Die Verordnung regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zur PflAPrV Sächsisches Pflegeausbildungsfondsgesetz (SächsPflAFoG)
Mit dem Sächsischen Pflegeausbildungsfondsgesetz wird die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland zur zuständigen Stelle für die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung im Freistaat Sachsen gemäß § 26 Abs. Das Meldeportal der neuen Ausbildungsfinanzierung Pflegeberufe Sachsen. 4 und 6 PflBG bestimmt und die rechtliche Stellung des hierfür gebildeten Ausgleichsfonds geregelt. Darüber hinaus finden sich im Gesetz Vorgaben zur Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie zur Finanzierung der anfallenden Verwaltungsaufwendungen. Zum SächsPflAFoG Sächsische Pflegeberufegesetz-Umsetzungsverordnung (SächsPflBGUmVO)
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Ziele der neuen Pflegeausbildung Durch eine generalistische Ausbildung erhalten die Auszubildenden ein umfassendes pflegerisches Verständnis, das es ihnen ermöglicht, sich schnell in die jeweiligen Spezialgebiete mit ihren unterschiedlichen Anforderungen einzuarbeiten. Die Pflegefachfrauen und –männer werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung – tätig zu werden. Das führt zu mehr beruflicher Flexibilität in den verschiedenen Arbeitsbereichen. Die generalistische Pflegeausbildung macht den Pflegeberuf attraktiver und wirkt dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegen. Zudem erhöht sie die Qualität der Pflege. Stellenangebote | Mitarbeiter (m/w/d) Betriebswirtschaftliche Anwendungen | Deutsche Rentenversicherung. Aufbau der neuen Pflegeausbildung Voraussetzung für die generalistische Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss plus Ausbildung zur Pflegehilfskraft nach Landesrecht. Die generalistische Ausbildung dauert unverändert 3 Jahre und teilt sich wie bisher in theoretischen Unterricht und Praxiseinsätze, wobei der praktische Teil überwiegt.
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Die neuen Finanzierungsregelungen finden auf das Hochschulstudium jedoch keine Anwendung. Das Studium wird mindestens drei Jahre dauern und mit der Verleihung des akademischen Grades abschließen; die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung wird Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" wird in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt. Das Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten und spricht neue Zielgruppen an. Der Abschluss ist ebenso wie die Fachschulausbildung im gesamten EU-Ausland anerkannt und ermöglicht weitreichende berufliche Mobilität. Musterkooperationsverträge Förderprogramm Am 20. März 2020 wurde das Förderprogramm "Vorhaben zur finanziellen Unterstützung des Aufbaus von Kooperationsbeziehungen in der beruflichen und primärqualifizierenden hochschulischen Pflegeausbildung nach § 54 Pflegeberufegesetz" bekannt gemacht. Anknüpfungspunkt für die Förderung ist die Förderrichtlinie Heilberufe und konkret der Förderbereich Modellvorhaben.
Verfasst am 28. August 2019. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschlossen das Pflege Ausbildung attraktiver werden solle. Bisher können die Azubis sich zu Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegern ausbilden lassen. Die Pflege Azubis kein Schuldgeld mehr zahlen, sondern eine Vergütung bekommen. Ab 2020 sollen alle Ausbildenden zwei Jahren zusammen lernen, im dritten Ausbildungsjahr können sich die Auszubildenden dann spezialisieren zum Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger. Dadurch will der Gesundheitsminister Jens Spahn die Pflegeausbildung verbessern. Am 13 Juni 2018 im letzten Jahr hat das Bundeskabinett die entsprechende Verordnung beschlossen, die eine beschlossene Reform der vergangenen Wahlperiode umsetzt. Auch soll nach sechs Jahren überprüft werden, wie viele Auszubildenden sich fortgebildet haben und wie viele ihren Berufswunsch während der Ausbildungszeit geändert haben. "Die Weiterentwicklung der Ausbildung folgt dem Ziel, ein möglichst breit gefächertes pflegerisches Kompetenzspektrum zu vermitteln und die Einsatzmöglichkeiten unabhängig von Altersstufen und Pflegesettings zu flexibilisieren", der GKV-Spitzenverband in einer Stellungnahme zu dem Referentenentwurf.