8) Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit v. März 1951 i. d. F. vom 21. Dezember 2000 (GVBl 2001 I S. 66). 9) §8 des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter vom 7. Juli 1997 i. m.
der Landesverordnung über Voraussetzungen, Verfahren und Umfang der Freistellung und der Arbeitsentgelterstattung sowie über die Höhe der
bereitzustellenden Landesmittel. 10) Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports v. 29. Juni 1962 (GVBl S. 74); geändert durch Gesetz vom
25. Mai 1980 (GVBl S. 174). 11) Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) v. 31. Juli 1974 (GVBl S. Freistellung. 768). 12) Landesgesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Jugendgruppenleiter in der Jugendpflege v. 12. November 1953 (GVBl S. 131).
- Freistellung für Ehrenamtliche Hessische Turnjugend
- Sonderurlaub, Freistellung zur Jugendarbeit
- Freistellung - Landesverband der Evangelischen Jugend in Hesssen
- Freistellung
- Sozialminister Stefan Grüttner: Möglichkeit zur Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit stark wahrgenommen - CDU Hessen
Freistellung Für Ehrenamtliche Hessische Turnjugend
Hier gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 03. 11. 08 (StAnz. Nr. Freistellung - Landesverband der Evangelischen Jugend in Hesssen. 45 S. 2808) indem beschlossen wurde, dass die Regelungen auch für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes Anwendung finden kann. Für PfarrerInnen, KirchenbeamtInnen, LandesbeamtInnen, ArbeitnehmerInnen der Bundesbehörden, SoldatInnen und RichterInnen gelten die jeweiligen Beamtengesetze, in denen geregelt ist, dass die Dienstherrenbehörde aus Ermessen ebenso freistellen kann. Zivildienstleistende, Bundesfreiwillige, SchülerInnen und StudentInnen sind von der Sonderurlaubsregelung ganz ausgenommen, da kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Hessischen- Kinder- und Jugendhilfegesetzes besteht. Ausnahme hierbei bildet ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, falls dieses bei den betroffenen Personen zusätzlich bestehen sollte. Der Weg zur Freistellung Antragsberechtigt sind alle freien Träger der Jugendhilfe, die Mitglied im Hessischen Jugendring sind. Der Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen ist Mitglied im Hessischen Jugendring.
Sonderurlaub, Freistellung Zur Jugendarbeit
(4) Das Land erstattet den jeweiligen örtlichen Trägern der Jugendhilfe gemäß § 23 Absatz 2 Jugendförderungsgesetz den durch Inanspruchnahme der Freistellung entstandenen Verdienstausfall in der nachgewiesenen Höhe. (5) Zuständig ist der örtliche Träger der Jugendhilfe, in dessen Bezirk der Maßnahmeträger seinen Sitz hat. In Ausnahmefällen kann die Zuständigkeit auf den örtlichen Träger der Jugendhilfe übergehen, in dessen Bezirk die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Wohnsitz haben. In diesen Fällen ist zwischen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe Einvernehmen herbeizuführen. § 3 Fortzahlung von Bezügen
(1) Das Land stellt die in § 23 Absatz 1 Jugendförderungsgesetz genannten Personen unter Fortzahlung der Dienstbezüge oder Entgelte für die Mitarbeit in der Jugendarbeit frei. (2) Die Gemeinden, die Ämter und Kreise sollen nach Absatz 1 verfahren. Freistellung für Ehrenamtliche Hessische Turnjugend. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 28. Januar 2020 in Kraft. (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 27. Januar 2025 außer Kraft.
Freistellung - Landesverband Der Evangelischen Jugend In Hesssen
Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit
(Freistellungsverordnung FreiStVO) vom 30. 09. 2019
Aufgrund des § 23 Absatz 4 des Jugendförderungsgesetzes vom 5. Februar 1992 (GVOBl. Schl. -H. S. 158, ber. 226), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Freistellung ehrenamt jugendarbeit hessenheim. September 2009 (GVOBl. 633), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 68 und 69 der Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl.
Freistellung
In Hessen gibt es einen landesweit einheitlichen Kompetenznachweis Ehrenamt, der soziale Kompetenzen und Qualifikationen belegt. Der hjr war Mitinitiator. Zeugnisbeiblatt "Würdigung des ehrenamtlichen Engagements"
Ehrenamtliches Engagement von Schüler_innen außerhalb der Schule soll nach einem Erlass des Hessischen Kultusministeriums mit einem besonderen Beiblatt zum Zeugnis gewürdigt werden. Im Zeugnisbeiblatt wird die jeweilige Tätigkeit von der Organisation, in der man sich engagiert, dokumentiert und von der Schule mit Stempel betätigt und dem Zeugnis beigefügt. Über die jeweilige Schule wird dieses Beiblatt an interessierte Schüler_innen und ehrenamtlich tätige Organisationen abgegeben. Die Urkunden können über die Staatlichen Schulämter bestellt werden. Nähere Informationen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Interessierte unter folgendem Link:
Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit
Für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit wie z. B. bei Freizeiten und für Fortbildungen gibt es die Möglichkeit einer Freistellung.
Sozialminister Stefan Grüttner: Möglichkeit Zur Freistellung Für Ehrenamtliches Engagement In Der Jugendarbeit Stark Wahrgenommen - Cdu Hessen
Anträge, die der antragsbearbeitenden Stelle nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist zugehen, können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Entscheidung der antragsbearbeitenden Stelle über den Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall abzuwarten, bevor sie oder er die Freistellung antritt. Werden Freistellungen ohne Bestätigung der antragsbearbeitenden Stelle angetreten, kann keine Erstattung beansprucht werden. (3) Der Erstattungsbetrag wird vom jeweiligen örtlichen Träger der Jugendhilfe ausgezahlt, wenn durch Vorlage einer Bestätigung nachgewiesen wird, dass die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 1 Absatz 1 oder 2 erfolgte. Der entstandene Bruttoverdienstausfall ist durch den Arbeitgeber zu bescheinigen. Die für die Erstattung beizubringenden Unterlagen sind umgehend nach Maßnahmeende dem örtlichen Träger der Jugendhilfe vorzulegen, spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme. Sollten die Unterlagen später eingereicht werden, kann eine Erstattung nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, auf dessen Basis das Land Hessen die Freistellungskosten für Sonderurlaub übernimmt, wirkt sich nach Ansicht von Jugend- und Familienminister Stefan Grüttner positiver denn je auf das ehrenamtliche Engagement für junge Menschen in Hessen aus. "Die Regelung, dass das Land für die Lohnfortzahlung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit wie beispielsweise Betreuung bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Sommerspielaktionen oder Sportveranstaltungen übernimmt, hat sich bewährt. So wurde die Möglichkeit zur Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit im Jahr 2015 von 3065 Personen und damit deutlich mehr als im Vorjahr (2. 417) wahrgenommen. " Sonderurlaub wird nach diesem Gesetz ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren qualifizierten Einsatz in der Jugendarbeit gewährt. In der Praxis sehr gut angenommen
Grüttner belegte mit neuesten Zahlen, dass das Gesetz in der Praxis sehr gut angenommen wird und in der Jugendarbeit, bei jungen Menschen, in Vereinen und Verbänden wie auch bei den Betrieben eine "ausgezeichnete Resonanz" findet.