Kur verkürzen
IchBinJule
treues Mitglied
Beiträge: 257 Registriert: Sa, 17. 04. 2004 - 13:18
Wohnort: Leipzig
Hallo Liebe Leute,
nach einem langen Kampf um die richitge Klinik (BadSa) hab ich sie genehmigt bekommen und werde schon am 4. 10. dorthin düsen.. die vorfreude ist riesig, denn ich war gestern auch beim Abschlussröntgen nach 1 Jahr ohne Korsett und es hat sich die ganze Sache untem um 2° verbessert aber thorakal um 3° bin zufrieden! aber das nur am rande
Eigentlich wollte ich darauf hinaus, dass bei mir außer der Vorfreude eine GROßE Angst mitspielt. Kurze Erklärung:
Ich habe eine Kur genehmigt bekommen für 6 liegen also 2 Wochen Ferien darin, schonmal ganz gut mein Problem, Frage usw. wäre nun(auch wenn mich eineige hier anfauchen werden) ich möchte und nein besser ich DARF/KANN nur 5 Wochen fahren. Kann man eine Reha vorzeitig abbrechen? (Kosten, Krankenkasse). Ich bin 11. Klasse also Abiturstufe und möchte gern eine Woche verkü muss das auch definitv machen, weil ich schon Nachschreibeklausuren habe in der 6. Woche also qausi die Woche die ich Verkürzen möchte.
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5 Wochen Reha Verkürzen In New York
01. 07. 2014, 11:21
von
Hallo zusammen,
ich habe eine Reha von der DRV Bund erhalten aufgrund Stress/ Erschöpfung nach einer Krankheit (in 2013). Die Reha ist nun für 5 Wochen genehmigt. Wenn ich nun in der Reha festelle, dass diese a) mir nichts bringt oder b) ich nach z. B. 3 Wochen wieder fit bin und nach Hause möchte. Muss ich dann die 3 Wochen Reha bezahlen, wenn es wie oben begründet ist. Natürlich würde ich dies dann so dem Arzt sagen um ein gemeinsames Verständnis zu haben. Reha einen Tag vorher beenden? (Ende). Jedoch kann es ja sein, dass dieser eine andere Auffassung hat. Konkret: Muss ich die 5 Wochen dort bleiben unter allen Umständen um zu verhindern, dass ich an die DRV Bund zurückzahlen muss? Ganz lieben Dank für ein schnelles Feedback. 01. 2014, 12:39
Sachbearbeiter DRV Bereich Reha
Hallo Thomas Müller,
bezahlen müssen Sie für die Maßnahme nichts, egal wie lange die Maßnahme andauert und aus welchen Gründen die Maßnahme beendet wird. Die einzigen Kosten, die auf Sie zukommen könnten, ist die kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10, 00 EUR.
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Könntest aber wahrscheinlich Probleme mit dem Rehaträger bekommen. Allerdings kannst du das mit den dortigen Ärzten besprechen, wenn diese den Abbruch aus medizinischen Gründen bestätigen dann ist eigentlich kein Problem zu erwarten. Gruß
Solltest Du nicht, das gibt Probleme mit der Krankenkasse. Community-Experte
Krankenkasse
Hallo,
kurze Frage - kurze Antwort: unter Umständen!!! Wer bezahlt die Reha? Aus welchen Gründen abbrechen? Rehadiagnose? 5 wochen reha verkürzen for sale. RHW
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"6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren" ist die am häufigsten erfüllte Voraussetzung. Bei Ihnen darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen (z. B. dass Sie Beamter auf Lebenszeit sind - dann können Sie AHB-Leistungen nicht über die Deutsche Rentenversicherung, aber möglicherweise über Ihre Krankenversicherung beantragen). Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger. mehr zu Voraussetzungen und Ausschlussgründen
Ambulant oder stationär? 5 wochen reha verkürzen in de. Anschlussrehabilitationen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden. Die AHB beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Es werden Therapieziele gemeinsam zwischen Rehabilitationsteam und Patient entwickelt. Bewältigungsstrategien werden erlernt, um auch beruflichen Problemlagen zu begegnen. Kosten und finanzielle Absicherung
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen.
Update 26. 9. : natürlich nur in dem individuellen Fall! Zuletzt geändert von Klaus am Di, 26. 2006 - 09:23, insgesamt 2-mal geändert. von IchBinJule » Mo, 25. 2006 - 14:44
Danke Danke...
bei mir ist es eine 2. Kur, aber soll ich da heute mal anrufen? Verkürzung der Reha | Ihre Vorsorge. Na ich werde dann erstma bei der BfA wie regel ich das in Bad Salzungen? Mit dem Chefarzt??? von Räkelkönigin » Mo, 25. 2006 - 16:20
WÜrde zunächst die BfA anrufen und so wie du es im Forum dargelegt hast erklären, dass du wegen der Schule eben "nur" 5 Wo bleiben kannst, aber sehr dankbar bist, dass sie 6 genehmigt haben Du sagst am besten auch dass Du nicht später zu einem anderen Zeitpunkt fahren kanst, weil das dann mit der Schule erst Recht nicht mehr geht..... Dass 5Wo "ausreichen" würde ich nicht sagen, sonst bekommen zukünftig alle nur noch 5 Wo, die sonst 6 bekommmen hätten.... Das will man ja auch nicht.... (Ich wundere mich eh über die Grosszügigkeit der BfA.. das noch bei ner Wiederholungskur.... )
Also: 1. BFA kontaktieren, dich zum entsprechenden Sachbearbeiter Deines Falles verbinden lassen... das ist nicht immer so einfach, lohnt aber.