Seit dem 01. Januar 2011 werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt, indem sie zusätzlich zu ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten können. Ab dem 01. 08. 2019 tritt, neben einer Vereinfachung bei der Antragstellung und der Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises, auch eine Verbesserung der Leistungen in Kraft. nach oben
Bildung Und Teilhabe Frankfurt 1
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann. Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter
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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.
Bildung Und Teilhabe Frankfurt 2
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Chancen für eine gute Ausbildung und Erziehung haben. Es ist wichtig, dass Kinder bei Aktivitäten in der Schule oder außerhalb der Schule mitmachen können. Dazu gehören z. B. das Mittagessen in einer Kindertagesstätte, im Hort und in der Schule, Ausflüge, Musikunterricht und Sport. Alle Kinder haben das Recht, diese Angebote zu nutzen.
Bildung Und Teilhabe Frankfurt Hahn
Die Nachhilfe für ihr Kind kann sofort beginnen – auch in den Ferien. Die Abrechnung der Nachhilfestunden erfolgt direkt über die Behörde! Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Bildungsgutscheins!
Seiteninhalt
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bei berechtigten Personen unter 18 Jahren:
Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15, 00 gefördert. Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 150, 00 jährlich (EUR 100, 00 für das erste, EUR 50, 00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert. Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen.
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Schulweg und Schülerbeförderung
Schülerbeförderung und Fahrtkosten-Rückzahlung
Wann bekomme ich die Fahrtkosten zurück? Wohnort
Sie müssen in Frankfurt
wohnen. Sie können die Fahrtkosten
von der Stadt Frankfurt zurückbekommen. Dafür gibt es aber bestimmte Voraussetzungen:
Entfernung vom Wohnort zur Schule
Grundstufe: Primarstufe, Klasse 1-4
Der Schulweg zur zuständigen Grundschule
muss länger als 2 Kilometer sein. Mittelstufe: Sekundarstufe I, Klasse 5-9 oder 5-10
Der Schulweg muss länger als 3 Kilometer sein. Das gilt für die nächstgelegene Schule,
an der Ihr Kind den Abschluss der Mittelstufe machen könnte. Wie viel bekomme ich zurück? Sie bekommen von der
Stadt Frankfurt
nur den günstigsten Fahrpreis zurück. Meistens ist das das Schülerticket Hessen. Damit die Stadt Frankfurt
die Fahrtkosten zurückzahlt,
müssen Sie einen Antrag stellen.