Hallo Leute! Ich beziehe aktuell eine neue Wohnung und muss Strom, Gas & Wasser anmelden und ich kenne mich leider überhaupt gar nicht damit aus (es ist meine erste Wohnung, die ich beziehe). Als mein Vermieter mich fragte "Kümmern Sie sich dann um die Anmeldung? " habe ich natürlich direkt "ja, kein Problem" geantwortet, da ich nicht unbedingt so wirken wollte, als hätte ich überhaupt keine Ahnung wie ich das machen muss. Aktuell läuft Strom, Gas und Wasser in der Wohnung. Ich habe glücklicherweise meinen eigenen Zähler, kann mir also meinen eigenen Anbieter aussuchen. Was mach ich aber nun? Kein Wasser mehr in der ganzen Wohnung ;(. Die Wohnung steht schon seit längerer Zeit leer, da viel renoviert wurde. Kann ich mir jetzt direkt einen eigenen Anbieter aussuchen und mich dort anmelden? Muss davor etwas berücksichtigen (da Strom, Gas und Wasser ja laufen). Viele Grüße aus Stuttgart
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Mietrecht – Kein Warmwasser: Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845). Kein Warmwasser: Bis das Wasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht, muss 5 Minuten lang kaltes Wasser vorlaufen. Es ist daher zulässig, dass der Mieter eine Mietminderung von 10% vornimmt (AG Berlin-Schöneberg, Az. 102 C 55/94). Wasserverbrauch: Es müssen erst 70 Liter aus der Leitung fließen, bis das Wasser 37 Grad Celsius warm ist. Der hohe Wasserverbrauch ist für den Mieter unzumutbar. Neue wohnung kein warmes wasser im. Er darf eine Mietminderung von 5% durchführen (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus GE 2001, S. 1606). Zu viel kaltes Wasser: Ein Wasservorlauf von 10 Liter Kaltwasser ist erforderlich, bis das Warmwasser eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht. Der Mieter kann die Miete um 10% kürzen (AG Berlin-Köpenick, Az. 12 C 214/00, aus MM 3/2001, S. 46). Bitte um Beachtung: Die Gerichtsurteile sind meist nicht genau auf Ihr konkretes Problem übertragbar.
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Schreiben per Einschreiben mit Fristsetzung und gleichzeitig Androhung, die Kosten mit der Miete zu verrechnen. Da die Sache schon bei Einzug defekt war, hat der VM die Kosten zu tragen. # 6
Antwort vom 30. 2007 | 16:43
darin ist auch noch die regelung von warmwasser nur von 7 - 21 uhr die rede. Macht mich irgendwie nachdenklich; hört sich mehr nach zentraler Aufbereitung an. # 7
Antwort vom 30. 2007 | 16:51
Also, wie das da genau aussieht weiss ich nicht auf jeden fall hängt im badezimmer son fetter boiler =)
Glücklicherweise steht da auch direkt die telefonnummer vom Service drauf. Von den nachbarn wurde meiner ex gestern auch berichtet, das die ehemaligen mieter aus diesem grund da ausgezogen sind. Naja und wie man so hörte gehen sich da wohl die mieter ca alle 4 monate die klinke in die hand. # 8
Antwort vom 30. 2007 | 18:37
Diesen fetten Boiler kenn ich noch. Wie badest du denn jetzt? Das Ding ist kaputt und muß repariert werden. Neue wohnung kein warmes wasser ton. Da du gerade erst dort eingezogen bist, kommt für dich auch nicht die berühmte Klausel für Kleinreparaturen in Frage.
Neue Wohnung Kein Warmes Wasser Album
hambre
13. 2013, 12:53
10. November 2010
12. 100
1. 503
Die Kosten dafür, dass man Urlaub nimmt, um dem Handwerker den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen, gelten regelmäßig nicht als Schadenersatz. Wenn man Hotelkosten verursacht, um dort duschen zu können, dann verstößt das wohl gegen die Schadenminderungspflicht. Bei den anderen Möglichkeiten (Schwimmbad, Fitnesstudio, Freunde usw. ) dürfte man dagegen Schwierigkeiten haben, den Schaden überhaupt bemessen zu können, denn schließlich gelten nur die Mehrkosten gegenüber einer warmen Dusche zu Hause als Schadenersatz. Die Mietminderung beträgt nach vielen Urteilen 15% beim Ausfall der Warmwasserversorgung. Kein warmes Wasser und neue Rohre VOR der Wand. Sie kann ab der Meldung des Mangels an den Vermieter geltend gemacht werden. Ähnliche Themen zu "Kein warmes Wasser-Urlaubstage-Mietminderung-Hotelkosten-Zutritt zur Wohnung":
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Mieter mietet schlecht isolierte DG-Wohnung und bekommt trotz Lüften Schimmel...?
Eine Absenkung der Warmwassertemperatur in den Nachtstunden unter 40 Grad Celsius würde, so die Rechtsprechung, einen Mangel der Mietsache darstellen, den der Vermieter auf seine Kosten beheben muss. Energiesparmaßnahme nur im Einverständnis mit Mietern möglich
Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Vermieter im Einverständnis mit allen Mietern – zum Beispiel um Energie zu sparen – eine solche Absenkung vereinbart hat. Sie müssen als Mieterin also die Absenkung nicht hinnehmen und können vom Vermieter auch in den Nachtstunden eine "normale" Warmwassertemperatur verlangen. Tut er dies nicht, ergibt sich ein Instandsetzungsanspruch, der gerichtlich durchgesetzt werden kann. Kein warmes Wasser. Zudem besteht gegebenenfalls ein Recht auf Mietminderung, über das eine persönliche Rechtsberatung Aufschluss bringen kann. Was warmes Wasser genau ist, darüber gibt es keine Gesetzgebung. Die Rechtsprechung geht von mindestens 40-45 Grad Celsius aus. Unter dem Blickwinkel möglicher Legionellenbelastung wird man inzwischen gerichtlich unter Umständen höhere Temperaturen voraussetzen.