Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung über das Programm "Förderung der beruflichen Weiterbildung (FBW)" gemäß SGB III (SGB: Sozialgesetzbuch) zu beantragen. Diese Förderung ist möglich, da der Lehrgang "Fachwirt/in für Fertigungs- und Prozessmanagement (IMB)" und die Handwerkskammern über eine AZAV-Zertifizierung der Bundesagentur für Arbeit verfügen (AZAV: Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Die Höhe der FBW-Förderung beträgt 100% der Lehrgangskosten. Antragsteller und Empfänger der Förderung ist der arbeitssuchende Teilnehmende als Privatperson. (1) Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
1. die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
2. vor Beginn der Teilnahme eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt ist und
3. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung Fw.Hu
Berufliche Orientierung und Profiling (mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS) Um den richtigen Weg für eine neue berufliche Richtung zu finden, geben unsere beruflichen Orientierungsangebote und Profilingmaßnahmen die nötigen Impulse und Antworten. Auch für Menschen mit Migrationshintergrund und anerkannte Flüchtlinge bieten wir passende Angebote an. Fachpraktische Erprobung Ziel dieser 5tägigen Vollzeit-Maßnahme ist es die fachpraktischen Fähigkeiten in gewerblich-technischer, kaufmännischer oder dienstleistungsorientierter Hinsicht abzuklären. Umschulung mit "Bildungsgutschein" (FbW)
Mit der "Förderung der beruflichen Weiterbildung" (FbW) bietet sich Ihnen die Möglichkeit einer Umschulung in einem neuen Berufsbild mit anerkanntem Abschluß. Arbeitsförderung
Vorbereitung und Stärkung von Grundkompetenzen
Eine gute Vorbereitung ist oft entscheidend - so auch bei einer anstehenden Umschulung. Mit der "Stärkung von Grundkompetenzen" frischen wir Ihr Wissen auf und erweitern Ihre grundlegenden Kenntnisse.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung Fbw
Als Weiterbildung gilt die Zeit vom ersten Tag bis zum letzten Tag der Maßnahme mit Unterrichtsveranstaltungen, es sei denn, die Maßnahme ist vorzeitig beendet worden. (2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
1. über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
2. nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. (3) Arbeitnehmer werden durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert, wenn sie
1. die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach Absatz 1 erfüllen und
2. eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung Fb Page
Sie brauchen eine berufliche Weiterbildung um in die Arbeitswelt zurückkehren zu können? Gerne bieten wir Ihnen nach Möglichkeit eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) an. Mit dieser sollen Ihre beruflichen Kenntnisse erweitert werden und den technischen Entwicklungen angepasst werden. Ein weiteres Ziel kann hier auch ein beruflicher Abschluss sein. Das Förderspektrum reicht von beruflichen Teilqualifizierungen ( Erweiterung von IT-Kenntnissen) bis hin zu Umschlungen bzw. abschlussorientierten Weiterbildungen ( die Ausbildung zum Erzieher* oder zum Maschinen und Anlageführer*). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie im nächsten Gespräch Ihre Integrationsfachkraft an. Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und die nötigen Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, können wir Ihnen einen Bildungsgutschein ausstellen, den Sie dann bei dem passenden Anbieter einlösen können. Wichtiger Hinweis:
Ein Bildungsgutschein kann nur nach einer vorherigen Beratung durch Ihre Integrationsfachkraft ausgestellt werden.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung F.W.O
Neu ist der in § 180 Abs. 3 geregelte Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit für die Zulassung einer Weiterbildungsmaßnahme, deren Kostensätze über den von der Bundesagentur für Arbeit für das entsprechende Bildungsziel ermittelten bundesweiten durchschnittlichen Kostensätzen liegen.
Förderung Der Beruflichen Weiterbildung Fbf.Fr
Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Die Leistung wird nur erbracht, soweit sie nicht für den gleichen Zweck durch Dritte erbracht wird. Die Agentur für Arbeit hat darauf hinzuwirken, dass sich die für die allgemeine Schulbildung zuständigen Länder an den Kosten der Maßnahme beteiligen. Leistungen Dritter zur Aufstockung der Leistung bleiben anrechnungsfrei. (4) Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.
In Abstimmung mit der Arbeitsagentur und dem Jobcenter in Aurich bietet die KVHS eine Vielzahl an anerkannten Fortbildungen für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Die Fortbildungen umfassen Kurz- und Langzeitangebote bis hin zu Umschulungen in gewerblich-technischen, kaufmännischen und Dienstleistungsbereichen. Die Angebote wechseln laufend. Lassen Sie sich beraten. Für die Teilnahme benötigen Sie einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters. Sören Saathoff
Standortleiter
Telefon 04941/9580-170 E-Mail schreiben