Nachqualifizierung Päd. Fachkraft nach §7 Abs. 2, Ziff. 10 KiTaG BW in 79098 Freiburg im Breisgau auf
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Datum
06. 05. 2022 bis 03. 12. 2022
Dauer
25 Tage über einen Zeitraum von ca. 9 Monaten
Unterrichtszeiten
14 - 20 Uhr bzw. 8. 30 - 16. KVJS: Fachkräfte. 30 Uhr Wochenende
Kosten
3. 075, 00 €
Voraussetzung
Berufsgruppe nach §7 Abs. 10 KiTaG BW
Präsenzkurs
Dieser Kurs findet ausschließlich als Anwesenheitsveranstaltung statt. mind. Teilnehmerzahl
10
max. Teilnehmerzahl
18
URL des Kurses
Details beim Anbieter
spezielles Angebot für Dozenten
Keine Angabe. Veranstaltungsort
VHS Freiburg Rotteckring 12 79098 Freiburg im Breisgau
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Beschreibung
Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) sieht vor, dass bestimmte Berufsgruppen wie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Physio- und Ergotherapeuten, Familienpflegerinnen etc. als pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden können, wenn eine Nachqualifizierung von 25 Fortbildungstagen oder ein einjähriges begleitetes Berufspraktikum absolvieren.
- Vhs Friedrichshafen: Online-Angebote
- Nachqualifizierung nach § 7 KiTaG 2020 – Stiftung LFA
- KVJS: Fachkräfte
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(8) Fachkräfte im Sinne der Absätze 2 und 4 Satz 2 sowie Zusatzkräfte dürfen in Einrichtungen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet und die in Trägerschaft des Landes, eines Landkreises, einer Gemeinde, einer Verwaltungsgemeinschaft, eines Zweck- oder Regionalverbandes stehen, keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Trägers gegenüber Kindern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden in Einrichtungen, auf die dieser Absatz Anwendung findet, zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Kindern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Fachkraft oder eine andere Betreuungs- und Erziehungsperson gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung der Menschen nach Artikel 3
des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Auftrags nach Artikel 12
Abs. Vhs Friedrichshafen: Online-Angebote. 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg zur Erziehung der Jugend im Geiste der christlichen Nächstenliebe und zur Brüderlichkeit aller Menschen und die entsprechende Darstellung derartiger Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1.
500, 00€
5 Wahltage je 115, 00 € / Tag
(Wahlmodule nach Absprache mit dem Arbeitgeber - Wir beraten Sie individuell)
Schlagworte
qualifizierung, grundqualifizierung, quereinstieg
Gelistet in folgenden Rubriken:
Fachthemen für besondere Berufsgruppen » Erziehungswesen, Pädagogik
Nachqualifizierung Nach § 7 Kitag 2020 – Stiftung Lfa
Startseite
Nachqualifizierung zur elementarpädagogischen Fachkraft
Datum Samstag, 22. Januar 2022 - 12:00
Anbieter Pädagogische Kolping Akademie
Veranstaltungsart Weiterbildung
Fachkräfte aus dem erweiterten Fachkräftekatalog nach §7 Abs. (2), Ziffer 10 KiTaG (Baden-Württemberg) können die 25-tägige Nachqualifizierung absolvieren und erreichen dadurch den Status einer elementarpädagogischen Fachkraft. Ab dem Zeitpunkt des Fortbildungsbeginns zählen diese bereits als pädagogische Fachkräfte in den Fachkräfteschlüssel der Einrichtung. Die Nachqualifizierung kann sowohl berufsbegleitend als auch getrennt von einer Tätigkeit in der Kita erfolgen. Nachqualifizierung nach § 7 KiTaG 2020 – Stiftung LFA. Kursinhalte
Rechtliche Grundlagen
Aufsichtspflicht & wesentliche Hygiene
Bindungstheorien & Eingewöhnungskonzepte
Beobachtung & Dokumentation: verschiedene Verfahren kennenlernen
Bildungs- und Entwicklungsfelder
Arbeiten mit Gruppen: Methoden – Kooperationspartner und Teamarbeit
Arbeit mit Eltern / Erziehungspartnerschaft
Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit
Inklusion
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Pädagogische Ansätze und Handlungskonzepte
Übergänge gestalten (z.
Der Fachkräftekatalog zur konkreteren Ausgestaltung des Förderungsauftrags und zur gelingenden Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Förderung für alle Kinder ab dem 1. Lebensjahr wurde seit dem 01. 08. 2013 in Baden-Württemberg im Rahmen des KiTaG erweitert. Es wurden dezidiert Qualifikationen mit aufgenommen, die aus dem Bereich der Bildung sowie der Gesundheit und Pflege entstammen. Personen mit der beruflichen Qualifikation gem. § 7 Abs. 2 Nr. 10 KiTaG sind Fachkräfte nach einer Qualifizierung in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie im Umfang von zusammen mindestens 25 Tagen, die auch berufsbegleitend durchgeführt werden können, oder nach einem einjährigen betreuten Berufspraktikum. Jeder Träger einer Kindertageseinrichtung bedarf für deren Betrieb einer Erlaubnis nach § 45 SGB VIII. Grundsätzlich gilt das Fachkräftegebot nach § 7 KiTaG beziehungsweise § 21 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden- Württemberg (LKJHG). Die erforderliche Menge und Qualifikation des Personals richtet sich nach Einrichtungsart und Angebotsform der Kindertagesbetreuung.
Kvjs: FachkrÄFte
(9) Die Einstellung einer Fachkraft im Sinne der Absätze 2 und 4 Satz 2 sowie Zusatzkräfte in Einrichtungen nach Absatz 8 Satz 1 setzt als persönliches Eignungsmerkmal voraus, dass sie die Gewähr für die Einhaltung des Absatzes 8 während der gesamten Dauer ihres Arbeitsverhältnisses bietet. Die Einstellung bei einer Einrichtung eines öffentlichen oder privaten Trägers setzt ferner voraus, dass sie über die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt. (10) Für die Ableistung eines Praktikums zur Ausbildung als Fachkraft kann im Einzelfall auf Antrag eine Ausnahme von Absatz 8 vorgesehen werden, soweit die Ausübung der Grundrechte es zwingend erfordert und zwingende öffentliche Interessen an der Wahrung der amtlichen Neutralität und des Friedens in der Einrichtung nicht entgegenstehen. Weitere Fassungen dieser Norm § 7 KiTaG wird von folgenden Dokumenten zitiert Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
Personen mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Sonderschulen;
5. Personen mit einem Studienabschluss im pädagogischen, erziehungswissenschaftlichen oder psychologischen Bereich mit mindestens vier Semestern Pädagogik mit Schwerpunkt Kinder und Jugendliche oder Schwerpunkt Entwicklungspsychologie;
6. staatlich anerkannte Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen;
7. staatlich anerkannte Heilpädagogen und Heilpädagoginnen;
8.