In der Folge ist die (volle) Arbeitsmarktrente zu gewähren. Der Arbeitsmarkt gilt nur dann nicht als verschlossen, wenn für den Versicherten entsprechend seinem (Rest-)Leistungsvermögen noch eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen zur Verfügung steht. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Arbeitsmarktlage nach wie vor ungünstig ist, ist ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen, wenn der Versicherte teilweise erwerbsgemindert ist. Mit dieser Regelung trägt der Rentenversicherungsträger damit einen Teil der Arbeitslosigkeit. Irrelevant ist diesbezüglich, ob der Versicherte tatsächlich (im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, kurz: SGB III) arbeitslos ist bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Das heißt, dass auch dann die Arbeitsmarktrente geleistet wird, wenn der Versicherte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II hat bzw. nicht als Arbeitssuchender bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses Hat der erwerbsgeminderte Versicherte ein Beschäftigungsverhältnis inne, ist gesondert zu prüfen, ob dieses entsprechend des Restleistungsvermögens umgestaltet werden kann bzw. Zeitrente / 1.3 Befristung bei Arbeitsmarktrenten | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe. dieses den Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente ausschließt.
- Wann bekomme ich eine Arbeitsmarktrente?
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Wann Bekomme Ich Eine Arbeitsmarktrente?
Verfasst am 22. Februar 2021. Foto: © Sora Shimazaki
Das Hessische Landessozialgericht hat geurteilt, dass auf eine volle Erwerbsminderungsrente auch Arbeitnehmer mit nur einer teilweisen Erwerbsminderung einen Anspruch haben können, wenn es keine für Sie passenden Teilzeitstellen gibt. Die Arbeitsmarktrente in der Erwerbsminderung rentenbescheid24.de. Die Arbeitnehmer müssen dafür nicht bei ihrem Arbeitgeber einen Teilzeitanspruch gelten machen oder per Gericht einfordern, so das LSG. Folgender Sachverhalt lag dem Fall zugrunde: Ein 1959 geborener Bauzeichner war im öffentlichen Dienst beschäftigt. Im Jahr 2012 wurde er aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung arbeitsunfähig und erhielt zunächst Krankengeld, anschließend Arbeitslosengeld. Der Versicherte, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Regelung ruht, beantragte eine Rente wegen Erwerbsminderung, da er nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten könne. Die Rentenversicherung gewährte ihm allerdings lediglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie verwies darauf, dass er gegenüber seinem Arbeitgeber seinen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit geltend machen müsse.
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"Dann wird der Antrag von uns aus als Antrag auf die günstigere Rente gewertet", erläutert die Deutsche Rentenversicherung Westfalen. Dass so vorgegangen werden muss, ist sogar in dem für die Rente maßgebenden sechsten Sozialgesetzbuch ( SGB VI) geregelt. Danach soll die Rentenversicherung die Antragsteller darauf hinweisen, "dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen" Paragraf 115 Absatz 6 SGB VI). Diese Formulierung klingt zwar butterweich. Sie wird aber von den Sozialgerichten und der Deutschen Rentenversicherung selbst so verstanden, dass Antragsteller auf günstigere Möglichkeiten, die sie beanspruchen können, hingewiesen werden müssen. Geschieht dies nicht, so greift der so genannte sozialrechtliche Herstellungsanspruch. Wann bekomme ich eine Arbeitsmarktrente?. Beispiel: Wer die Schwerbehindertenrente beantragt hat und nachträglich feststellt, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte rund 20 Euro höher ausgefallen wäre, muss nachträglich in die bessere Rente umgruppiert werden. Fazit: Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis sollten in jedem Fall prüfen, ob für sie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Frage kommt.
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In der Regel dürfte aber nur Arbeitslosigkeit vorliegen. Ausdrücklich ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass gemäß § 43 Abs. Halbsatz SGB VI die jeweilige Arbeitsmarktlage bei Leistungseinschränkungen von lediglich sechs Stunden arbeitstäglich grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist. Wer keinen geeigneten Arbeitsplatz findet ist deshalb – auch bei Vorliegen qualitativer Leistungseinschränkungen – lediglich arbeitslos und noch nicht erwerbsgemindert. Das Bundessozialgericht hat dazu allerdings die sogenannten " Katalog-Fälle " entwickelt (vergleiche unter anderem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Dezember 1996 (GS 2/95):
Urteil des BSG vom 19. Dezember 1996, GS 2/95, zu II. 3. … Die Rechtsprechung geht generell davon aus, dass es für Vollzeittätigkeiten Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang gibt und der Arbeitsmarkt für den Versicherten offen ist, so dass eine diesbezügliche Prüfung im Einzelfall regelmäßig nicht vorgenommen zu werden braucht.
Und die Grenze für den abschlagfreien Bezug der Schwerbehindertenrente steigt auf 65 Jahre (ebenfalls für den Jahrgang 1964). Doch weiterhin gilt: Die Schwerbehindertenrente gibt es deutlich früher als die reguläre Altersrente. Die Hürden, die der Gesetzgeber vor dieser Rente aufgebaut hat, sind vergleichsweise niedrig. Schon nach 35 Versicherungsjahren wird die Schwerbehindertenrente gewährt, wobei auch Zeiten des Schulbesuchs oder der Arbeitslosigkeit mitzählen und pro Kind maximal zehn Jahre so genannter Berücksichtigungszeit. Deshalb haben die meisten Arbeitnehmer mit einem Schwerbehindertenausweis einen Anspruch auf die Schwerbehindertenrente, wenn sie die für sie maßgebliche Altersgrenze erreichen. Unter Umständen können sie aber auch schon einige Monate früher - und ohne Rentenkürzung – in den Ruhestand gehen: mit der neuen abschlagsfreien Rente ab 63. Denn diese kommt auch für Schwerbehinderte in Frage, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Abschlagsfreie Altersrente mit 63
Bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte handelt es sich in erster Linie um ein Sonderangebot für diejenigen, die besonders lange in die Rentenkasse eingezahlt haben.