Entsprechend können nur Podologen mit den Krankenkassen abrechnen Räumliche Anforderungen Grundsätzlich muss eine Podologische Praxis eine Nutzfläche von min 25m² nachweisen. Wobei der eigentliche Behandlungsraum (Kabine) nicht kleiner als 7m² sein darf. Diese Mindestvoraussetzungen sind auf ein/e Podologen oder Podologin (d ie/der durch die Kassse zugelassene) ausgerichtet. Wenn ihr zusätzliche Fachkräfte einstellt und diese zeitgleich mit euch arbeiten, dann sind entsprechend weitere Behandlungsräume notwendig. Kassenbestimmungen | VERBAND DEUTSCHER PODOLOGEN e.V.. Dabei ist es egal, ob es sich um freie Mitarbeiter, teilzeit Beschäftigte o. A. handelt! Der Behandlungsraum/Kabine muss mit festen Wänden gegen Einsicht geschützt sein! Alle Räume müssen ausreichend entlüftbar, beheizbar und beleuchtbar sein. Die Raumhöhe (der Mindestnutzflächen) muss durchgehend min 2, 40 Meter lichte Höhe betragen. Zusätzlich ist im Behandlungstrakt ein Handwaschbecken mit (fließend) kalt-warmen Wasser, sowie ein Spender für Hautdesinfektionsmittel, zu installieren.
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Die Zulassungsvoraussetzungen variieren in Abhängigkeit vom Standort. Wir raten Ihnen dringend, sich bei dem örtlich
zuständigen Kassenverband zu informieren. Außerdem sollten Sie sich auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes (Link ist
extern) umsehen. Dort finden Sie detaillierte Zulassungsempfehlungen, die eine einheitliche Anwendung in allen Bundesländern anstreben. Quelle:
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Sie benötigen ein Institutionskennzeichen. Dies beantragen Sie vorab bei der ARGE-IK. Das Institutionskennzeichen ist erforderlich, damit Sie mit den gesetzlichen Krankenkassen offiziell
abrechnen können. Zudem müssen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden. Dabei handelt es sich um die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege. Es ist üblich, dass Sie dem Antrag auf Kassenzulassung außerdem
ein polizeiliches Führungszeugnis,
das Zeugnis über Ihren erfolgreichen Berufsabschluss sowie
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein Gesundheitszeugnis des Hausarztes beifügen. Podologie mit kassenzulassung 2020. Praxisräume eines Podologen: Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen
Neben dem offiziellen Antrag müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre podologische Praxis hinsichtlich der Ausstattung und der Aufteilung konkrete Anforderungen erfüllt. Die erste wichtige Vorschrift
lautet, dass die Praxis abgeschlossen sein muss. Das bedeutet, dass weder andere Praxen noch Wohnräume oder andere gewerbliche Bereiche in die Fläche integriert sein dürfen.
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Um die eigene Praxis zu eröffnen, müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Als medizinischer Fußpflege haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können mit oder ohne Kassenzulassung Ihre Praxis gründen. Sollten Sie beschließen, mit Kassenzulassung zu arbeiten, rechnen Sie Ihre Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Wenn Sie keine Kassenzulassung verweisen können, müssen Ihre Patienten Ihre Behandlungen privat bezahlen. Die Kassenzulassung für Podologen beantragen Um eine Kassenzulassung zu erhalten, wenden Sie sich an den Landesverband der Krankenkassen in Ihrem Bundesland. Dort reichen Sie einen Antrag ein und weisen unter anderem die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach. Darüber hinaus müssen Sie Mindestanforderungen erfüllen bzw. nachweisen: Sie müssen passende Räumlichkeiten für Ihre podologische Praxis nutzen. Die ARGEn der Heilmittelzulassung - Podologie. Beim Antrag auf Kassenzulassung fügen Sie deshalb einen bereits unterschriebenen Mietvertrag bei. Auch ist ein Lageplan der zukünftigen Praxis beizulegen.
Habe zur Zeit nur einen Pat. in dieser Kasse! LG Kati
18. 2009, 12:29
# 12
Bei meiner Kassenzulassung (AOK)steht die Knappschaft mit drauf. Ich werde bei der Knappschaft nicht zustzlich eine Kassenzulassung beantragen. Die AOK und die VDEK machen keinen Unterschied mehr, mit der Anzahl der Behandlungsrume. 18. Fachpraxis für Podologie und medizinische Fußpflege mit Kassenzulassung. 2009, 13:04
# 13
Hi,
bei mir stand die Knappschaft auch auf dem Schreiben der AOK mit drauf - ich dachte mir auch, dass ich da nix extra beantragen muss aber dem ist nicht so - die Knappschaft verlangte extra noch die Kassenzulassung von der AOK in Kopie und mein Diplom in Kopie - verrckt aber war so - und die BKK hat mich letztens angerufen ob ich denn berhaupt eine Kassenzulassung habe und wenn ja welche IK-Nummer - es ist anscheinend nicht so, dass die AOK das allen ihnen untergeordneten Kassen mitteilt!!!! Na ja kann man ja alles noch machen aber wenn man es nicht wei dann ist das rgerlich und zeitaufwendig
18. 2009, 13:07
# 14
18. 2009, 15:11
# 15
Das mit der BKN (Bundesknappschaft) ist nur in NWR so.