Wohnen in Gastfamilien ist eine Form der Assistenzleistung. Dies ist eine Leistung zur Sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe. Unter Wohnen in Gastfamilien versteht man die Aufnahme eines behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen (Gast) in einer Fremdfamilie (Gastfamilie). Wohnen in Gastfamilien soll erwachsenen behinderten Menschen eine ihren Bedürfnissen entsprechende, familienbezogene, individuelle Betreuung gewährleisten. Die behinderten Menschen und die Gastfamilie können durch einen anerkannten Anbieter fachlich begleitet werden. Wer hat Anspruch? Zielgruppe sind volljährige Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung sowie mit einer (ggf. drohenden) seelischen Behinderung, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Es gelten die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Was sind Gastfamilien? Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die bereit sind, Menschen mit Behinderungen in den Familienalltag zu integrieren, jedoch nicht Verwandte oder Lebenspartner.
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Wohnen In Gastfamilien In English
Jede Gastfamilie erhält ein monatliches Betreuungsentgelt. Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und nach Bedarf für die Verpflegung erstattet. Das Begleitete Wohnen in Gastfamilien ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB IX
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Wichtig ist aber das Interesse an Menschen und deren Lebensgeschichte. Als Gastfamilie kommen sowohl Familien als auch Paare, Alleinerziehende und Einzelpersonen in Frage. Das Prinzip des Begleiteten Wohnens in Gastfamilien zeichnet sich dadurch aus, dass Menschen mit Beeinträchtigung ein möglichst normales Leben in einer ganz normalen Familie führen können. Die Gastfamilien werden fachlich begleitet und erhalten für ihr Engagement eine monatliche Betreuungspauschale in Höhe von 420 Euro. Dazu kommen die Kosten der Unterkunft und ein Anteil an den Lebenshaltungskosten
Wie kommen Gast und Familien zusammen? Die Mitarbeiterin des Projekts "Gastfamilien" bringt Familien und Gäste zusammen. Zuvor werden in Gesprächen ausführlich die Erwartungen und die Möglichkeiten beider Seiten abgeklärt. Die Gastfamilien werden vor Aufnahme eines Menschen mit Beeinträchtigung über dessen persönliche Situation, seine besonderen Fähigkeiten und Schwierigkeiten informiert. Genauso der Gast über die Situation der aufnehmenden Familie.
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00) Aufpreis jeweils 40%: W-LAN-Garantie; auf Wunsch englischsprache Gastfamilie; Vollpension (Frühstück und Abendessen bei der Familie, mittags ein Lunchpaket. Küchenmitbenutzung bei einer Buchung ohne Verpflegung: 20% Aufpreis. Gastfamilienunterkunft: Reinigung der Wäsche ein bis zwei Mal je Woche. N ame und Adresse der Gastfamilie erfahren Sie bei erfolgter Zahlung zwei Wochen vor Einzug Die Mietverträge können mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen gekündigt werden. Einzug: sonntags von 11:00-18:00, Auszug: samstags von 10:00-18:00 (außerhalb dieser Zeiten gegen einen Aufpreis von € 35 und nur nach Absprache). Bitte kontaktieren Sie bei Verspätungen Ihre Gastfamilie. 1 Fahrtzeit zur Schule (mit öffentlichen Verkehrsmitteln). Der Weg zur Haltestelle ist nicht eingerechnet, meist ist die Haltestelle aber nur 5-10 Gehminuten von der Unterkunft entfernt. Auf Anfrage erhalten Sie hierzu eine detaillierte Auskunft. 2"Extratage" werden berechnet bei einer Anreise bereits am Samstag, zwischen 15:00-20:00 bei der Gastfamilie, oder einer Abreise erst am Sonntag, spätestens 12:00 ("Extratage" müssen immer vorab von F+U bestätigt werden).
Sie gestaltet mit Ihnen Ihre Freizeit. In einem ersten Gespräch finden wir heraus, was Ihnen wichtig ist. Zum Beispiel ist es wichtig, ob die Gastfamilie in der Stadt
oder auf dem Land sein soll. Uns ist wichtig:
Sie sollen sich in Ihrer neuen Familie wohlfühlen. Sie möchten einen Gast in Ihrer Familie aufnehmen? Wir suchen sozial engagierte Familien, die sich die Aufnahme von erwachsenen Menschen mit Behinderung in ihrer Familie vorstellen können. Gastfamilien können Ehepaare, Familien oder Einzelpersonen sein. Wichtig ist, dass Wohnraum für einen Gast zur Verfügung gestellt werden kann. Gastfamilien erhalten für die Unterstützung ein monatliches Betreuungsgeld. Sie möchten sich ein Bild von einer Gastfamilie machen? Wir bieten die Wohnform in Kooperation mit dem Jugenddorf Petrus Damian in Warburg an. Das bedeutet: Das Jugenddorf Petrus Damian ist unser Partner. Wir sind gemeinsam für Sie da. Alle Fragen beantwortet Ihnen gerne
Sophie
Roggenbach
Teilhabebegleitung
Kundenmanagement
Caritas Wohnen im Erzbistum Paderborn gGmbH
Sternstraße 39
34414 Warburg
05641 7 47 74 14
0151 25 71 33 11
05641 7 43 11 68
E-Mail
Carolin
Hasse
Merschweg 1 a
33104 Paderborn
05251 28 89 240
0170 8 33 74 45
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