Unterhaltshöchstbetrag für im Ausland lebende Personen
Falls der Unterhaltsempfänger in einem Land mit niedrigerem Lebensstandard lebt, werden Höchstbetrag und Anrechnungsfreibetrag entsprechend der Ländergruppeneinteilung um ein, zwei oder drei Viertel gekürzt
SteuerGo
Falls der Unterhaltszahler für den Unterhaltsempfänger auch Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung übernimmt, sind diese Beiträge über den Höchstbetrag hinaus absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Beiträge an die bedürftige Person zahlen, damit diese ihre Beitragspflicht erfüllen kann, oder ob Sie die Beiträge direkt an das Versicherungsunternehmen leisten im Wege des abgekürzten Zahlungsweges. Noch besser: Es ist nicht notwendig, dass die Beiträge tatsächlich vom Unterhaltszahler gezahlt oder erstattet wurden. Vielmehr genügt es für die Erhöhung des Höchstbetrages, wenn der Unterhaltszahler seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Dabei ist die Gewährung von Sachunterhalt, z. Stiefkind im Ausland - Freibetrag oder Unterstützung Steuerrecht. B. Unterkunft und Verpflegung, bereits ausreichend (R 33a.
Unterstützung Bedürftiger Personen Im Ausland 2017 Pdf
06. 11. 2017
Kennen Sie die Möglichkeit, Unterhaltsaufwendungen für bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen? Diese Möglichkeit gibt es - zumindest bei Aufwendungen für unterhaltsberechtigte Personen. Unterhalt an Angehörige im Ausland. Hier gilt auch keine Einschränkung wie bei den typischen außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitsaufwendungen), bei denen erst nach dem Überschreiten der Belastungsgrenze, die abhängig vom Einkommen und der familiären Situation ist, ein steuermindernder Abzug vorgenommen werden kann. Bei den Unterhaltsaufwendungen für bedürftige unterhaltsberechtigte Personen gilt das nicht - bereits der erste Euro mindert die Steuern. Eine solche Konstellation ist zum Beispiel gegeben, wenn zwei unverheiratete Personen zusammenleben, vielleicht sogar Kinder haben und einer der beiden Partner nicht arbeitet und auch kein Vermögen besitzt. Dann kann diese Person als unterhaltsberechtigt und bedürftig gelten. Aufgrund des Zusammenlebens und der Gewährung von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung kann man ohne Nachweis einen Betrag von 8.
Unterhalten Sie bedürftige Angehörige? Unterhalten Sie bedürftige Angehörige, für die weder Sie noch eine andere Personen Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld haben und die Ihnen oder Ihrem Ehegatten bzw. Lebenspartner gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (z. B. Eltern, Großeltern und Kinder), können Sie Aufwendungen für jede unterhaltene Person bis zu 8. 652 Euro (für 2017 voraussichtlich: 8. Unterstützung bedürftiger personen im ausland 2017 in 2019. 820 Euro) jährlich geltend machen. Ist die unterhaltene Person im Ausland ansässig, so können 1/4, 1/2 oder 3/4 verminderte Beträge in Betracht kommen. Der Betrag erhöht sich um die für die Grundabsicherung der unterhaltenen Person aufgewandten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit diese nicht bereits als Sonderausgaben abziehbar sind. Werden andere Personen unterhalten, können die Aufwendungen nur berücksichtigt werden, wenn bei der unterhaltenen Person zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel (z. sog. Arbeitslosengeld II) mit Rücksicht auf Ihre Unterhaltsleistungen gekürzt worden sind oder bei entsprechender Antragstellung gekürzt worden wären und es sich bei dem Unterhaltsempfänger entweder um eine Person handelt, mit der sie in einer ehe-/lebenspartnerschaftähnlichen Gemeinschaft leben, oder um Verwandte oder Verschwägerte, mit denen Sie eine Haushaltsgemeinschaft bilden.