Verhandlungstermin
26. 04. 2022 14:30 Uhr
Terminvorschau S. L.. /. BARMER
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten von vier stationären Liposuktionen (Fettabsaugungen) zur Behandlung des Lipödems der Klägerin. Die bei der beklagten Krankenkasse versicherte, 1976 geborene Klägerin beantragte am 6. 4. 2018 befundgestützt (Lipödem Typ IV, Stadium II) die Versorgung mit vier stationären Liposuktionen im Bereich der Beine und der Oberarme. Die Beklagte lehnte den Antrag nach negativer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ab (Bescheid vom 24. 2018; Widerspruchsbescheid vom 26. 9. 2018). Während des Widerspruchsverfahrens erfolgte die erste stationäre Liposuktion (vom 20. 8. bis 23. 2018; Kosten: 3017 Euro), während des Klageverfahrens die zweite und die dritte (vom 3. 12. bis 6.
Lipödem op kostenübernahme dak video. 2018, vom 1. bis 4. 2019; Kosten 3017 Euro und 3600 Euro). Das SG hat die auf Kostenerstattung und zukünftige Kostenübernahme gerichtete Klage abgewiesen. Während des Berufungsverfahrens erfolgte die vierte stationäre Liposuktion (vom 12. bis 15.