Die Einhaltung des Mindestabstandes zur Grundstücksgrenze und die Vermeidung einer verbauten Sicht sind Faktoren, auf die bei der Erbauung von Terrassendächern zu achten ist. Handelt es sich um einen genehmigungspflichtigen Bau, muss der Bauantrag vor Baubeginn gestellt und genehmigt werden. Erst wenn die bauamtliche Bescheinigung eintrifft, darf die Terrasse überdacht werden. Wer vor Erhalt der Baugenehmigung startet, schafft kostspielige und vermeidbare Probleme. Denn ein Anruf eines Nachbarn genügt, um den Baustopp zu erzwingen und die Erteilung der Genehmigung zu erschweren. Tipp: Auch bei kleineren Überdachungen sollte sich die schriftliche Bestätigung des Bauamtes eingeholt werden. Eine Genehmigung ist zwar nicht nötig, aber die Zustimmung schafft Rechtssicherheit. Checkliste für den Terrassendach Bau
Wie groß ist die Überdachung? Terrassenvergrößerung im Außenbereich in Thüringen. Bleibt der Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten? Sind die Nachbarn mit der Terrassenüberdachung einverstanden (schriftliche Genehmigung einholen)?
Terrassenüberdachung Baugenehmigung Thüringen - Terrassenüberdachung
an die unteren Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte Zuständige Stelle untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte Voraussetzungen Vorlage vollständiger Antragsunterlagen Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Fristen muss ich beachten? Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde. Bearbeitungsdauer Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im Vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden. Anträge / Formulare Es ist geplant, im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung künftig Formularanwendungen auf der Landesplattform bereitzustellen. (werden im Rahmen eines Pilotprojektes aktuell erarbeitet). Terrassenüberdachung Baugenehmigung Thüringen - Terrassenüberdachung. Thüringer Formularservice - Bauvordrucke Was sollte ich noch wissen? Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann eine Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung für eine verbindliche Vorentscheidung zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens gestellt werden.
Terrassenvergrößerung Im Außenbereich In Thüringen
Wird das neue Dach im Zuge eines Neu- oder Umbaus geplant, ist sowieso eine Baugenehmigung notwendig. Für den nachträglichen Bau einer Terrassenüberdachung finden Sie nachstehend die Vorgaben, die als verfahrensfreie Vorhaben gelten. Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen je Bundesland Der Bau eines Terrassendachs ist in den meisten Bundesländern bis zu einer gewissen Größe verfahrensfrei. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Baugenehmigung an die zuständige Behörde zu stellen. Nachstehen finden Sie eine Übersicht mit den jeweiligen Landesbauordnungen und den zuständigen Ansprechpartnern je Bundesland. Vertragsfreie Verfahren bedeutet auch, dass der Bauherr in eigener Verantwortung prüfen muss, ob das geplante Bauvorhaben umgesetzt werden darf. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach und informieren Sie vorab, das schafft Klarheit:
Weiterführende Links und Support Ob Ihr geplantes Lamellendach allen Vorschriften entspricht, kann im Zweifel nur die Baubehörde feststellen. Auch verfahrensfreie Vorhaben können von der Behörde festgestellt werden, so dass Sie sicher sein können, nach den der Baubehörde vorgelegten Plänen bauen zu dürfen.
Kann sein, dass ihr den neuen ueberbauten Grund dann fuers Abwasser zusaetzlich zahlen muesst, ist je nach Gemeinde unterschiedlih. BauGB 35
Aussenbereich ist sehr kritisch. Letztens kam ein Bericht über einen Holzstapel mit 5x2m. Muss zurückgebaut werden. Nachfragen beim Bauamt hilft weiter. Für den Aussenbereich gibt es keine generellen Ausnahmen, das ist durch das Amt festzulegen. So mein Stand. 03. 04. 2018
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Im Außenbereich darf grundsätzlich erstmal nicht gebaut werden. Jetzt kommt es auf die Nutzung des Gebäudes an. Wenn es sich z. B. um einen Bauernhof oder Forstbetrieb o. ä. handelt und die "Terrasse" für die Ausführung des Betriebes als notwendig erachtet wird, dann kann dem Bau zugestimmt werden. Wenn es sich um eine reine Wohnnutzung handelt, wird es aller Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig sein. Das Bauamt ist ist diesem Fall unbedingt zu kontaktieren.