegeben hat, erforderlich. Equidenkennzeichnung. Die Anzeige ist grundsätzlich durch den Halter des Equiden unter Angabe seiner Registriernummer vorzunehmen. Abweichend davon kann ein Besitzer/Eigentümer im Auftrag und mit Einverständnis des Halters des Equiden und unter Angabe dessen Registriernummer die Änderung anzeigen.
Dieses wird deutlich als "Ersatz" gekennzeichnet. Dazu muss der Equide mit einem Transponder nach den Vorgaben des §44 ViehVerkV gekennzeichnet sein. Als nicht identifiziert gilt ein Equide auch dann, wenn eine Kennzeichnung mittels Transponder vorliegt, jedoch die erforderlichen Daten zur eindeutigen Identifizierung eines Equiden von der ursprünglichen Stelle, die ein Identifizierungsdokument ausgestellt hat, nicht vorliegen oder nicht beigebracht werden können oder eine ursprünglich das Identifizierungsdokument ausstellende Stelle nicht feststellbar ist oder nicht mehr existiert. In beiden Fällen gelten besondere Bestimmungen zur Lebensmitteleignung. Antragsformular für Duplikate bzw. Pferdepass besitzer ändern. Ersatzdokumente
Kennzeichnungs- und Meldevorschriften in der Equidenhaltung
Information für Equidenhalter
Hinweise zur Kennzeichnung von Equiden
Antragsformulare zur Equidenkennzeichnung
Diagramm (Pferd) für Passantrag
Diagramm (Esel) für Passantrag
Passantrag (Duplikat oder Ersatz)